Pressemitteilungen des Deutschen Frauenrings e.V.
Pressemitteilungen des Deutschen Frauenrings e.V. (Foto: Karolina Grabowska/Pixabay)

Pressemitteilungen

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Deutscher Frauenring e.V.
Berlin, den 18.06.2024

Wir haben uns der erneuten Forderung der Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) zusammen mit 60 weiterer Verbänden angeschlossen, um gemeinsam ein Gesetz zur Werbebeschränkungen für ungesunde Lebensmittel bei Kindern und Jugendliche (KLWG) einzufordern.

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Deutscher Frauenring e.V.
Berlin, den 08.05.2024

Eine Schwangerschaft in der Selbstständigkeit darf kein unkalkulierbares Risiko bleiben.

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) hat deshalb die “Gemeinsame Erklärung” vom Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige unterzeichnet und setzt damit ein klares Statement: Die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Elternschaft ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das gelöst werden muss.

Frauen* sind laut dem Mikrozensus von 2021 mit rund 33,2 % in der Selbstständigkeit unterrepräsentiert. Wirtschaftliche Potentiale bleiben bei dieser geringen Quote ungenutzt. Es braucht deshalb handfeste strukturelle Veränderungen für die Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit, damit eine Schwangerschaft kein unkalkulierbares Risiko bleibt. Der Mutterschutz für Selbstständige ist Gesundheitsschutz, Chancengerechtigkeit und ein starker Wirtschaftsfaktor in einem.

DFR-Präsidiumsmitglied Elsbeth Claußen macht dazu deutlich: „Die berufliche Stellung der werdenden Mutter, angestellt oder selbständig, darf nicht für den Schutz von Mutter und Kind entscheidend sein.“

Um eine Absicherung der selbstständigen Schwangeren zu erreichen, braucht es eine starke

Stimme aus der Gesellschaft, die es so bis heute noch nicht gab. Das Bündnis ist ein sich gründender, wachsender Zusammenschluss aus Verbänden, Kammern, Vereinen und Personen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Es hat sich zum Ziel gesetzt, den Mutterschutz für Selbstständige und die gute Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit zu erreichen. Die Liste der Unterzeichnenden finden Sie ab dem 11. Mai 2024 hier: www.mutterschutz-fuer-selbststaendige.de.

In diesem Zusammenhang findet auch die erste Präsenzveranstaltung des Bündnisses statt. Unter der Überschrift “Reden wir über [fehlende] Vereinbarkeit in der Selbstständigkeit” kommen am 11. Mai 2024 Betroffene, Verbandsvertreter*innen, Interessierte und die Politik zusammen. Ab 12 Uhr dreht sich alles rund um den Mutterschutz für Selbstständige. Die “Gemeinsame Erklärung” wird vorgestellt, wir hören Erfahrungsberichte und diskutieren über Bedarfe, Handlungsmöglichkeiten und Lösungen für den Mutterschutz für Selbstständige. Der Eintritt ist frei. Anmeldungen sind über dieses Formular möglich.

Unter den Begriff „Mutter“ fallen alle Menschen, die gebären.

Weitere Informationen zum Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige finden Sie unter

www.mutterschutz-fuer-selbststaendige.de.

Der Deutsche Frauenring e.V. vertritt seit 1949 die Interessen von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Der gemeinnützige Verein ist unabhängig – überparteilich – überkonfessionell und als gesellschaftspolitischer Frauenverband in Deutschland bundesweit aktiv. Als Mitgliedsorganisation internationaler Frauenverbände arbeitet der DFR e.V.an der Verwirklichung von Frauenrechten weltweit und engagiert sich in der Entwicklungszusammenarbeit.

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Silke Maria Schwenk
Leiterin der Bundesgeschäftsstelle
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Deutscher Frauenring e.V.
Berlin, den 16.04.2024

Überfälliger Appell an die Bundesregierung: 153 Jahre sind genug: Weg mit § 218 StGB! Der Schwangerschaftsabbruch muss verfassungskonform gestaltet werden!

Der Deutsche Frauenring e.V. begrüßt ausdrücklich den Appell der Expert*innenkommission vom 15. April 2024 an die Bundesregierung, den Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln und damit in den Einklang mit der Verfassung zu bringen.

Die durch die Bundesregierung eingesetzte Expert*innenkommission mit 18 Expert*innen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Ethik und Rechtswissenschaften stellt klar, dass die derzeitige grundsätzliche Rechtswidrigkeit eines Schwangerschaftsabbruches bis zur 12. Schwangerschaftswoche verfassungs-, europa- und völkerrechtlich nicht haltbar ist. Für die mittlere Schwangerschaftsphase bis etwa zur 22. Woche sieht die Kommission Spielraum für die Neuregelung. In der Spätphase der Schwangerschaft stehe dann das Leben des Fötus grundsätzlich im Vordergrund. Die Neuregelung könne, müsse aber nicht außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. An einer Beratungspflicht könne der Gesetzgeber festhalten. Wichtig sei aber die Sicherstellung, dass für Frauen* die Möglichkeit eines Abbruchs zeitnah, barrierefrei und gut erreichbar gegeben ist.
„Die Bunderegierung muss die Empfehlung mutig im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Frau* umsetzen und die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs beenden. 153 Jahre Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sind genug“, so Celeste Eden, Präsidiumsmitglied des Deutschen Frauenring e.V.

