Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR)

vertritt seit 1949 die Interessen von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Wir sind unabhängig – überparteilich – überkonfessionell und als gesellschaftspolitischer Frauenverband in Deutschland bundesweit aktiv. Als Mitgliedsorganisation internationaler Frauenverbände arbeiten wir an der Verwirklichung von Frauenrechten weltweit und sind engagiert in der Entwicklungszusammenarbeit.  

Stellenausschreibung Praktikant*in (m/w/d) in der Bundesgeschäftsstelle

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) engagiert sich seit mehr als 70 Jahren für gleiche Chancen und gleichwertige Anerkennung von Frauen und Männern in Beruf und Familie, in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Wir setzen uns für eine gerechte Geschlechterpolitik ein, die überkommene Rollenstereotype überwindet.

Zum 01. Oktober 2023 oder später sucht der DFR eine*n neue*n Praktikant*in (m/w/d).

Wir bieten die Möglichkeit für ein studentisches Teilzeitpraktikum z. B. im Rahmen eines Pflichtpraktikums für 3 Monate in der Bundesgeschäftsstelle.

Inhalte des Praktikums mit Schwerpunkt Planung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit des DFR sind unter anderem:
• interne wie externe Kommunikation des Vereins
• Erstellen und Redigieren von Beiträgen für Social-Media-Kanäle und Website
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von digitalen Veranstaltungen
• Recherche und Aufbereitung frauen- und genderpolitischer Themen für die Öffentlichkeitsarbeit

Wir wünschen uns an Geschlechtergerechtigkeit interessierte, motivierte und verbindlich arbeitende Bewerber*innen mit sehr guter sprachlicher Ausdrucksfähigkeit, exzellenten Kenntnissen der deutschen Sprache und guten Englischsprachkenntnissen. Sie sollten über gute Kenntnisse in Social Media und Office- und Kommunikationsprogrammen verfügen und Spaß an der Erstellung von Texten haben.

Wir bieten Einblick in spannende Themenfelder und hochaktuelle politische Fragen, die Möglichkeit zur Telearbeit in einem gemeinnützigen Umfeld, direkte Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung sowie eine Praktikumsvergütung.

Wenn Sie sich in dieser Stellenausschreibung wiederfinden und Lust haben den DFR e.V. mit Ihrer Mitarbeit zu unterstützen, senden Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sowie Lebenslauf an: mail@d-fr.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Hier sinden Sie die Praktikant:innenausschreibung als PDF.

Stellenausschreibung Werkstudent*in (m/w/d) in der Bundesgeschäftsstelle

Werkstudent*in (m/w/d) in der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Frauenrings e.V.

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) engagiert sich seit mehr als 70 Jahren für gleiche Chancen und gleichwertige Anerkennung von Frauen und Männern in Beruf und Familie, in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Wir setzen uns für eine gerechte Geschlechterpolitik ein, die überkommene Rollenstereotype überwindet.

Die Bundesgeschäftsstelle in Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n neue*n Werkstudent*in (20 Wochenstunden), befristet auf ein Jahr mit der Option auf Verlängerung. Die Stelle bietet eine Mischung aus Home-Office und Anwesenheit im Büro.

Die Mitarbeit in der Bundesgeschäftsstelle des DFR e.V. bietet die Möglichkeit in hochaktuellen und spannenden Fragen der Geschlechtergleichstellung mitzuwirken, einen bundesweiten Verein bei Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen und so die feministische Arbeit für eine faire Gesellschaft voranzubringen.

Aufgaben der Mitarbeit in der Bundesgeschäftsstelle umfassen unter anderem:

  • interne wie externe Kommunikation des Vereins
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von (digitalen) Veranstaltungen
  • Recherche und Aufbereitung frauen- und genderpolitischer Themen für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Erstellen und Redigieren von Beiträgen für Social-Media-Kanäle und Website
  • administrative und (vereins-)organisatorische Assistenz

Wenn Sie sich für Geschlechtergerechtigkeit interessieren, motiviert für die feministische Arbeit sind und zuverlässig arbeiten, bewerben Sie sich gerne auf die Stelle als Werkstudent*in für den DFR e.V. Außerdem wünschen wir uns von Ihnen:

  • Sie studieren in einem höheren Semester
  • verantwortungsbewusstes und selbstständiges Arbeiten
  • gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit, exzellente Kenntnisse der deutschen Sprache und gute Englischsprachkenntnisse
  • gute Kenntnisse in Social Media und Office- und Kommunikationsprogrammen
  • Sie arbeiten gerne im Team
  • Spaß am Verfassen von Texten und an Kommunikation

Erfahrung in der Tätigkeit in einem Verein, in Administration oder Öffentlichkeitsarbeit würden wir begrüßen.

Wir bieten:

  • eine sinnstiftende, interessante Aufgabe mit der Möglichkeit, sich selbst auf vielfältige Weise einzubringen
  • angenehme, offene Arbeitsatmosphäre in einem motivierten, tollen Team
  • gute Möglichkeiten der Weiterbildung in feministischen Themen und der Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen

Beim Deutschen Frauenring e.V. sind alle Menschen willkommen, die sich für eine gerechtere Gesellschaft einsetzen möchten. Uns ist Vielfalt wichtig, deswegen freuen wir uns sehr über Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und/oder von Menschen mit Behinderung.

Wenn Sie sich in dieser Stellenausschreibung wiederfinden und Lust haben den DFR e.V. mit Ihrer Mitarbeit zu unterstützen, senden Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sowie Lebenslauf an: mail@d-fr.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Hier die Ausschreibung als PDF.

Hybrides Bundesfachseminar vom Deutschen Frauenring e.V. am 08., 09. und  10. November 2024 in Präsenz im Dietrich-Bonhoeffer Haus in Berlin sowie online. Die Teilnahme ist für alle Mitglieder als auch Nichtmitglieder offen.

Uns erwartet eine Vielzahl spannender Vorträge sehr gefragter Referent*innen (Lisi Maier, Teresa Bücker, Ayten Kiliçarslan, Omas Gegen Rechts uvm.), die ihre Expertise mit uns teilen werden.

Die Einladung zum BFS 2024 als PDF zum Download

Das Programm zum BFS 2024  als PDF zum Download

Link zur Anmeldung zum Seminar für Mitglieder und Nichtmitglieder

 

17.11.2023

Offener Brief an die Bundesregierung zum EU-Gewaltschutz

Offener Brief: “EU-Gewaltschutzpaket ohne Schutz vor Vergewaltigung ist kein Gewaltschutzpaket”

Gemeinsam mit vielen Mitstreiter*innen haben wir einen offenen Brief an die Bundesregierung unterzeichnet, in dem gefordert wird, dass die Vergewaltigung als ein Tatbestand in die EU-Richtlinien mit aufgenommen wird. Da die Vergewaltigung eines der schwersten Verbrechen gegenüber Frauen* ist und zudem zu sexueller Ausbeutung zählt, sollte es dringend in die Richtlinien aufgenommen werden. Denn ein „geschlechtsspezifisches Gewaltschutzpaket, das Vergewaltigung nicht thematisiert, ist kein Gewaltschutzpaket.“

Der offene Brief an die Bundesregierung als PDF

Aktuelles vom Bundesverband

Antworten auf unsere Femizidbriefe von Juni 2024
Femizide – die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts – sind eine erschütternde Form der Gewalt, die weltweit viele Frauenleben fordert. Diese Verbrechen sind nicht nur  tragische Einzelfälle, sondern spiegeln tief verwurzelte gesellschaftliche Ungleichheiten und geschlechtsspezifische Gewalt wider. Oftmals gehen sie mit jahrelanger Misshandlung und Diskriminierung einher. Femizide sind nicht nur eine individuelle  Tragödie, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem, das entschieden angegangen werden muss.


Bereits im Juni 2023 hat der DFR die Innenminister*innen schriftlich dazu aufgefordert,  sich mit dem Thema Femizide zu befassen und der Femizid Prävention eine hohe Priorität einzuräumen. Im Sommer 2024 hat der DFR einen Folgebrief an die Innenminister*innen gerichtet und sie erneut aufgefordert, die Verhinderung von Femiziden auf die Tagesordnung zu setzen. Im Folgenden veröffentlichen wir die Briefe, die uns bis zum 03.12.2024 erreicht haben. Im November 2024 veröffentlichte das Bundeskriminalamt erstmals Zahlen, die das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen widerspiegeln. Hieraus geht hervor, dass im Jahr 2023  über 900 Frauen und Mädchen von versuchten oder erfolgreichen Tötungsdelikten  betroffen waren. In 360 dieser Fälle gelang dem Täter die Tat.


Das bedeutet, dass es im Jahr 2023 fast jeden Tag einen Femizid gegeben hat!

Die alarmierende Zahl von Femiziden zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es reicht nicht aus, Gewalt gegen Frauen zu verurteilen – es müssen konkrete Maßnahmen folgen! Wir fordern die Innenministerien auf, ihren Worten Taten folgen zu  lassen und endlich entschlossen gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen.

Femizidbriefe an Innenministerien PDF

Vor 75 Jahren haben engagierte Frauen* aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin den Deutschen Frauenring e.V. (DFR) als ersten bundesweiten, gesellschaftspolitischen, parteiunabhängigen und überkonfessionellen Frauenverband in Bad Pyrmont gegründet und die Vorkämpferin für Frauenrechte, Theanolte Bähnisch, zur ersten Präsidentin des Deutschen Frauenrings gewählt. 1949, in einer Zeit des Umbruchs und Neuanfangs nach dem Zweiten Weltkrieg, zielte der Zusammenschluss von zahlreichen Frauenorganisationen darauf ab, die Rechte und Interessen von Frauen* zu stärken, die sich in einem von Männern* dominierten politischen und gesellschaftlichen Umfeld nicht gehört fühlten. Der DFR sah seine Hauptaufgabe darin, Frauen* zu befähigen, als politische Kraft wirksam zu werden. Dies geschah einerseits durch den Einsatz für die Umsetzung der Gleichstellung von Frauen* auf der politischen Ebene, andererseits durch politische Bildungsarbeit verbunden mit dem Motivieren zur politischen Teilhabe in den Ortsringen, Landesverbänden und im Bundesverband. Seit der deutschen Wiedervereinigung kann der DFR auch Frauen* aus den ostdeutschen Bundesländern zu seinen aktiven Mitgliedern zählen. Zugleich war der DFR als Frauenverband von Beginn an international im International Council of Women und in der International Alliance of Women tätig. Seit 2009 ist er in der CEDAW-Allianz für die Menschenrechte von Frauen* aktiv und an der Erstellung von Alternativberichten zu den Staatenberichten Deutschlands für den CEDAW-Ausschuss beteiligt.

