In der deutschen Sprache gibt es für die meisten Personenbezeichnungen maskuline und feminine Formen. Meist wird jedoch die maskuline Form gewählt. (Foto: Felix Mittermeier/Pixabay)

Geschlechterinklusive Sprache

In der deutschen Sprache gibt es für die meisten Personenbezeichnungen maskuline, feminine und geschlechtsneutrale Formen, wie z.B. Ärzte und Ärztinnen, Lehrkräfte oder Studierende. Meist wird jedoch die maskuline Form gewählt. Dies ist eine Form sprachlicher Diskriminierung.

Zwar mögen Frauen und non-binäre Menschen bei der männlichen Form mit gemeint sein, aber sie tauchen im Bewusstsein der Hörenden/Lesenden nicht auf. Dies belegen wissenschaftliche Studien.

Gegen eine geschlechtergerechtere Sprache gibt es in unserer Gesellschaft erheblichen Widerstand. Auf manche Kritiker*innen wirkt es wie ein „Luxusproblem“. Diskussionen um den „Genderwahnsinn“ werden häufig aggressiv und höchst emotional geführt. Im Rahmen dieser wird sich immer wieder auf die Lesbarkeit und Verständlichkeit von Texten bezogen. Dabei konnten zahlreiche Studien wie die von Braun et al. (2007) belegen, dass weder die Beidnennung (Leserinnen und Leser) noch die Schreibweise mit Binnen-I (LeserInnen) das Textverständnis beeinflusst. Eine Studie von 2010 zeigt, dass es keine signifikanten Unterschiede in Lesbarkeit, Verständlichkeit oder Memorierbarkeit durch die Verwendung geschlechtergerechter Sprachformen gibt (Blake & Klimmt 2010).

Auch die Angst etwas falsch zu machen ist häufig ein Grund für die Ablehnung. Mittlerweile gibt es zahlreiche Angebote zum Nachlesen und Weiterbilden. Lesen Sie mehr Informationen zu genderinklusiver Sprache bei https://www.genderleicht.de/. Für den Deutschen Frauenring e.V. ist eine genderinklusive Sprache essenziell für die feministische Arbeit.  

Rechtlich gesehen ist ein geschlechtergerechtes Sprachhandeln bereits festgelegt, so die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Lembke in ihrem Gutachten zu genderinklusiver Sprache: „Das Verbot der Geschlechterdiskriminierung aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz fordert auch geschlechterinklusives hoheitliches Sprachhandeln“ (Lembke 2021). Auch das Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Absatz 1 i.V.m Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz fordert ein, dass der personale Achtungsanspruch der Geschlechtsidentität entsprechen muss. So müssen verfassungstechnisch auch Frauen, trans, inter und non-binäre Personen direkt in der Amts- und Rechtssprache angesprochen werden.

Die vermeintlich neutrale maskuline Form ist, so das Gutachten von Prof. Dr. Lembke, ist rechtlich gesehen unzureichend. Dazu reproduziert und verstärkt die Verwendung stereotype Zuschreibungen, die an historische Normen von Geschlechterrollen anknüpfen. Dies wirkt sich auf gesellschaftliche Teilhabe- und Zugangschancen in den verschiedensten Lebensbereichen aus.

Warum brauchen wir eine geschlechterinklusive Sprache?

Die psychologisch-experimentelle Studie von Dagmar Stahlberg und Sabine Sczesny (2001) zeigt, dass gendersensible Sprache den Einbezug von Frauen erhöht. Auch die Studie der Marktforschungsagentur EARSandEYES (2020) konnte aufzeigen, dass die Versuchsgruppen, in denen lediglich das generische Maskulin verwendet wurde, gerade mal acht Prozent der Fälle weibliche Personen genannt wurden. Die Beidnennung erhöhte dies auf 12 Prozent. Bei der Schreibweise mit Genderstern wurden dagegen Frauen zu 16 Prozent genannt. In Schweden wurde ein offizielles Pronomen für non-binäre Personen bereits 2015 eingeführt. Eine in Schweden durchgeführte Studie (Tavits & Perez 2019) bewies, dass die Verwendung von femininen und neutralen bzw. non-binären Pronomen großen Einfluss auf die Nennung und Sichtbarkeit weiblicher und non-binärer Personen hat und damit auf Repräsentation und gesellschaftliche Rollenbilder.

Der Einwand, dass Sprachwandel nicht durch gesetzliche Vorgaben oder Leitlinien erzwungen werden könne, stimmt so nicht, was am Beispiel Schwedens deutlich wird. Auch in Deutschland gab es diese Fortschritte bereits. Im Jahr 1971 wurde durch den Erlass des Bundesinnenministeriums das „Fräulein“ aus der Amtssprache verbannt. Inzwischen ist es auch im Alltag fast völlig verschwunden.
Sprachverstehen basiert auf Wissen über die Bedeutung von Wörtern und auf kulturellen Erwartungen über beschriebene Sachverhalte.

Sprachliche Gender-Stereotype haben eine starke, unmittelbare Wirkung

Wenn Sprechende und Schreibende betonen, mit der männlichen Form Frauen und non-binäre Personen mitzumeinen, kommt das bei Lesenden und Hörenden dennoch so nicht an. Durch die noch immer weit verbreitete Nutzung dieser Formen werden Geschlechterrollen und –stereotypen weiter zementiert. Lesen Sie weitere Details in unserer DFR-Dokumentation Grüne Reihe Nr. 76 „Rollenstereotype im Fokus“.

Der Deutsche Frauenring engagiert sich deshalb dafür

  • die Diskussion über gender-sensible Sprache mit Fakten zu unterfüttern,
  • Diskussionen sachorientiert zu führen, sowie
  • in Texten geschlechtsneutrale oder inklusiv gegenderte Sprache zu verwenden (wie Sie auf unserer Website sehen).