Die Beseitigung jeglicher Frauen-Diskriminierung ist eine Konvention der Vereinten Nationen und damit rechtlich bindend (Bild: Gerd Altmann/Pixabay)

CEDAW

Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women – das Abkommen der Vereinten Nationen zur Abschaffung jeglicher Form von Frauen-Diskriminierung

Die CEDAW-Konvention und das Fakultativprotokoll auf deutsch
Die UN-Frauen Nationales Komitee Deutschland betreiben eine eigene Website. Um dorthin zu gelangen, klicken Sie bitte auf diesen Link: unwomen.de

Am 27.11.2019 beging das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem festlichen Akt das 40. Jubiläum der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und das 25. Jubiläum der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform.

 Aus diesem Anlass hat die CEDAW-Allianz Deutschland der Bundesregierung ihre Stellungnahme zum Umsetzungsstand von Mädchen- und Frauenrechten in Deutschland übergeben. Unter dem Titel Recht auf Gleichstellung umfasst diese die Themen Stereotype, Bildung, Teilhabe, Institutionelle Mechanismen, Erwerbsleben, Gewalt gegen Mädchen* und Frauen*, Gesundheit und Internationales sowie die übergreifenden Themen digitale Transformation und Antifeminismus und Rechtsextremismus.

Die CEDAW-Allianz Deutschland ist ein Zusammenschluss von 32 zivilgesellschaftlichen Organisationen mit frauen- und menschenrechtspolitischem Schwerpunkt. Trägerorganisation der Allianz ist der Deutsche Frauenrat. Die Stellungnahme wurde im Rahmen des regelmäßigen Prüfverfahrens der Umsetzung von CEDAW erarbeitet. Sie beschreibt aus Sicht der beteiligten Organisationen die aktuellen Diskriminierungslagen für Mädchen* und Frauen* in Deutschland. Der Deutsche Frauenring ist Mitglied der CEDAW-Allianz und wirkte an der Stellungnahme mit.

CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women):  Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wurde am 18.12.1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 3.9.1981 in Kraft. CEDAW gilt als völkerrechtlich wichtigstes Menschenrechtsinstrument für Mädchen* und Frauen*. Es verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität in allen Lebensbereichen. Die Umsetzung der Konvention bezeugen die Vertragsstaaten mit periodischen Staaten-berichten, welche dem CEDAW-Ausschuss vorgelegt werden müssen. 1985 hat Deutschland die Konvention ratifiziert. Sie wurde damit unmittelbar geltendes nationales Recht.

Pressemitteilung CEDAW-Allianz als PDF
Alternativbericht CEDAW-Allianz als PDF

Die CEDAW ist das wichtigste internationale Instrument zum Schutz der Menschenrechte von Frauen. Das UN-Abkommen trat am 3. 9. 1981 völkerrechtlich in Kraft.

Deutschland hat diese Frauenrechtskonvention im Jahre 1985 ratifiziert. Seitdem wurden sechs Berichte von der deutschen Bundesregierung vorgelegt, darunter ein kombinierter 2. und 3. Bericht sowie ein kombinierter 7. und 8. Bericht. Nichtregierungsorganisationen, darunter der Deutsche Frauenring e.V., legten parallel dazu Alternativberichte vor.
Der stete, dialogische Prozess von Staatenberichten seitens der Regierung und Alternativberichten von Nichtregierungsorganisationen wird vom CEDAW-Ausschuss in Genf begleitet.

Was haben Bürger*innen von CEDAW ?

Der Deutsche Frauenring e.V. setzt sich für die Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und dessen Umsetzung ein. Der erste Vertragspartner des Abkommens (State party) ist der Staat, der das Abkommen mit der UN ratifiziert hat. In unserem Falle also die Bundesregierung Deutschlands, die CEDAW 1985 ratifizierte, womit jeder Artikel des Abkommens zu deutschem, nationalen Gesetz wurde. In einigen wenigen Verfahren haben Richter*innen in Deutschland bereits nach diesem Recht entschieden. Viele Richter*innen beachten die Menschenrechtsabkommen jedoch nicht ausreichend. Auch beziehen sich zu wenige Anwälte und Anwältinnen auf nationaler Ebene auf CEDAW. Das bedeutet, dass ein wichtiger, weitgehender Teil unseres Rechts nicht ausgeschöpft wird.

CEDAW ist, was das Verbot der Diskriminierung aufgrund des (sozialen und biologischen) Geschlechts und Verstöße gegen Frauenrechte angeht, sehr weitgehend und präzise.