Seit seiner Gründung hat der Deutsche Frauenring unermüdlich daran gearbeitet, der Stimme der Frauen* Gehör zu verschaffen und Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen gefordert. Im Laufe der 75 Jahre sind viele Themen dazu gekommen und der Deutsche Frauenring hat sich kontinuierlich weiterentwickelt. So hat sich der Fokus von politischer Information und Aufklärung auf politische Beratung und Lobbyarbeit erweitert. Angefangen bei der Einführung des Gleichberechtigungsgesetzes 1958, das erstmals die rechtliche Gleichstellung von Frauen* und Männern* verankerte, sowie den gleichen Chancen im Erwerbsleben bis hin zur Mitgestaltung moderner feministischer Diskurse, hat der Verband immer die Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft geschlagen.

Trotz vieler Fortschritte sind die Probleme, die den Deutschen Frauenring vor 75 Jahren bewegten, auch heute noch brandaktuell. Themen wie der Gender Pay Gap, der Gender Care Gap und Gewalt gegen Frauen* gehören weiterhin ins Zentrum der gesellschaftlichen Debatten. Hinzu kommen neue Herausforderungen, wie die wachsenden Ungleichheiten aufgrund von ethnischer HerkunftReligionBehinderungsexueller Orientierung und Identität, die das Thema Gleichberechtigung komplexer denn je machen. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, innezuhalten, unsere Erfolge zu feiern und daraus neue Kraft für die anstehenden Aufgaben zu schöpfen. Im Jubiläumsjahr 2024 feiern wir bewusst das Erreichte, um uns weiterhin dafür einzusetzen, dass jede Frau*, unabhängig von ihren Lebensumständen, die gleichen Chancen innehat.

Gemeinsam feiern und auf Erreichtes blicken
Wir laden Sie herzlich zu unserer Jubiläumsfeier im Rahmen unseres Bundesfachseminars ein. Am 8. November 2024 im Dietrich-Bonhoeffer-Haus in Berlin (Ziegelstr. 30, 10117 Berlin), ab 19:00 Uhr, feiern wir mit einer Lesung unserer diesjährigen Frauenringsfrau Teresa Bücker und einem festlichen Jubiläumsempfang, umrahmt von einer musikalischen Darbietung. Lassen Sie uns zusammen auf die bisherigen Erfolge anstoßen und den Blick in eine gemeinsame, gerechte Zukunft richten! Hier geht es zur Anmeldung!

Das Bündnis Gute Geburt ist ein Zusammenschluss aus gesellschaftlichen Organisationen mit dem Ziel, die immens wichtige Bedeutung einer respektvollen, menschenwürdigen und sicheren Geburtshilfe sichtbar zu machen. Sie setzen sich auf allen Ebenen für konkrete Verbesserungen in der Geburtshilfe ein: Gute Geburtshilfe heißt für sie, die Frau und ihre Familie in den Mittelpunkt zu stellen!

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bietet die Chance für gesetzliche Vorgaben, die
die klinische Geburtshilfe nachhaltig und im Sinne von Frauen und ihren Familien verbessern.

Im Gesundheitsausschuss des Bundestages ist für den 25.9.2024 von 15:00 bis 17:00 Uhr eine öffentliche Anhörung angesetzt.           

Hebammenkreißsäle können durch die verpflichtende Eins-zu-Eins-Betreuung das Outcome von Geburten deutlich verbessern. Es werden weniger Interventionen erforderlich. Die Einrichtung soll bundesweit gefördert werden. Daher wendet sich der Lenkungskreis des Bündnis Gute Geburt noch einmal mit einem Brief an die Mitglieder der demokratischen Parteien im Gesundheitsausschuss des Bundestages:

Hier finden Sie den Brief an die Mitglieder des Gesundheitssausschusses als PDF

Weitere Informationen zum Bündnis Gute Geburt finden Sie hier

Im Rahmen des diesjährigen Bundesfachseminars, mit dem wir auch das 75jährige Bestehen des Deutschen Frauenring e.V. feiern möchten, widmen wir uns der Frage nach der sozialen Ungleichheit in unserer Gesellschaft. Es stellt sich die Frage, wie eine sozial gerechte Gesellschaft gestaltet werden kann. Soziale Diskriminierungen treten auf persönlicher, gesamtgesellschaftlicher, wirtschaftlicher sowie politischer Ebene auf und prägen die individuellen sowie kollektiven Lebenserfahrungen.

Statistische Erhebungen verdeutlichen den bekannten Zusammenhang zwischen sozialer Ungleichheit und Geschlecht, Ethnizität und Ableismus. Wir möchten uns gemeinsam und differenziert mit den Auswirkungen von sozialer Ungleichheit für bestimmte Personengruppen beschäftigen. Hierfür haben wir zu unserem dreitägigen Seminar versierte Referent*innen eingeladen, die uns jeweils einen Einblick in ihre fachliche Expertise aus ihrem jeweiligen Erfahrungs- und Arbeitskontext geben werden. Mit ihnen möchten wir Lösungsstrategien und politische Handlungsmöglichkeiten diskutieren, die helfen sollen, die Wucht der sozialen Ungleichheit für Frauen* und weitere marginalisierte Personengruppen abzufedern.

Die Veranstaltung ist sowohl für Mitglieder des DFR als auch Nicht-Mitglieder offen. Es findet in Berlin im Dietrich-Bonhoeffer-Haus sowie online statt.

Hier finden Sie die Anmeldung zum Bundesfachseminar!

Hier das Programm als PDF

Mitglieder finden die Anmeldung zur Bundesvorstandssitzung und zur Hauptversammlung hier!

Wir fordern den Erhalt der „Trostfrauen“-Statue in Moabit!

Im Berliner Stadtteil Moabit steht seit September 2020 ein Mahnmal, welches symbolisch für die sexualisierte Gewalt gegen die „Trostfrauen“ steht. Während des zweiten Weltkriegs wurden etwa 200.000 Mädchen und Frauen vom japanischen Militär für die japanischen Soldaten entführt, versklavt, zwangsprostituiert und gefoltert.
Die Opfer kamen vorwiegend aus Korea, aber auch aus Taiwan, China, den Philippinen, Indonesien, Malaysia, Osttimor, Myanmar/Burma, Papua-Neuguinea, Vietnam und Thailand.

Aus aktuellem Anlass eines drohendes Abriss der wichtigen „Trostfrauen“-Statue, setzten wir uns für den Erhalt der Statue im Berliner Stadtteil Moabit! Hierzu haben wir eine E-Mail an den Berliner Bürgermeister Kai Wegner geschrieben, in der wir an die Dringlichkeit der kontinuierlichen Erinnerungskultur an sexualisierte Gewalt an Frauen* in Kriegssituationen appellieren. Wir unterstüzten damit die Forderung des Korea Verbands in Berlin, das Mahnmal zu erhalten!

Nutzt gerne unseren Text als Vorlage und schreibt auch einen Brief oder eine E-Mail!

Hier geht’s zur Vorlage!

Trotz bedeutender Fortschritte für die Rechte von Frauen* und Mädchen in Europa haben die jüngsten Herausforderungen erneut bewiesen, dass Frauen* und Mädchen und Frauenrechtsorganisationen unverhältnismäßig hoch unter Krisen leiden müssen. Europa schlägt gerade einen entsetzlichen Rückwärtstrend ein. Geschlechterstereotypen und patriarchalische Werte florieren weiterhin in unserer Gesellschaft. Frauen* werden in un- oder unterbezahlte Berufe wie Pflege- und Betreuungsaufgaben zurückgedrängt und weit verbreiteter Sexismus spricht Frauen* gleiche Chancen und Empowerment in allen Lebensbereichen ab. Die EWL fordert ein Europa, in dem Frauen* und Mädchen in ihrer ganzen Vielfalt gleiche Rechte und gleiche Teilnahme in jedem Bereich sowie über alle gesellschaftlichen Ebenen hinweg genießen können und in dem sie von allen Formen der Unterdrückung und Ausbeutung befreit sind.

Das Manifest hier als PDF

Klima und Feminismus

Keine Klimagerechtigkeit ohne Geschlechtergerechtigkeit?

Die gravierenden Folgen des Klimawandels betreffen, laut Weltklimarat (IPCC), gerade benachteiligte Bevölkerungsgruppen (IPCC Report 2022) . Diese ungleiche Verteilung wirft die Frage nach Gerechtigkeit auf. Meist lag bei der Frage nach Klimagerechtigkeit der Fokus auf Auswirkungen und Maßnahmen im globalen Süden. Länder des globalen Nordens als Hauptemittenten von CO2-Emissionen schaden mit ihrem Verhalten hauptsächlich den Ländern des globalen Südens. Doch auch innerhalb der einzelnen Staaten stellen sich im Hinblick (Klima-)Gerechtigkeitsfragen – auch zwischen den Geschlechtern. Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) möchte daher den Blick auf Klima und Feminismus richten und Geschlechterfragen im Umgang mit dem Klimawandel, auch im globalen Norden, adressieren.

