Parität
Parität der Geschlechter heißt: Die bevölkerungsgetreue, vielfältige Zusammensetzung der Parlamente – zu gleichen Teilen aus Frauen und Männern.
Die Forderung nach Parität beruht darauf, dass Frauen etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung darstellen und somit dieselbe Gelegenheit wie Männer erhalten müssen, auf politische Prozesse und Entscheidungen Einfluss zu nehmen.
Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) besagt nicht nur die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Er sagt auch: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Aktuell ist die politische Repräsentanz von Frauen in Parlamenten gering
Um die strukturelle Benachteiligung von Frauen in Gesellschaft und Politik zu verhindern und Chancengleichheit zu verstärken, ist ein Paritätsgesetz zwingend notwendig. Bisher liegt in Deutschland der Frauenanteil in den Parlamenten und politischen Vertretungen weit unter 50 Prozent.
Im Jahr 2021 sind Frauen nur zu
- 34,9% im Bundestag (+4% im Vergleich zu 2017)
- 31,2% in den Landesparlamenten
- 25,0% in den Stadt- und Gemeinderäten
- 9% im Bürgermeister*innenamt vertreten (2020 DStGB, 2021 Statista).
Im weltweiten Ranking der Interparlamentarischen Union nimmt Deutschland damit Platz 42 von 188 ein. Nur in drei Ländern (Ruanda, Kuba und Nicaragua) sind Frauen im Parlament in der Mehrzahl.
Die Gründe für die geringe Repräsentanz finden sich im historisch bedingten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ausschluss von Frauen aus Entscheidungspositionen und in den damit einhergehenden institutionell und strukturell bedingten Hindernissen für Frauen. Dazu gehört auch das gegenwärtige deutsche Wahlsystem. Die Aufstellung der Kandidat*innen für Direktmandate und die Wahllistenaufstellung durch die Parteien üben erheblichen Einfluss auf die mangelnde Frauenrepräsentanz unter den Kandidat*innen aus.
Die Einführung eines Paritätsgesetzes schafft Abhilfe
Durch eine Veränderung dieser Prozesse kann ein wichtiger Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit erfolgen. Ein Weg zur paritätischen Repräsentation liegt in einem Paritätsgesetz, das zu geschlechtergerechter politischer Repräsentanz verpflichtet, indem es dafür sorgt, dass mehr Frauen in Parlamente gewählt werden, durch:
- Quotierung von Direktmandaten
- Wahllistenaufstellung nach paritätischen Prinzipien
- Anreizschaffung und Sanktionierungen für Parteien.
Frankreich gilt als Vorbild für das Parité-Gesetz. Bereits 2001 wurde hier ein solches Gesetz auf allen Ebenen eingeführt und der Frauenanteil zum Beispiel in Kommunalparlamenten fast verdoppelt werden.
Im 20. Deutschen Bundestag sitzen zwei Fraktionen (Grüne/Bündnis 90 und DIE LINKE), bei denen der Frauenanteil bei 59% und 54% liegt (Stand: März 2022). 2019 gab es in Brandenburg und Thüringen Bemühungen ein Paritätsgesetz für die Landesparlamente einzuführen, was jedoch beide Male durch die jeweiligen Landesverfassungsgerichte verhindert wurde.
Der Deutsche Frauenring fordert die Einführung eines Paritätsgesetzes
Der Deutsche Frauenring fordert die Einführung eines Paritätsgesetzes auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene als einen wichtigen Schritt hin zu
- einer vielfältigen, inklusiven und repräsentativen Politik und Gesetzgebung
- starken Partizipation von Frauen in politischen und gesellschaftlichen Prozessen
- Chancengleichheit und realer Gleichstellung.
Im Jahr 2017 initiierten wir die Petition #50Prozent Frauen in den Parlamenten und forderten darin ein Paritätsgesetz für den Bundestag. 2018 ehrte der Deutsche Frauenring Prof. Dr. Silke Laskowski und Christa Weigl-Schneider als Frauenringsfrauen für ihr Engagement für ein Paritätsgesetz. Sie hatten eine Popularklage zur geschlechterparitätischen Ausgestaltung des Wahlvorschlagsrechts in Bayern eingereicht, die vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen wurde. Doch das Engagement für Parität geht weiter und hat an Fahrt aufgenommen.
Die Dachorganisation des Deutschen Frauenrings, der Deutsche Frauenrat, startete 2019 eine Kampagne, #mehrfrauenindieparlamente. Das Thema ist auch im Bundestag angekommen, wo sich eine interfraktionelle Parlamentarier*innengruppe zum Thema Parität 2019 gebildet hat. Weiterführende Forderungen streben die Einsetzung einer Kommission im Bundestag zur Erarbeitung von Vorschlägen und Maßnahmen für eine zukünftige paritätische Besetzung des Parlaments an.