Der Deutsche Frauenring e.V. fordert die Bundesregierung auf, den Schwangerschaftsabbruch in Gänze aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen und auf eine verpflichtende Beratung für die betroffenen Frauen* zu verzichten. Eine Stigmatisierung und Bevormundung von Frauen*, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen oder durchführen lassen, muss vermieden werden. Gleichzeitig muss die Beratungsstruktur und vor allem die medizinische Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland deutlich verbessert werden.

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Silke Maria Schwenk
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Deutscher Frauenring e.V.
Berlin, den 7. März 2024
Pressemitteilung 2/2024

Der Deutsche Frauenring e.V. ernennt Teresa Bücker als Frauenringsfrau 2024. Jährlich ehrt der Deutsche Frauenring e. V. mit der Auszeichnung zur Frauenringsfrau eine Frau*, die sich durch ihren Einsatz im Bereich feministischer Arbeit besonders verdient macht. Mit der Auszeichnung zur Frauenringsfrau 2024 wird Teresa Bückers langjährige Tätigkeit als Autorin, Journalistin und Moderatorin gewürdigt, die von einem unverwechselbaren Blick für feministische Gestaltungsmöglichkeiten und dem Willen zur Veränderung geprägt ist.

Teresa Bücker ist Publizistin und Vordenkerin für eine lebenswerte, gerechte und menschliche Gesellschaft. Mit ihrer Kolumne „Freie Radikale“ in der Süddeutschen Zeitung, ihrer Beteiligung an der “Feministischen Presserunde”, ihrer Arbeit als Chefredakteurin des feministischen Onlinemagazins EDITION F von 2014 – 2019 sowie ihrer Teilnahme an diversen politischen Gesprächsformaten und Literaturveranstaltungen setzt sich Teresa Bücker seit Jahren konsequent für feministische Anliegen ein. In ihrem Sachbuch „Alle_Zeit – Eine Frage von Macht und Freiheit“ beschäftigt sie sich mit der Frage der gesellschaftlichen und individuellen Zeitgerechtigkeit. Sie zeigt, dass Zeit nicht allen Mitgliedern der Gesellschaft (insbesondere Frauen*, die Care-Arbeit leisten) gleichermaßen zur Verfügung steht. Sie entwickelt konkrete Vorschläge für eine neue Sichtweise auf und den Umgang mit Zeit. Auf Konferenzen, im Fernsehen und in Podcasts und Workshops diskutiert sie regelmäßig über den Wandel der Arbeitswelt, die Umgestaltung gesellschaftlicher Machtverhältnisse, sexuelle Selbstbestimmung und eine Familienpolitik, die Familien stärkt und Kinderrechte schützt.

„Teresa Bücker beeindruckt mit klugen Diskussionsbeiträgen, mit denen sie die Zukunft aus feministischer Sicht gestaltet. In ihrem Buch “Alle_Zeit“ zeigt sie wegweisend, wie eine gerechte Zeitkultur aussehen kann. Sie inspiriert mit klaren Ideen und einem Blick für Veränderungen,“ sagt Celeste Eden, Präsidiumsmitglied des Deutschen Frauenrings. „Ich freue mich sehr über die Auszeichnung des Deutschen Frauenrings e.V. Sie ermöglicht mir, die Visionen für eine Zukunft des menschlichen Miteinanders in weitere Kreise zu tragen und den Diskurs über die drängende Frage der Zeitgerechtigkeit wach zu halten,“ so Teresa Bücker.

Der Deutsche Frauenring e.V., der dieses Jahr sein 75jähriges Bestehen feiert, wird sich auf seinem Bundesfachseminar vom 8.-10. November 2024 seinem Jahresthema „Die neue Aktualität der sozialen Frage – Gendergerechtigkeit als Grundlage einer sozialen Gesellschaft“ widmen. Zu diesem Anlass wird auch Teresa Bücker neben anderen Akteur*innen und Aktivist*innen vertreten sein, um mit ihren Impulsen zum Weiterdenken anzuregen.

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Wir trauern um unser langjähriges Ehrenmitglied Gudrun Haupter

Gudrun Haupter ist von uns gegangen und wir gedenken ihrer in großer Dankbarkeit für ihre besonderen Verdienste um unsere Westafrikaprojekte in Togo und Burkina Faso. Ihr menschliches, beharrliches und freigiebiges 30jähriges Engagement für die Frauen vor Ort war bemerkenswert und gilt uns als Vorbild. Für ihren unermüdlichen Einsatz hat der DFR ihr 2007 die Goldene Ehrennadel verliehen. Unsere Gedanken sind bei ihrer Familie, der wir auch auf diesem Wege unser herzlichstes Beileid aussprechen.