Der menschengemachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Alle Aspekte der Klimakrise haben eine Gender-Dimension: Frauen und Männer tragen unterschiedlich zu den Ursachen bei, werden unterschiedlich von den Auswirkungen getroffen und wählen unterschiedliche Lösungen zur Eindämmung des Klimawandels, wenn sie die Wahl haben.“ (UN Women 2022)

Geschlecht in der Klimapolitik

2001 wurde Geschlechtergerechtigkeit erstmals im UNFCCC-Prozess (UN-Klimarahmenkonferenz) aufgegriffen. „Gender und Klima“ wurde 2012 fester Bestandteil der Tagesordnung der Vertragsstaatenkonferenz. Auch das Pariser Klimaabkommen von 2015 hält verbindlich fest, dass Menschenrechte, Geschlechtergerechtigkeit und Empowerment von Frauen im Bereich Klimawandel berücksichtigt werden müssen. Der Gender-Aktionsplan zur Klimarahmenkonvention (2017) zielt auf die Förderung von Frauen in Klimaverhandlungen. Doch immer verläuft  die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele des Pariser Klimaabkommens auf internationaler und nationaler Ebene schleppend. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) schreibt, dass in den Entwürfen der nationalen Klimabeiträge (NDCs) nur 40% der Dokumente die Rolle von Frauen und Gendergerechtigkeit erwähnen. Das BMZ gibt auch an, dass Frauen bei Klimaverhandlungen häufig unterrepräsentiert sind. Dies zeigte sich bei der Weltklimakonferenz 2019 mit einem Frauenanteil von 33%. So sind Frauen in den Verhandlungen und Umsetzungsplanungen zukunftsgerichteter Klimamaßnahmen unterrepräsentiert und bei Klimapolitiken werden Genderthematiken kaum betrachtet. Die Verursachung von Treibhausgasemissionen, die Betroffenheit durch Folgen des Klimawandels, Zugang zu Ressourcen, Kapazitäten zur Vermeidung von Emissionen, politische Entscheidungen und Interventionen sind alles genderrelevante Aspekte des Klimawandels.

Um die Genderperspektive in Klimapolitiken zu festigen, gibt es bereits verschiedene Ansätze.

Das Umweltbundesamt hat für die Überprüfung von Klimatransformationen sieben Gender-Dimensionen erstellt (Umweltbundesamt, Texte 30/2020). Die sieben Dimensionen dienen als Instrument die Genderperspektive in die Klimapolitik einzubringen. Verschiedene soziale Bereiche wie Gesundheit, Infrastruktur oder Versorgungsökonomie im Kontext der Klimapolitik können damit auf Genderaspekte geprüft werden.

Das internationale Netzwerk Gender-CC – Women for Climate Justice hat 2022 das Projekt Gender into Urban Climate Change Initiative und die Methode GAMMA in einem Bericht veröffentlicht. Mit der GAMMA-Methode haben Interessensvertretungen weltweit die Möglichkeit gezielt Schnittmengen von Gender und Klima, und die politische Einbeziehung dieser, zu prüfen und einzufordern.

Auch feministische Organisationen wie UN Women oder der Deutsche Frauenrat legen ihren Fokus auf Klima- und Geschlechtergerechtigkeit. Die 66. Frauenrechtskommission (FRK) 2022 betrachtete die Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung aller Frauen und Mädchen im Kontext des Klimawandels sowie die Entwicklung politischer Programme zur Umwelt- und Katastrophen-Risikominderung. Die Abschlusserklärung und zivilgesellschaftliche Handlungsempfehlung der 66. FRK finden Sie hier. Der Deutsche Frauenrat hat sich „Klimaschutz geht alle an! Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit aus Frauenperspektive.“ als Schwerpunktthema für die nächsten zwei Jahre gesetzt.

Auch der Deutsche Frauenring e.V. wird sich im Jahr 2022 verstärkt mit Klima und Feminismus beschäftigen. So soll das jährliche Bundesfachseminar in diesem Jahr die Fragen nach Schnittstellen von Klima und Geschlecht, nach Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Transformation bearbeiten. Damit setzen wir uns, in Zusammenarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren, für einen (gender-)gerechten Klimaschutz ein.

Geschlechterperspektive auf den Klimawandel

Bestehende soziale Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern führen dazu, dass Frauen weltweit durchschnittlich immer noch weniger Zugang zu Bildung, zu Land und anderen Ressourcen haben sowie weniger Entscheidungsmacht haben, wenn politische Maßnahmen zur Sicherung ihrer Lebensgrundlagen in der Klimakrise implementiert werden. Während Männer weltweit bei schwindender Lebensgrundlage oftmals bessere Ressourcen und eine höhere Mobilität im Umgang mit den Folgen des Klimawandels haben, ist dies Frauen aufgrund mangelnder Ressourcen und Care-Arbeit im Haushalt und in der Familie häufig verwehrt. Dementsprechend sind 80 Prozent der 21,5 Millionen Menschen, die aufgrund der klimabedingten Katastrophen fliehen mussten, Frauen. Durch schlechteres Einkommen, einen schlechteren Zugang zu Produktionsmitteln und Nahrungsunsicherheit sind Frauen häufig stärker und länger von Krisen betroffen. Die entstehende Mehrarbeit geht häufig mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einher. Flucht und längere Wege zu Wasserstellen und anderen Ressourcen, verstärken die Gefahr geschlechtsspezifischer Gewalt, wie sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt, Kinderheirat und Menschenhandel. Der fehlende Zugang zu guter und diskriminierungsfreier Gesundheitsversorgung, gerade zu reproduktiver Versorgung, wird durch Klimakrisen verstärkt (UN Women 2022).

Soziale Strukturen wirken sich auf die Rollenverteilung und Verhalten des jeweiligen Geschlechts aus. Bilder über Männlichkeit und Weiblichkeit und damit verbundene Verhaltensmuster begründen unterschiedliches Verhalten, so auch in Umwelt- und Klimabereichen. Es gilt also herauszufinden: Wo und wie werden Treibhausgasemissionen verursacht? Wie können diese verringert werden? Wer ist wie von den Folgen des Klimawandels betroffen? Wer hat Zugang zu klimarelevanten Ressourcen und kann sich an den Klimawandel anpassen? Wer hat welche Optionen und Kapazitäten zur Vermeidung von Emissionen?

Mit der feministischen Betrachtung des Klimawandels, sollen soziale Aspekte, wie Hierarchieordnung(en), finanzielle Verteilung und Sorgearbeit, Erwerb und Bildung, Definitionsmacht und Ressourcenzugang sowie Teilhabe und Entscheidungshoheit, beim traditionell naturwissenschaftlich-technisch orientierten Umweltschutz einbezogen werden. Wir möchten dazu beitragen, diversere Betrachtungsweisen in der Öffentlichkeit, Wissenschaft und auf der Entscheidungsebene einzuführen, um gerechtere Verteilung, genauere Analysen und Berichterstattung, umfassendere Zielgruppenerreichung sowie Akzeptanzschaffung im Umgang mit dem Klimawandel zu fördern.

Wir nehmen es uns vor, effektive Maßnahmen im Umgang mit dem Klimawandel zu diskutieren, bei denen alle gesellschaftlichen Gruppen, und alle Geschlechter, Einfluss haben und mitgedacht werden. Immer noch fehlt in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft häufig die Gender-Perspektive sowie die Erfahrung und die Expertise von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen (UN Women 2022).

In unserem Bundesfachseminar 2012 „Green Economy – Intelligent in das Morgen“ beschäftigten wir uns mit Fragen nach Maßnahmen für eine nachhaltige und geschlechtergerechte Zukunft. Lesen Sie hier die Seminardokumentation.

Stellungnahme des Deutschen Frauenrings e.V.

Tag der älteren Generation: Altersarmut ist ein Strukturproblem

Berlin, 06. April 2022

„Altersarmut“ umschreibt die prekäre Lebenssituation älterer Personen, die aufgrund mangelhafter finanzieller Mittel nicht in der Lage sind, ihren Lebensstandard zu sichern. In der Folge sind diese Personen für die Deckung ihres Finanzbedarfes auf externe Hilfe angewiesen. Neben anderen Ursachen kann Altersarmut auf die Erwerbsbiografie zurückgeführt werden. Somit steigt das Risiko für Altersarmut für Personen mit niedrigem Berufsabschluss, niedrigen Löhnen, die in Teilzeit arbeiten oder ihre Erwerbsarbeit länger unterbrochen haben.

Besonders gefährdet und betroffen sind Frauen. 2021 schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dass „22,4 Prozent der Bevölkerung im Alter von 80 Jahren und älter […] von Einkommensarmut betroffen [sind]“ und dabei „die Armutsquote hochaltriger Frauen um mehr als neun Prozentpunkte höher [ist] als bei Männern“. Der sogenannte Gender-Pension-Gap beschreibt die geschlechtsspezifische Einkommensungleichheit zwischen Männern und Frauen in Bezug auf das Alterssicherungseinkommen. Demnach bezogen Frauen in Deutschland 2019 eine um 46 Prozent geringere Rente als Männer. Damit leiden Frauen in Deutschland im Vergleich zu anderen OECD-Ländern unter der größten geschlechtsbasierten Rentenlücke.

Die Gender-Pension-Gap hängt stark vom Gender-Pay-Gap, dem geschlechtsspezifischen Lohnunterschied ab. 2021 haben Frauen in Deutschland im Durchschnitt 18 Prozent weniger verdient als Männer. Dabei ist besonders der Zeitraum vom 30. zum 50. Lebensjahr signifikant für den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied und seine Auswirkung auf die geschlechtsbasierte Rentenlücke. Viele Personen entscheiden sich in diesem Zeitraum, eine Familie zu gründen. Die zunehmende Entgeltkluft ab dem 30. Lebensjahr kann demnach mit der darauf folgenden reduzierten Arbeitszeit, häufig die der Frau, verknüpft werden. Unter dem Begriff Motherhood Penalty wird dieses Phänomen beschrieben. Demnach erleiden Frauen einen erheblichen finanziellen Nachteil, wenn sie Kinder haben. Zumal meist die Frau nach der Geburt des Kindes längere Zeit aus dem Erwerbsleben aussteigt, sich auf Teilzeitbeschäftigung zurückzieht und auf eine Beförderung verzichtet. Diese Zugeständnisse im Berufsleben können weitreichende und lebenslange Konsequenzen für die finanzielle Sicherheit und Rente der Frauen haben.