Für die Betroffenen bedeuten Verstöße gegen CEDAW auf nationaler Ebene oft lang anhaltende Benachteiligungen, mangelnden Schutz sowie Zeit- und Geldverlust, wenn sie sich auf lange Rechtswege bis hin zur UN aufmachen müssen.
Dabei kann und muss der Vertragsstaat alle Diskriminierungen „unverzüglich“ und von sich aus (proaktiv) beseitigen. Er darf nicht abwarten, bis Opfer sich ihr Recht juristisch erstreiten.
Menschen – Frauen wie Männer –, die aufgrund des Geschlechts diskriminiert werden/wurden oder deren Rechte laut CEDAW-Abkommen in ihrem Land beeinträchtigt werden/wurden, können, nachdem sie in ihrem Staat alle Rechtswege durchlaufen haben, eine Individual- oder Gruppenbeschwerde beim UN-CEDAW-Überprüfungsausschuss einreichen. Sie können dort auch eine Information einreichen und den Ausschuss ersuchen, ein eigenes Untersuchungsverfahren zu dieser Sache im jeweiligen Land durchzuführen.

Die Rolle der Frauenverbände

Im Dialog um CEDAW nehmen die Frauen(-rechts-)verbände eine wichtige Rolle ein. Als NROs (Nichtregierungsorganisationen) sind sie aktive Partner des Dialogs. Sie können Alternativberichte zu den Staatenberichten einreichen und vor dem CEDAW-Ausschuss ihre Argumente vortragen. Vor allem ist es Aufgabe der Frauenrechtsverbände, im Dialog mit der nationalen Regierung die Umsetzung möglichst rasch und umfassend voranzubringen, in konstruktiver, gemeinsamer Beratung – so fordert es die UN im Idealfall. Mindestens in stetiger Lobbyarbeit.

Der Deutsche Frauenring (DFR) ist seit längerem aktiv an diesem Dialog beteiligt und sucht diese Aufgabe in größtmöglichen Bündniskonstellationen wahrzunehmen.

Der DFR war am Alternativbericht der Allianz Deutscher Frauenverbände 2009 beteiligt und hat auch am aktuellen Alternativen Zwischenbericht mitgewirkt. So erreichte der DFR, dass der CEDAW-Ausschuss in den Abschließenden Bemerkungen 2/2009 der Bundesregierung viele Aufgaben und Empfehlungen mit auf den Weg gab.

Was wurde in Deutschland seit der Staatenberichterstattung im Februar 2009 getan?

Wie beseitigte oder zumindest reduzierte die Bundesregierung die Lohnungleichheit der Frauen? Wie setzte sie die Rechte von intersexuellen und transsexuellen Menschen um und wie weit ist der Dialog der Regierung mit den NGOs der Intersexuellen und Transsexuellen Menschen gediehen? Die Bundesregierung legte am 16.08. 2011 den in 2/2009 vom UN CEDAW Ausschuss geforderten Zwischenbericht (PDF) vor zu den dringlichen Themen:

  • Lohnungleichheit (Gender Pay Gap)
  • Menschenrechte von Intersexuellen Menschen und
  • Dialog zu deren Umsetzung

Von den Frauenverbänden, darunter auch der Deutsche Frauenring, wird im Alternativbericht (PDF) kritisiert, dass die getroffenen politischen Maßnahmen weit hinter den Erfordernissen und den Möglichkeiten zurückbleiben, um bei diesen Themen entscheidende Verbesserungen zu erzielen.

Prüfung des Staatenberichts aus Deutschland von 2015

Im Sommer 2015 legte die Bundesregierung den 7. und 8. kombinierten Staatenbericht vor (PDF auf deutsch · PDF auf englisch). Seine Prüfung fand in der 66. Sitzung des CEDAW-Ausschusses am 21. Februar 2017 statt: der CEDAW Bericht (PDF auf englisch). Die Frauenverbände und -Netzwerke, darunter auch der Deutsche Frauenring, reichten ihren Alternativbericht (PDF auf deutsch) ein.
Als Messlatte gilt:

  1. Die deutsche Regierung ist verpflichtet, CEDAW komplett und unverzüglich umzusetzen – das betrifft alle Artikel des Abkommens.
  2. Die deutsche Regierung ist bereits in diversen „Abschließenden Bemerkungen“ des CEDAW Ausschusses kritisiert, angemahnt und auf konkrete Umsetzungswege hingewiesen worden, welche Aufgabenstellungen umzusetzen sind (2000, 2004, zuletzt 2009 und 2011).