Gleichstellung mag für Einzelne kein Problem sein, jedoch sind die Frauen allgemein in Deutschland beruflich und wirtschaftlich noch immer benachteiligt. (Bild: Gerd Altmann/Pixabay)

Gleichstellung

Die Gleichstellung der Frau und damit die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft ist noch nicht erreicht

Frauen sind in Führungspositionen in Politik und Wirtschaft unterrepräsentiert und erfahren gravierende Benachteiligungen im Berufsleben (s. unsere Themenseiten zu Erwerbsleben und Parität). Dem Anspruch auf die Umsetzung des Grundrechtes auf Gleichstellung stehen hartnäckige Rollenstereotype entgegen. Gleichstellung mag für Einzelne kein Problem darstellen, jedoch verstehen wir Feminismus nicht als Individualprojekt, sondern als Ansatz, Probleme im System zu benennen und auf Änderung zu drängen.
Der Deutsche Frauenring setzt sich für eine konsequente und intersektionale Gleichstellungspolitik ein, die die Strategien von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting durchsetzt, um gleiche Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion.

Der Deutsche Frauenring e.V. fordert die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1985 die Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) ratifiziert. CEDAW gehört zu den neun internationalen Menschenrechtsverträgen und ist das wichtigste internationale Instrument zum Schutz der Menschenrechte von Frauen. Es verbietet die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen und verpflichtet die Staaten zu einer Vielzahl von Maßnahmen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen sicher zu stellen.

Neben einem Maßnahmenkatalog (Art. 2) und Verfahrensvorschriften (Art. 17ff.) sieht das Übereinkommen vor allem Regelungen für folgende Bereiche vor:

  • Gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten (Art. 3)
  • Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 15)
  • Strukturelle Nachförderung, um tatsächliche Gleichstellung zu erlangen (Art. 4)
  • Wandel von stereotypen Rollenmustern (Art. 5)
  • Bekämpfung des durch Zwang und Ausbeutung (Prostitution) gekennzeichneten Frauenhandels (Art. 6)
  • Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Art. 8)
  • Gleichstellung bei den Staatsangehörigkeitsregeln (Art. 9)
  • Bildung, Sport und Gesundheit (Art. 10, 12)
  • Erwerbstätigkeit und Wirtschaft (Art. 11, 13)
  • Ehe und Familie (Art. 16)
  • Frauen auf dem Land (Art. 14)

Weltweit hat die Konvention in den letzten Jahrzehnten große Veränderungen für das Leben von Frauen bewirkt

Basierend auf dem ersten Gleichstellungsbericht wurden in Deutschland Weichenstellungen vorgenommen, um mehr Chancen für beide Geschlechter zu eröffnen. Beispielsweise sind hier zu nennen:

  • das Elterngeld plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexiblen Elternzeit,
  • die Neuregelungen zum Mutterschutz,
  • das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf,
  • das Gesetz zur Stärkung der Transparenz von Entgeltstrukturen,
  • das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Frauenquote),
  • die Einführung des Mindestlohns sowie
  • die Stärkung der Tarifbindung.

Aber es sind weitere Schritte notwendig, um die Gleichstellung zu verwirklichen.

29.04.2020 Deutscher Frauenring e.V. unterzeichnet bundesweiten Aufruf „Wann, wenn nicht jetzt!“

Angesichts der Folgen der Corona-Pandemie insbesondere für Frauen stellen 20 bundesweit tätige Organisationen und Verbände Forderungen an Bundesregierung und Arbeitgeber*innen.

Deutlich wird, dass die wirtschaftlichen und sozialen Kosten Frauen wesentlich stärker treffen. Die Pandemie vergrößert alle gleichstellungs- und frauenpolitischen Schieflagen, die seit Jahrzehnten kritisiert werden. Die Verbände fordern u.a.

  • finanzielle Aufwertung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, im Gesundheitswesen, der Erziehung und im Einzelhandel – hier sind Frauen überproportional beschäftigt
  • Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs
  • Rahmenbedingungen und Arbeitszeiten, die es Eltern ermöglichen, sich die Care-Arbeit gerecht zu teilen
  • eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen.

Den vom Deutschen Frauenring e.V. unterzeichneten Aufruf finden Sie hier.