Geschlechternormen und Vorstellungen über Familie und Elternschaft dienen als eine Erklärung für die höhere Teilzeitquote von Müttern im Vergleich zu Vätern. Außerdem von Bedeutung ist, dass Männer im Durchschnitt höhere Löhne verdienen als Frauen und Care-Arbeit immer noch gesellschaftlich abgewertet und nicht vergütet wird. Um das Haushaltseinkommen zu maximieren, tendieren daher mehr Mütter zur Einschränkung und zum Verzicht auf ihre Erwerbsarbeit.

Der Bertelsmann-Stiftung folgend, „[führt die] Entscheidung für Kinder […] bei Müttern mit einem Kind zu durchschnittlichen Einbußen an Lebenserwerbseinkommen von rund 40 Prozent im Vergleich zu kinderlosen Frauen. Bei Frauen mit drei oder mehr Kindern beträgt die Motherhood Lifetime Penalty nahezu 70 Prozent“ (2020).

Aufgrund der Pandemie hat sich die Ungleichverteilung von Haus- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern verschlimmert. In (heterosexuellen) Paarbeziehungen mit und ohne Kinder investieren Frauen im Durchschnitt deutlich mehr Zeit in unbezahlte Arbeit als Männer. Dreieinhalb Stunden bei Frauen, im Vergleich zu knapp zwei Stunden bei Männern. In (heterosexuellen) Paarbeziehungen mit Kindern verschärft sich dieses Ungleichgewicht bedeutend. 24 Prozent erwerbstätiger Mütter gaben im April 2021 an, ihre Arbeitszeit für die Betreuung ihrer Kinder reduziert zu haben. Unter den Vätern waren es nur 16 Prozent (WSI Report).

Altersarmut ist ein Strukturproblem. Die höhere Gefährdung und Betroffenheit von Frauen, im höheren Alter unter Armut zu leiden ist ein Strukturproblem. Der strukturellen und institutionellen Diskriminierung von Frauen in Bezug auf Erwerbsarbeit, darunter Aufstiegsmöglichkeiten, Löhne und Arbeitszeit im öffentlichen sowie privaten Bereich muss entgegengewirkt werden.

Diese Strukturen müssen endlich geändert werden! Es bedarf:

  • Parität in der Partner- und Elternschaft
  • Care-Arbeit muss aufgewertet werden
  • gleicher Lohn für gleiche Arbeit
  • gleiche Aufstiegsmöglichkeiten
  • das Rentensystem darf nicht auf eine durchgehende Erwerbsbiografie ausgelegt sein
  • Förderung finanzieller Unabhängigkeit der Frau, durch „eigenständige, existenzsichernde, möglichst durchgängige und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ (BMFSFJ 2021)
  • der Möglichkeit und dem Zugang zu guter Bildung für ALLE

Die Stellungnahme als PDF.

Am Internationalen Frauentag: Solidarität mit den Menschen in der Ukraine
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2022 sprechen 41 Frauen- und weitere Nichtregierungsorganisationen in Deutschland allen Menschen in der Ukraine ihre volle Solidarität aus und fordern das sofortige Einstellen der Kriegshandlungen seitens der russischen Regierung.

Da der Arbeitsschwerpunkt vieler der mitzeichnenden Organisationen auf dem Thema geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen liegt, möchten wir unsere besondere Aufmerksamkeit auf die Situation von Frauen und Mädchen in der Ukraine richten. Krieg und damit einhergehend Vertreibung und Flucht bedeuten für Frauen und Mädchen immer die Bedrohung durch sexualisierte Gewalt, die weltweit ein Phänomen aller bewaffneten Konflikte ist. Krieg bedeutet für viele Frauen und Mädchen auch den Anstieg von häuslicher Gewalt, Traumatisierungen und ein mögliches Ausgeliefert-Sein in neue Gewaltstrukturen. Leider wird sexualisierte Kriegsgewalt oft verharmlost oder verschwiegen. Eine Studie von Amnesty International stellte bereits 2020 fest, dass das Ausmaß der geschlechtsspezifischen Gewalt in den konfliktbetroffenen Regionen Donetsk und Luhansk durch den Konflikt deutlich zugenommen hat.

Wir fordern die politisch Verantwortlichen in Deutschland und der EU auf, die Arbeit der Frauenrechtsorganisationen und Schutzeinrichtungen für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder in der Ukraine finanziell zu unterstützen und auszuweiten. Daneben müssen alle vor dem Krieg flüchtenden Menschen unabhängig von Aufenthaltsstatus, Herkunft, Behinderung, Geschlecht oder Religion, die in Europa und Deutschland Zuflucht suchen, unkompliziert Aufnahme finden. Erst nach der Ankunft in Deutschland trauen sich viele Frauen über die erlebte Gewalt zu berichten. An der Stelle sind kostenlose, flächendeckende Angebote zu psychologischer Beratung notwendig. Zudem ist enorm wichtig, dass in den Hilfs,- Beratungs,- und Unterstützungsstrukturen mehrsprachiges, kultursensibles und gut geschultes Fachpersonal vertreten ist.

Krieg ist der Ausdruck patriarchaler Machtstrukturen. Wir fordern eine feministische Politik, die diese Machtstrukturen in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik unterbindet und eine Abkehr von der Fokussierung auf militärische Gewalt, Dominanz und Unterdrückung möglich macht.

Wir fordern eine Politik, die auf langfristigen Frieden und Deeskalation in Europa abzielt.

Erklärung als PDF

Deutscher Frauenring e.V. (DFR) und das Friedensnetzwerk für Frieden (FNF) schließen sich dem Aufruf WOMEN DEFEND ROJAVA an.

Der Deutsche Frauenring, für das Präsidium Georgia Langhans und Marion Böker, Vorsitzende des Ausschusses Internationale Arbeit (AIA) im DFR e.V., gemeinsam mit Heide Schütz, 1. Vorsitzende Frauennetzwerk für Frieden e.V. (FNF), Bonn, und Margret Otto, Stellvertretende Vorsitzende unseres Mitgliedsverbands FNF, schließen sich dem Aufruf, der am 15.10. 2019 von WOMEN DEFEND ROJAVA veröffentlicht wurde, an, den Sie im Anhang in Deutsch und Englisch finden:

ERKLÄRUNG DER FRAUEN:
STOPPEN SIE DEN TÜRKISCHEN BESATZUNGSKRIEG GEGEN NORD- UND OSTSYRIEN – SOFORT !

Wir bitten Sie, die Forderungen auch in unserem Namen sofort umzusetzen:
Um neue Völkermorde und Femizide im 21. Jahrhundert zu verhindern, fordern wir den UN-Sicherheitsrat, alle zuständigen Gremien der internationalen Gemeinschaft und die Regierungen auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um

  • die Invasion und Besetzung Nord- und Ostsyriens durch die Türkei sofort zu stoppen
  • eine Flugverbotszone zum Schutz der Leben der Menschen in Nord- und Ostsyrien zu errichten
  • weitere Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen durch türkische Streitkräfte, den IS, Al Nusra und andere dschihadistische Terrorgruppen zu verhindern
  • alle Kriegsverbrechen und Kriegsverbrecher*innen vor Gericht zu bringen
  • jeglichen Waffenhandel mit der Türkei zu stoppen
  • politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen die Türkei durchzusetzen
  • die demokratische autonome Verwaltung der Bevölkerung Nord- und Ostsyriens anzuerkennen
  • sofortige Schritte für eine politische Lösung der Krise in Syrien unter Beteiligung von Frauen und Volksvertreter*innen aus allen verschiedenen nationalen, kulturellen und religiösen Gemeinschaften in Syrien zu unternehmen.

Wir, die Unterzeichnenden, arbeiten seit vielen Jahren im Bündnis der Zivilgesellschaft für die Umsetzung der UNSCR 1325 FRAUEN, FRIEDEN, SICHERHEIT in Deutschland mit. Im Rahmen des NAP I und II nehmen wir an den Konsultationen der Bundesministerien teil. Darüber hinaus setzen wir uns für UNSCR 1325 WPS und ihre Folgeresolutionen durch die International Alliance of Women (IAW) bei den Vereinten Nationen oder im Rahmen der CEDAW ALLIANZ DEUTSCHLAND ein. Der DFR e.V. arbeitet seit langem in Celle mit Ezid*innen zusammen. Der Bundesverband wie der DFRLandesverband Berlin e.V. haben seit 04/2017 Kooperationsverträge mit Ezidischen Frauenverbänden. So wurde eine gemeinsame Informations- und Wanderausstellung, finanziert von UN WOMEN DEUTSCHLAND, erstellt.

Wir sahen am 9.10. mit Entsetzen, dass Nord- und Ostsyrien von der Türkei völkerrechtswidrig überfallen wurden, um besetzt zu werden.

Der derzeitige, nichteingehaltene Waffenstillstand und die Aufforderung der Türkei an die dortige Bevölkerung, abzuziehen, und die Androhung weiterer Vernichtung haben den Konflikt nicht entschärft. Die Zivilgesellschaft wird angegriffen und damit alles, was sie aufgebaut hat. Darunter sind Frauengesundheits- und Partizipationsprojekte, die wir unterstützt haben.

Die Kurd*innen in Nord- und Ostsyrien waren Deutschland, der EU und der NATO ein Verbündeter. Sie haben nicht nur den IS bekämpft, Menschen gerettet, sondern für unsere Sicherheit gesorgt. Sie haben mit unseren Gerichten unter dem Pariser Statut des ICC kooperiert, um Kriegsverbrechen des IS zu ahnden. Sie haben die Türkei oder andere nicht bedroht.

Im Interesse unserer Sicherheit müssen Sie dafür sorgen, dass die UN CHARTA eingehalten wird und gemeinsame Abkommen und Vereinbarungen eingehalten werden.

Alle Stufen friedlichen Konfliktlösung sind nur mit allen Beteiligten und einer adäquaten Repräsentanz von Frauen zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Georgia Langhans Präsidiums DFR e.V.
Marion Böker Vorsitz AIA DFR e.V.
Heide Schütz 1. Vorsitzende FNF e.V.
Margret Otto Stellvertretende Vorsitzende FNF e.V. Berlin, den 20.10.2019

Der Brief als PDF zum Download

70 Jahre Deutscher Frauenring – 70 Jahre für die Gleichstellung der Frau

Am 11. Oktober 2019 feierte der Deutsche Frauenring (DFR) an seinem Gründungsort Bad Pyrmont zusammen mit Mitgliedern und Gästen sein 70-jähriges Jubiläum ab 19 Uhr im Hotel Steigenberger.

Vom 7. bis 10. Oktober 1949 trafen sich in Bad Pyrmont engagierte Frauen aus der ganzen Bundesrepublik und gründeten den ersten bundesweiten, gesellschaftspolitischen, partei-unabhängigen und überkonfessionellen Frauenverband nach dem 2. Weltkrieg.
Theanolte Bähnisch, Regierungspräsidentin in Niedersachsen, Staatssekretärin und Vertreterin des Landes Niedersachsen beim Deutschen Bundesrat, wurde die erste Vorsitzende des Deutschen Frauenrings.

Von Anfang an hat sich der Deutsche Frauenring in der internationalen Frauenbewegung engagiert und ist heute nach wie vor Mitglied der International Alliance of Women (IAW) und des International Council of Women (ICW).

In den letzten 70 Jahren haben engagierte Frauen im Kampf um die Gleichstellung von Männern und Frauen zahlreiche Erfolge erzielt, zuletzt mit Wahlparitätsgesetzen in verschiedenen Bundesländern.

(Den kompletten Text lesen Sie in der Pressemeldung)
Pressemeldung 70 Jahre Deutscher Frauenring (PDF)

Bilder: FOTO Kluge im Auftrag des DFR

Pressemitteilungen

Gewalt gegen Frauen ist eine fundamentale Menschenrechtsverletzung. Sie betrifft Frauen in allen Ländern und Kulturen. Seit mehreren Wochen riskieren mutige Mädchen und Frauen wie auch Männer im Iran ihr Leben und gehen auf die Straße, um für Frauen- und Menschenrechte zu demonstrieren.

Am 16. September 2022 starb Jina (Mahsa) Amini auf der Intensivstation eines Teheraner Krankenhauses, nachdem sie drei Tage zuvor von der sogenannten Sittenpolizei festgenommen worden war. Der Grund für ihre Festnahme war der Verstoß gegen das freiheitseinschränkende, geschlechtsspezifische Gesetz zum Tragen eines Hidschabs. Während die iranischen Behörden die Schuld von sich weisen, muss von schwerer polizeilicher Gewalt und Misshandlung mit der Folge ihres Todes ausgegangen werden, was einem Femizid gleichkommt.

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen existiert überall auf der Welt in verschiedenster Form, sie „[…] beschreibt jeden Akt […], durch den Frauen und Mädchen körperlicher, sexueller oder psychischer Schaden bzw. Leid zugefügt wird.“ (1)
Im Kontext der Geschehnisse im Iran sprechen wir von institutionalisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die vom iranischen Staat nicht nur geduldet, sondern auch selbst ausgeführt wird.

Der Tod von Jina (Mahsa) Amini ist leider kein Einzelfall. Die Zahl der Todesopfer im Iran steigt stetig an, seit sich an ihrem Tod landesweit Proteste gegen das Regime entzündeten. Angeführt werden die Proteste, die nun seit zehn Wochen anhalten und immer lauter werden, von mutigen Frauen und Mädchen, die sich mit nichts Geringerem als ihrem eigenen Leben gegen ein gewalttätiges, menschenrechtsfeindliches Regime stellen. Die Protestbewegung hat einen feministischen Kern – und sie erfährt die Solidarität von Iraner*innen aus allen Gesellschaftsgruppen!

Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation „Iran Human Rights“ wurden seit Ausbruch der Proteste 342 Menschen getötet, darunter 43 Kinder (2). Minderjährige Mädchen wie die 16-jährige Sarina Esmailzadeh gehen seit Wochen auf die Straße, um für ihre Rechte zu kämpfen – trotz der Gefahr, genau wie Jina (Mahsa) Amini, institutionalisierter Gewalt zum Opfer zu fallen. Laut Amnesty International wurde Sarina Esmailzadeh am 23. September durch Schlagstockschläge der iranischen Sicherheitskräfte getötet, als sie an den Protesten teilnahm (3).

Anfang November beschloss das iranische Parlament gegen Protestierende hart vorzugehen. Es wird berichtet, dass infolgedessen nun erste inhaftierte Protestierende zum Tode verurteilt werden (4)(4a) (4b). Es wird – dem iranischen Recht nach legal – die Todesstrafe gegen jene verhängt, die sich dort für ihre grundlegenden Frauen- und Menschenrechte einsetzen.

Was kann die deutsche Politik angesichts der katastrophalen Situation im Iran tun?

In einer von 62822 Bürger*innen mitgezeichneten Online-Petition stellt die deutsche Nichtregierungsorganisation HÁWAR.help die folgenden 11 Forderungen an die deutsche Regierung zum Umgang mit der Lage im Iran (5):

1. Eine sofortige Aussetzung der Ausweisungen iranischer StaatsbürgerInnen, die sich gerade in Deutschland aufhalten.

2. Eine Erleichterung von Einreisebestimmungen für iranische StaatsbürgerInnen sowie den erleichterten Zugang zu Aufenthaltstiteln. Auch geschlechtsspezifische Gewalt und Verfolgung in Iran sind in Asylverfahren dringend zu berücksichtigen. Dem ist Deutschland durch die Istanbul Konvention verpflichtet.

3. Ein Einfrieren der diplomatischen Beziehungen zur Islamischen Republik Iran und die Ausweisung der BotschafterInnen als deutliches Zeichen, dass die Bundesrepublik die brutalen Repressalien gegen die Protestbewegung in ihrem Ausmaß sieht und aufs Schärfste verurteilt.

4. Erhöhte Schutzmaßnahmen für Exil-IranerInnen durch den deutschen Verfassungsschutz.

5. Maßnahmen, die unmittelbar die Machtelite des Iran treffen: Die Konfiszierung von Vermögen und Sachwerten auf deutschem Staatsgebiet. Einfrieren von Vermögen iranischer Einzelpersonen und Organisationen/ Entitäten, die für die Gewalt gegen die Protestierenden verantwortlich sind/diese ermöglichen und erleichtern. Dazu können auch in Deutschland ansässige Firmen gehören, die dafür verantwortlich sind, dass Internet-Infrastruktur in Iran durch die Regierung eingeschränkt wird.

6. Keine politische Zusammenarbeit mehr mit LobbyistInnen des iranischen Regimes.

7. Eine Sanktionspolitik, die nicht die Zivilbevölkerung in Iran trifft.

8. Aussetzen der Atomverhandlungen.

9. Die iranische Zivilgesellschaft und Exil-IranerInnen müssen in die Prozesse in Bezug auf den politischen Umgang mit Iran, insbesondere Frauen und Angehörige von Minderheiten (ethnisch-religiöse Gruppen, Mitglieder der LGBTIQ+-Community sowie jegliche weiteren diskriminierte Gruppen), miteinbezogen werden.

10. Die Bundesrepublik muss umgehend die Dokumentation der Menschen- und Frauenrechtsverletzungen durch UN-Organisationen, MandatsträgerInnen und durch weitere unabhängige internationale Organisationen fordern und sich an der Umsetzung beteiligen, damit eine spätere juristische Verurteilung möglich wird und Frauen- und Menschenrechtsverletzungen lückenlos aufgeklärt werden.

11. Eine Wende in der Iran-Politik der Bundesregierung, die die Frauen- und Menschenrechte in den Fokus stellt.

Wir unterstützen diese Forderungen, die gemäß einer feministischen Außenpolitik unbedingt umgesetzt werden müssen. Der Schutz von Frauen vor Gewalt in allen Formen muss von unserer Regierung national sowie international zur Priorität gemacht werden!

Die unermüdliche Arbeit von Aktivist*innen und Organisationen wie HÁWAR.help sowie große Demonstrationen in Solidarität mit den Protestierenden im Iran erzielten erste Erfolge: die deutsche Regierung beantragte eine Sondersitzung der Vereinten Nationen und fordert die Erschaffung von UN-Mechanismen zur Beobachtung und Dokumentation der Verletzung von Menschenrechten im Iran (6).

Eine Entschärfung der Situation im Iran ist nicht in Sicht, die Brutalität des iranischen Regimes gegenüber Protestierenden nimmt nicht ab. Die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft darf sich nicht abwenden. Wir bekunden den unglaublich mutigen Frauen, Mädchen und ihren Unterstützer*innen unsere Solidarität. Dass Frauenrechte Menschenrechte sind, zeigt der Leitspruch der Proteste: Frauen, Leben, Freiheit!

An diesem internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen gehen weltweit Frauen mit- und füreinander auf die Straße, um alle Formen der Gewalt gegen Frauen – im privaten, öffentlichen, digitalen bis institutionellen Raum, von sexualisierter, physischer bis psychischer Gewalt – zu verurteilen, zu bekämpfen und zu beseitigen.

Für den Schutz von Frauen und für ein Leben in Freiheit ohne Gewalt.

Für Frauen, Leben, Freiheit im Iran
und auf der ganzen Welt
Das Präsidium des DFR

Stellungnahme als PDF

Quellen und weiterführende Hinweise:

(1) UN Women Deutschland: https://unwomen.de/formen-der-gewalt-gegen-frauen-und-maedchen/
(2) Stand 17.11.2022, Iran Human Rights (IHRNGO): https://www.iranhr.net/en/live/?page=1
(3) Informationen zu Sarina Esmailzadeh’s Fall bei Iran Human Rights und Amnesty International: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2022/09/iran-leaked-documents-reveal-top-level-orders-to-armed-forces-to-mercilessly-confront-protesters/
(4) Stand 17.11.2022 Iran Human Rights (IHRNGO), https://www.iranhr.net/en/live/?page=1
(4a) Focus Online: Iran verhängt erste Todesstrafen gegen Protestteilnehmer https://www.focus.de/politik/ausland/proteste-gegen-das-regime-iran-verhaengt-erste-todesstrafe-an-protestteilnehmer_id_179625284.html
(4b) https://www.zeit.de/zett/politik/2022-11/proteste-iran-todesstrafe-haftstrafe-justiz?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
(5) https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2022/_10/_07/Petition_139993.nc.html,
62822 Mitzeichnungen Stand 23.11.2022
(6) https://www.sueddeutsche.de/politik/iran-proteste-polizeigewalt-1.5694756

Deutscher Frauenring e.V. mit weiteren Organisationen Berlin, den 28.11.2024

Pressemitteilung zum Verbändebrief Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs73 Verbände fordern Bundestagsabgeordnete zur Zustimmung zum interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs auf!

Eine breite Allianz aus 73 Verbänden hat heute einen gemeinsamen Appell an die
Abgeordneten der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag veröffentlicht. Darin fordern sie
die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, den interfraktionellen Gesetzentwurf zur
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu unterstützen, den 236 Abgeordnete vor zwei Wochen
eingebracht hatten. Die Verbände begrüßen die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen, die den Zugang von ungewollt Schwangeren zu einem Schwangerschaftsabbruch sicherstellen und Hürden im Gesundheitssystem abbauen sollen.
Die unterzeichnenden Verbände betonen, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung ungewollt Schwangere besser schützt und den rechtlichen Rahmen schafft, um ihre gesundheitliche Versorgung zu sichern. Sie sehen im Entwurf einen wichtigen Schritt, um eine langjährige gesellschaftliche und wissenschaftliche Debatte in konkrete politische Verbesserungen umzusetzen. Auch 80 Prozent der Menschen in Deutschland sind für diese Gesetzesänderung. „Die Fakten liegen auf dem Tisch, die Argumente sind ausgetauscht, und die Empfehlungen unabhängiger Expertinnen sind berücksichtigt. Jetzt ist die Zeit zu handeln“, heißt es in dem Schreiben.

Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Netzwerke appellieren an die Abgeordneten:
Stimmen Sie zu und schreiben Sie Geschichte! Unterstützen Sie ungewollt Schwangere und ihre
Ärztinnen und Ärzte!“

Für Rückfragen und Interviews stehen die unterzeichnenden Verbände gerne zur Verfügung.

Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF), Silke Koppermann, 2. Vorsitzende

AWO Bundesverband e.V., Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums

BAG Mädchen*politik e.V.,
Ines Pohlkamp, Vorstand
Berliner Erklärung, Monika SchulzStrelow, Sprecherin

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP), Thordis Bethlehem, Präsidentin

Better Birth Control e.V.,
Jana Pfenning, CoFounder
Broken Rainbow e. V., Nadja Kühn, systemische Therapeutin

BücherFrauen e. V., Marianne Eppelt, 1. Vorsitzende

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Dr. Ines P. Scheibe, Koordinierungskreis

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V., Michaela Frohberg, Vorständin

Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, Dr. MarieLuise Löffler, Bundessprecherin

Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V., Linda Conradi, Geschäftsleitung

Bundesfachverband Feministische Selbstbehauptung BV Fest e.V., Doris Kroll, Vorstand

Bundesforum Männer e.V., Thomas Altgeld, Vorstandsvorsitzender

Bundeskonferenz der Frauen und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) e.V., Birgit Fritzen, Michaela Frohberg, Dr. Sybille Jung, Alexandra Kühnen, Christina Wolff, Vorständinnen
Bundesverband der Frauengesundheitszentren, Sigrid Schellhaas, Doris Braune, Bettina Faulstich, Vorstand
Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V. bff,
Katharina Göpner, Geschäftsführerin

Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V., Alexandra Kühnen, Vorständin

Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland e.V., Ceyda Tutan, Vorsitzende

Bundesverband der Mütterzentren e.V., Christina Wolff, Vorständin

Bundesverband Trans* e.V., Nora Eckert, Vorstand
Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel KOK e.V., Sophia Wirsching, Geschäftsführerin
DaMigra, Lourdes Martínez, Vorstandsitzende und Vorstandsprecherin

Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Dr. med. Jana
Maeffert, Vorstandsmitglied

Deutsche Sektion der Women’s International League for Peace and Freedom (WILPF), Johanna Braun,
KoVorsitzende

Deutscher Ärztinnenbund, Dr. Christiane Groß, Präsidentin

Deutscher Frauenrat, Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende

Deutscher Frauenring e.V., Elsbeth Claußen, Präsidiumsmitglied

Deutscher Gewerkschaftsbund, Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende

Deutscher Hebammenverband e. V., Ulrike GeppertOrthofer, Präsidentin

deutscher ingenieurinnenbund e.V., Editha Nentzl, Vorstandsfrau

Deutscher Juristinnenbund, Ursula MatthiessenKreuder, Präsidentin

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V., Prof. Dr. Rolf Rosenbrock,
Vorstandsvorsitzender

Doctors for Choice Germany, Dr. Alicia Baier, Vorstand

Evangelische Konferenz für Familien und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische
Beratung und Supervision (EKFuL), Rainer Bugdahn, Vorstandsvorsitzender

Evangelische Frauen in Deutschland e.V., Angelika WeigtBlätgen, Vorsitzende

Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V, Ursula Schmidt, Vorsitzende

Familienplanungszentrum Berlin e.V BALANCE, Jens Krable, Geschäftsführer

Feministisches Netzwerk für Gesundheit Berlin

Frauenzentrum Schleswig e.V., Monika Stade, Beraterin

GenderCC
Women for Climate Justice e.V., Dr’in Birte Rodenberg, Mitglied des Vorstands
Giordano Bruno Stiftung, Dr. Michael SchmidtSalomon, Vorsitzender

Humanistischer Verband Deutschlands Bundesverband, Christine Herrmann, Vorstand

Institut für Weltanschauungsrecht, Dr. Jessica Hamed, CoDirektorin

IPPF European Network, Micah Grzywnowicz, Regional Director

LACHESIS Verband für Heilpraktikerinnen, Anna Bluhm, Geschäftsstelle

Kampagne „Abtreibung legalisieren jetzt!“, Leonie Weber, Pressesprecherin

Landesfrauenrat Berlin e.V.

LandesFrauenRat Hessen, Sigrid Isser, Vorsitzende

Landesfrauenrat Saarland e.V., Eva Groterath, Vorsitzende

Landesfrauenrat SchleswigHolstein, Anke Homann, Vorsitzende

Medical Students for Choice Berlin, Leoni Alexander, Mitglied

Medica Mondiale, Dr. Monika Hauser, Vorständin

Mother Hood e.V. Bundeselternorganisation zum Schutz von Mutter und Kind, Katharina Desery,
Vorständin

Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit, Dr. Ute Sonntag, Koordinatorin

Oxfam Deutschland e.V., Serap Altinisik, Vorstandsvorsitzende

Pinkstinks Germany e.V., Ariane Lettow, Geschäftsführerin

Pro Choice Deutschland e.V., Christiane von Rauch, Vorstandsvorsitzende

pro familia Bundesverband, Monika Börding, Bundesvorsitzende und Stephanie Schlitt,
stellvertretende Vorsitzende

SIGNAL e.V. Intervention im Gesundheitsbereich gegen Gewalt, Alice Westphal, Vorstandsfrau

SJD Die Falken, Loreen Schreck, Bundesvorsitzende

TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau, Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin

UN Women Deutschland, Elke Ferner, Vorsitzende UN Women Deutschland e.V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende

Verband berufstätiger Mütter e.V., Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende

Verband Wohneigentum Hessen e.V., Andrea MüllerNadjm, stellvertretende Vorsitzende

ver.di, Silke Zimmer, Mitglied des Bundesvorstands

Wildwasser e.V., Dorothea Zimmermann, Geschäftsführerin

Women on Web, Venny Ala
Siurua, Executive Director
Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF), Britta Schlichting, Mitarbeiterin                              
Zentralrat der Konfessionsfreien, Philipp Möller, Vorsitzender, Ulla Bonnekoh, stellvertretende Vorsitzende
Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), Britta Altenkamp, Vorsitzende
 

PM Verbändebrief 

Verbändebrief Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Deutscher Frauenring e.V. mit weiteren Organisationen
Berlin, den 21.11.2024

Frauen- und Fachverbände fordern die Bundesregierung dazu auf, bis zu der Neuwahl im Februar 2025 das Gewalthilfegesetz auf den Weg zu bringen und den §218 neu zu regeln.

– Finanziell abgesicherte, flächendeckende und bedarfsgerechte Ausweitung der Beratung und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen
– Bundeseinheitliche, einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhäuser
– Umfassender Ausbau der Täterarbeit
– Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch eine gesetzliche Neuregelung außerhalb des Strafgesetzbuches
– Übernahme der Kosten des Schwangerschaftsabbruches durch die Krankenkassen
– Schwangerschaftsabbruch als feststehender Bestandteil der Ausbildung von Ärzt*innen


Gewalt gegen Frauen: Zahlen steigen dramatisch
Alle drei Minuten erleidet eine Frau in Deutschland Gewalt durch ihren Partner oder Ex- Partner. Jeden zweiten Tag stirbt eine Frau an den Folgen von Gewalt. Das sind die erschreckenden Zahlen aus dem aktuellen Lagebericht des BKA vom 19. November 2024. Geschlechtsspezifische Gewalt ist kein Schicksal einzelner Frauen, sondern ein akutes, gesamtgesellschaftliches Problem. Viele betroffene Frauen – insbesondere Frauen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, und auch Frauen in den ländlichen Räumen – finden nach wie vor keinen oder einen nicht ausreichenden Zugang zu Schutz und Hilfe. Hier besteht dringender Handlungsbedarf! Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass Frauen besser vor Gewalt geschützt werden und eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung zugesagt, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen – das derzeit geplante Gewalthilfegesetz – zu schaffen. Damit würde die Bundesregierung auch die entsprechenden Verpflichtungen unter der Istanbul-Konvention, die Deutschland 2018 unterzeichnet hat, endlich erfüllen. Jeder Tag Verzögerung kostet das Leben von Frauen und jährlich 54 Mrd. Euro an Folgekosten dieser Gewalt.


Zu wenig Frauenhausplätze
Von Gewalt betroffene Frauen stehen je nach Region vor großen Schwierigkeiten und hohen Hürden, eine Fachberatungsstelle oder einen Platz in einem Frauenhaus zu finden. Vulnerable Gruppen wie migrantische oder geflüchtete Frauen, aber auch Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung sowie trans* Frauen erleben aufgrund von Mehrfachdiskriminierungen zusätzliche Hürden im Zugang zu Schutz und Beratung; diskriminierende Rechtsrahmen wie das Aufenthaltsrecht und die Wohnsitzauflage erschweren den Zugang zu Schutzräumen. Derzeit fehlen in Deutschland ca. 14.000 Frauenhausplätze. Aufgrund einer weiterhin fehlenden bundeseinheitlichen, einzelfallunabhängigen Frauenhausfinanzierung ist die Finanzierungssituation vieler Frauenhäuser prekär. Mehr als jede 4. Frau musste 2023 ihren Aufenthalt teilweise oder vollständig selbst bezahlen –eine finanzielle Belastung, die eine deutliche Barriere für hilfesuchende Frauen darstellt und den Zugang zum Frauenhaus erheblich erschwert.


Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren – § 218 endlich abschaffen!
§ 218 StGB kriminalisiert und stigmatisiert ungewollt Schwangere und schränkt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über ihren Körper und ihr Leben massiv ein. Die von der Bundesregierung eingesetzte, unabhängige Expert*innenkommission ist bereits im April zu einem eindeutigen Schluss gekommen: § 218 StGB verstößt gegen verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und europarechtliche Vorschriften. Wir fordern die Bundesregierung und die Opposition auf, die Empfehlungen der Expert*innen nicht zu ignorieren und den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzes zu regeln – und somit auch den Wunsch der Bevölkerung zu respektieren: Mehr als 80 Prozent halten es für falsch, dass ein Schwangerschaftsabbruch, zu dem eine ungewollt Schwangere sich nach einer Beratung entscheidet, rechtswidrig ist (BMFSFJ, 2024). Rund 75 Prozent finden zudem, dass Abbrüche künftig nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden sollten.


Katastrophale Versorgungslagen für ungewollt Schwangere
Schwangere, die einen Abbruch vornehmen lassen wollen, müssen oft hunderte von Kilometern zurücklegen, um entsprechende Kliniken oder niedergelassene Ärzt*innen erreichen zu können. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche vornehmenden Kliniken bzw. Praxen ist seit 2023 um 40 Prozent auf nur noch 1200 in ganz Deutschland gesunken (Statistisches Bundesamt). Wie bereits die ersten veröffentlichten Ergebnisse der ELSA-Studie gezeigt haben, ist die Versorgungslage in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz für betroffene Frauen besonders unzureichend und Kliniken bzw. Praxen oft nur sehr schlecht erreichbar. Wir fordern daher von der Politik, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu respektieren und den Versorgungsauftrag des Schwangerschaftskonfliktgesetzes endlich wirksam umzusetzen, um flächendeckend eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Schwangerschaftsabbrüche müssen darüber hinaus Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien
Schwangerschaftsabbrüchen durch eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.

Die unterzeichnenden Verbände sind:
Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.
Business and Professional Women (BPW)
Deutscher Frauenring e.V.
Soroptimist International Berlin Charlottenburg
UN Women Deutschland
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, VAMV

Kontakt:
BAG Presseteam
Telefon: 0151 68 17 12 70
Email: presse@gleichberechtigt.org

PM als PDF

Deutscher Frauenring e.V. mit weiteren Organisationen
Berlin, den 05.11.2024

Gemeinsamer Appell: Gleichstellungs-Check bei allen Gesetzen – jetzt!

– Gesetze müssen die Realitäten aller Geschlechter berücksichtigen.
– Gesetze dürfen die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht behindern.
– Auswirkungen von Gesetzen auf Frauen und Männer müssen vorab geprüft und regelmäßig untersucht werden.

Kein Gesetz ist neutral und für alle gleich: Für Frauen haben Gesetze oft andere Auswirkungen als für Männer. Anlässlich der heutigen (5.11.) Vorstellung der Studie „Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht?“ durch die Bundesstiftung Gleichstellung fordern wir, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Gleichstellungs-Checks für alle Gesetze endlich verbindlich verankert und umgesetzt werden. In Deutschland gab und gibt es immer noch Gesetze, die Frauen schlechter stellen als Männer. Bis weit in die 1970er Jahre war es Frauen per Gesetz verboten, ohne die Zustimmung des Ehemannes eine Arbeit anzunehmen oder ein Konto zu eröffnen. Bis 1997 wurde im Strafgesetzbuch nur die außereheliche Vergewaltigung unter Strafe gestellt. Auch in der aktuellen Gesetzgebung werden häufig die Folgen für die Lebenssituation von annähernd der Hälfte der Bevölkerung nicht berücksichtigt.

Beispiel Aufenthaltsrecht
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist in der Regel von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig. Die gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung zeigt: Das stellt für Frauen aufgrund des Gender Pay Gaps, für Mütter aufgrund von Vereinbarkeitsproblemen und insbesondere für Alleinerziehende aufgrund der Doppelbelastung von Sorgearbeit und voller Erwerbstätigkeit eine besondere Belastung dar. Gerade mit Blick auf Migrantinnen würde ein Gleichstellungs-Check die Folgen in den Bereichen Arbeit, Schutz vor Gewalt und Bildung aufdecken. Frauen ohne sicheren Aufenthaltsstatus erhalten beispielsweise oft nicht den notwendigen Schutz vor Gewalt, da sie ihren gewalttätigen Partner aus Angst vor Abschiebung oder dem Verlust ihres Aufenthaltsrechts nicht verlassen können.

Beispiel Minijobs
Die Bundesregierung hat die Erhöhung des Mindestlohns mit der Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs verknüpft. Beides (be)trifft vorwiegend Frauen: Der Mindestlohn trägt dazu bei, die Lohnlücke zu schließen. Doch die Minijobs stehen der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen nachweislich im Weg – bei der Entlohnung, der beruflichen Weiterentwicklung, der Rente und hinsichtlich der Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit.

Beispiel Steuergesetze
Die aktuelle Gesetzgebung benachteiligt mit den festgelegten Steuerklassen seit Jahrzehnten Alleinerziehende und fördert traditionelle Arbeitsteilung durch das Ehegattensplitting. Ein Gleichstellungs-Check hätte die Benachteiligung von Alleinerziehenden frühzeitig gezeigt.

Beispiel Elterngeld
Die gesetzliche Regelung der Partnermonate (12+2 Monate) setzt Anreize, konventionelle Geschlechterbilder beizubehalten. Die Statistik zeigt, dass Frauen in der Regel länger Elternzeit in Anspruch nehmen als Männer – mit der Folge mangelnder finanzieller und sozialer Absicherung bis hin zur Alterssicherung. Alle diese Beispiele verdeutlichen die Notwendigkeit eines Gleichstellungs-Checks, der die oft unsichtbaren Benachteiligungen aufdeckt, die Frauen erfahren. Gezielte Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung können nur dann systematisch entwickelt werden, wenn diese Benachteiligungen sichtbar werden. Die Bundesregierung hat nur noch neun Monate Zeit, den Gleichstellungs-Check auf den Weg zu bringen. Wir fordern, die Blockadehaltung aufzugeben und die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages endlich umzusetzen.

Die unterzeichnenden Verbände sind:
Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.
Business and Professional Women (BPW)
Deutscher Frauenring e.V.
Deutscher Frauenrat e.V.
Soroptimist International Berlin Charlottenburg

Kontakt:
Anke Spiess
Telefon: 0151 68 17 12 70
Email: presse@gleichberechtigt.org
Mitarbeiterin der BAG-Geschäftsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen, Vernetzung, Projektarbeit

Die PM als PDF

Deutscher Frauenring e.V. Berlin, den 01.11.2024

75 Jahre Deutscher Frauenring e.V.: Gemeinsam für eine gerechtere Zukunft

Vor 75 Jahren gründeten engagierte Frauen aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin den Deutschen Frauenring e.V. (DFR), den ersten bundesweiten, gesellschaftspolitischen, parteiunabhängigen und überkonfessionellen Frauenverband. Unter der Führung der Vorkämpferin für Frauenrechte, Theanolte Bähnisch, setzte sich der DFR von Beginn an für die Rechte und Interessen von Frauen in einer von Männern dominierten Gesellschaft ein. In der Zeit des Umbruchs nach dem Zweiten Weltkrieg war es das Ziel des DFR, Frauen zu befähigen, als politische Kraft wirksam zu werden. Der DFR kämpfte für Gleichstellung und politische Partizipation, engagierte sich aktiv in der politischen Bildung und öffnete Frauen in West- wie Ostdeutschland die Türen zur Mitbestimmung. Heute, 75 Jahre später, ist diese Vision einer fairen, inklusiven Gesellschaft aktueller denn je. Themen wie der Gender Pay Gap, der Gender Care Gap und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen prägen weiterhin die Agenda des DFR – denn echte Gleichberechtigung bleibt eine Aufgabe für uns alle. International engagiert sich der Verband im International Council of Women und der
International Alliance of Women sowie in der CEDAW-Allianz für die Menschenrechte von Frauen.
„In unserem Jubiläumsjahr feiern wir nicht nur unsere Erfolge, sondern schöpfen auch neue Kraft für die Herausforderungen, die vor uns liegen“, sagt Elsbeth Claußen, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Frauenrings. „Es ist wichtiger denn je, für die Rechte aller Frauen zu kämpfen und dafür zu sorgen, dass jede Frau, unabhängig von ihren Lebensumständen, die gleichen Chancen hat.“ Gemeinsam feiern und auf Erreichtes blicken.

Zur Feier des 75-jährigen Bestehens und anlässlich des Bundesfachseminars „Soziale Ungleichheiten – feministische Perspektive auf unterschiedliche Lebensrealitäten“, lädt der DFR zur Jubiläumsfeier ein. Am 8. November 2024 treffen sich Mitglieder und Unterstützer*innen im Dietrich-Bonhoeffer-Haus in Berlin (Ziegelstr. 30, 10117 Berlin) um 19:30 Uhr, um gemeinsam Erfolge zu würdigen und in eine gerechtere Zukunft zu blicken. Die Lesung von Teresa Bücker, Frauenringsfrau 2024, wird von Musik und einem festlichen Empfang begleitet.

PM 75 Jahre DFR

Deutscher Frauenring e.V. mit weiteren Verbänden
Berlin, den 18.06.2024

Wir haben uns der erneuten Forderung der Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) zusammen mit 60 weiterer Verbänden angeschlossen, um gemeinsam ein Gesetz zur Werbebeschränkungen für ungesunde Lebensmittel bei Kindern und Jugendliche (KLWG) einzufordern.

Die Pressemitteilung als PDF

Deutscher Frauenring e.V.
Berlin, den 08.05.2024

Eine Schwangerschaft in der Selbstständigkeit darf kein unkalkulierbares Risiko bleiben.

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) hat deshalb die “Gemeinsame Erklärung” vom Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige unterzeichnet und setzt damit ein klares Statement: Die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Elternschaft ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das gelöst werden muss.

Frauen* sind laut dem Mikrozensus von 2021 mit rund 33,2 % in der Selbstständigkeit unterrepräsentiert. Wirtschaftliche Potentiale bleiben bei dieser geringen Quote ungenutzt. Es braucht deshalb handfeste strukturelle Veränderungen für die Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit, damit eine Schwangerschaft kein unkalkulierbares Risiko bleibt. Der Mutterschutz für Selbstständige ist Gesundheitsschutz, Chancengerechtigkeit und ein starker Wirtschaftsfaktor in einem.

DFR-Präsidiumsmitglied Elsbeth Claußen macht dazu deutlich: „Die berufliche Stellung der werdenden Mutter, angestellt oder selbständig, darf nicht für den Schutz von Mutter und Kind entscheidend sein.“

Um eine Absicherung der selbstständigen Schwangeren zu erreichen, braucht es eine starke

Stimme aus der Gesellschaft, die es so bis heute noch nicht gab. Das Bündnis ist ein sich gründender, wachsender Zusammenschluss aus Verbänden, Kammern, Vereinen und Personen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Es hat sich zum Ziel gesetzt, den Mutterschutz für Selbstständige und die gute Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit zu erreichen. Die Liste der Unterzeichnenden finden Sie ab dem 11. Mai 2024 hier: www.mutterschutz-fuer-selbststaendige.de.

In diesem Zusammenhang findet auch die erste Präsenzveranstaltung des Bündnisses statt. Unter der Überschrift “Reden wir über [fehlende] Vereinbarkeit in der Selbstständigkeit” kommen am 11. Mai 2024 Betroffene, Verbandsvertreter*innen, Interessierte und die Politik zusammen. Ab 12 Uhr dreht sich alles rund um den Mutterschutz für Selbstständige. Die “Gemeinsame Erklärung” wird vorgestellt, wir hören Erfahrungsberichte und diskutieren über Bedarfe, Handlungsmöglichkeiten und Lösungen für den Mutterschutz für Selbstständige. Der Eintritt ist frei. Anmeldungen sind über dieses Formular möglich.

Unter den Begriff „Mutter“ fallen alle Menschen, die gebären.

Weitere Informationen zum Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige finden Sie unter

www.mutterschutz-fuer-selbststaendige.de.

Der Deutsche Frauenring e.V. vertritt seit 1949 die Interessen von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Der gemeinnützige Verein ist unabhängig – überparteilich – überkonfessionell und als gesellschaftspolitischer Frauenverband in Deutschland bundesweit aktiv. Als Mitgliedsorganisation internationaler Frauenverbände arbeitet der DFR e.V.an der Verwirklichung von Frauenrechten weltweit und engagiert sich in der Entwicklungszusammenarbeit.

Pressekontakt DFR:
Silke Maria Schwenk
Leiterin der Bundesgeschäftsstelle
+49 157 31538643
mail@d-fr.de

Die PM als PDF

Deutscher Frauenring e.V.
Berlin, den 16.04.2024

Überfälliger Appell an die Bundesregierung: 153 Jahre sind genug: Weg mit § 218 StGB! Der Schwangerschaftsabbruch muss verfassungskonform gestaltet werden!

Der Deutsche Frauenring e.V. begrüßt ausdrücklich den Appell der Expert*innenkommission vom 15. April 2024 an die Bundesregierung, den Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln und damit in den Einklang mit der Verfassung zu bringen.

Die durch die Bundesregierung eingesetzte Expert*innenkommission mit 18 Expert*innen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Ethik und Rechtswissenschaften stellt klar, dass die derzeitige grundsätzliche Rechtswidrigkeit eines Schwangerschaftsabbruches bis zur 12. Schwangerschaftswoche verfassungs-, europa- und völkerrechtlich nicht haltbar ist. Für die mittlere Schwangerschaftsphase bis etwa zur 22. Woche sieht die Kommission Spielraum für die Neuregelung. In der Spätphase der Schwangerschaft stehe dann das Leben des Fötus grundsätzlich im Vordergrund. Die Neuregelung könne, müsse aber nicht außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. An einer Beratungspflicht könne der Gesetzgeber festhalten. Wichtig sei aber die Sicherstellung, dass für Frauen* die Möglichkeit eines Abbruchs zeitnah, barrierefrei und gut erreichbar gegeben ist.
„Die Bunderegierung muss die Empfehlung mutig im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Frau* umsetzen und die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs beenden. 153 Jahre Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sind genug“, so Celeste Eden, Präsidiumsmitglied des Deutschen Frauenring e.V.

Der Deutsche Frauenring e.V. fordert die Bundesregierung auf, den Schwangerschaftsabbruch in Gänze aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen und auf eine verpflichtende Beratung für die betroffenen Frauen* zu verzichten. Eine Stigmatisierung und Bevormundung von Frauen*, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen oder durchführen lassen, muss vermieden werden. Gleichzeitig muss die Beratungsstruktur und vor allem die medizinische Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland deutlich verbessert werden.

Pressekontakt DFR e.V.:
Silke Maria Schwenk
Leiterin der Bundesgeschäftsstelle
+49 157 31538643
mail@d-fr.de

Die Pressemitteilung als PDF

Aktuelles von den Ortsringen und Landesverbänden

Referentin: Dr. Barbara Lübcke
Beginn: 17.00 Uhr
Ort: via Zoom


„Kraftwerke, Pipelines, Stromtrassen: Wissen Sie eigentlich genau, wie und woher die Energie zu Ihnen nach Hause kommt? Brauchen Sie auch nicht, denn vielleicht ändert sich das in der Zukunft. Unsere Infrastruktur ist historisch und entlang der Bedarfe und Anforderungen gewachsen, doch diese ändern sich gerade rasant.

Wir stellen Ihnen neue Konzepte vor, in denen Energie dort erzeugt wird, wo sie benötigt wird, und der verlustreiche Transport so gut es geht überflüssig wird. Zelluläre Energieversorgung heißt das Zauberwort und vielleicht steht bei Ihnen auch bald das erste Blockheizkraftwerk?“

Uns erwartet ein interessanter Nachmittag, der zur aktuellen Situation passt.

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„Keine Gewalt an Frauen und Mädchen – unterstützt mit uns den Frauennotruf“

Sportlerinnen unterstützen Frauennotruf

Ein herzliches Dankeschön geht an die Leverkusener Bevölkerung.

Viele Menschen sind dem Spendenaufruf des Frauenrings für die Aktion „Keine Gewalt an Frauen und Mädchen – unterstützt mit uns den Frauennotruf“ gefolgt, so dass eine beeindruckende Summe zustande kam.

Die stattliche Summe von 8.000,00 € kann nun der Frauenring Leverkusen dem Frauennotruf für seine wichtige Arbeit übergeben.

„Die Hilfsbereitschaft in unserer Stadt ist wirklich beeindruckend!“, freut sich Roswitha Kneip, vom Teamvorstand des Frauenring Leverkusen. „ Mit vielen Einzelspenden haben wir eine Spendenhöhe von 8.000€ erreicht. Das ist umso bemerkenswerter, da in vielen Familien der Geldbeutel nicht mehr so üppig bestückt ist. Einfach großartig!“

Lesen Sie hier die Pressemitteilung.

8. März

8 Forderungen zum internationalen Frauentag

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Neues von unseren Westafrika-Projekten

Der DFR fördert in Projekten in Togo und Burkina Faso das Empowerment von Frauen.

Wir bitten Sie um Spenden zur Unterstützung der Projekte

Spenden sind erforderlich, damit wir weiter machen können.

In unserem aktuellen Spendenbrief erfahren Sie alles Wichtige zur aktuellen Situation vor Ort.

Zur Veranschaulichung der Arbeit in den einzelnen Westafrika-Projekten haben wir eine PowerPoint-Päsentation erstellt, die Sie sich hier herunterladen können (mehrseitiges PDF)