Hommage an Gudrun Haupter als PDF

Foto von Gudrun Haupter

Forderung einer bundesgesetzlichen Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Der Zugang zu einer sicheren und verantwortungsbewusste Verhütung ist für eine menschenrechtsbasierte Gleichstellungs‐, Gesundheits‐ und Familienpolitik unerlässlich. Auf die Initiative von Pro Familia hin haben wir gemeinsam mit 35 Verbänden einen Brief an die Mitglieder des Bundestages der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und die ehemalige Fraktion Die Linke mitunterzeichnet. Gefordert wird, „dass noch in dieser Wahlperiode bundesgesetzliche Regelungen beschlossen werden, um sicherzustellen, dass alle Menschen, die verhüten wollen, sich das sichere und gesundheitsschonende Verhütungsmittel ihrer Wahl leisten können, und niemandem der Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln aus Kostengründen verwehrt ist.“

Der Verbändebrief an die Abgeordneten des Bundestages als PDF

Der Brief an Lisa Paus und Karl Lauterbach als PDF

Deutscher Frauenring e. V. Berlin mit 18 weiteren feministischen Organisationen
Pressemitteilung 1/24,
den 20. Februar 2024

Ein Bündnis aktiver Frauenverbände ist Teil der Brandmauer gegen Rechts – Ausgrenzung und patriarchale Rollenstereotype sind keine Bausteine einer gerechten Gesellschaft Die Enthüllungen der Rechercheplattform „Correctiv“ zum Geheimtreffen von Partei-funktionär*innen und Aktivist*innen der identitären Bewegungen sowie Politiker*innen und Vertreter*innen der Wirtschaft mit rechtsextremer Gesinnung sind schockierend. Sie haben der deutschen Gesellschaft mit einer unverkennbaren Deutlichkeit gezeigt, welches menschenverachtende Gedankengut innerhalb rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien herrscht und sich einen Weg in die Mitte der Gesellschaft sucht. Bereits in den ersten Wochen nach Bekanntwerden des Treffens von Rechtsextremen in Potsdam sind Millionen Menschen bundesweit in Solidarität mit zunehmend bedrohten marginalisierten Personengruppen für Vielfalt und gegen Ausgrenzung auf die Straße gegangen. Die Proteste dauern an und das ist gut so.

Auch ein Bündnis feministischer Verbände verurteilt aufs Schärfste jede Art von Ausgrenzung von Teilen der Bevölkerung, weil diese nicht den rechtspopulistischen Vorstellungen entsprechen – sei es aufgrund ihrer Herkunft, Abstammung, politischen Gesinnung, Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit, geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung, Behinderung, aufgrund ihres Geschlechtes oder sonstiger Merkmale oder Zuschreibungen.

„Ein Land ist dann für alle lebenswert, wenn jeder Mensch in seiner Einzigartigkeit angenommen und geschützt wird und sich gleichberechtigt in der Gesellschaft einbringen kann. Mit dieser Haltung müssen wir uns dem Rechtsextremismus konsequent entgegenstellen.“, sagt Celeste Eden, Präsidiumsmitglied des Deutschen Frauenrings e.V.
„Die Demonstrationen machen deutlich, dass eine große Anzahl von Menschen diese rassistischen Vorstellungen nicht teilt. Wir erheben gemeinsam mit vielen anderen gleichstellungspolitischen Organisationen die Stimme für Freiheit und Selbstbestimmung für alle!“, ergänzt Dr. Christine Kurmeyer, Vorstandsvorsitzende vom Landesfrauenrat Berlin e.V.
„Nutzen wir weiterhin gemeinsam alle friedlichen Möglichkeiten, um ein deutliches Zeichen gegen rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien und Fanatiker*innen zu setzen. Und zwar jetzt!“, appelliert Petra Bentkämper, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes, an Zivilgesellschaft und Verbündete.
„Antifeminismus und Rechtsextremismus bedrohen hart erkämpfte Rechte für Frauen und marginalisierte Gruppen. Wir müssen weiter gemeinsam für eine demokratische Gesellschaft streiten, in der Vielfalt, gegenseitige Akzeptanz und Solidarität mit allen Menschen gelebt werden.“, konstatiert Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Rechtspopulistische Politiker*innen, insbesondere der AfD, aber auch andere rechtsgerichtete politische Akteur*innen, behaupten immer wieder, sich für feministische Themen einzusetzen. Tatsächlich ist jedoch das Gegenteil der Fall! Sie vertreten vielmehr zutiefst antifeministische Positionen, die auf einer fremdenfeindlichen und rassistischen Agenda fußen. Das Erstarken von Rechtspopulist*innen innerhalb unserer Gesellschaft geht Hand in Hand mit der Ablehnung von Geschlechtergerechtigkeit und feministischen Zielen. Rechtspopulist*innen äußern sich dezidiert gegen politische Maßnahmen zur Stärkung der Frauen*rechte und sind strikt gegen Abtreibungsrechte. Sie idealisieren tradierte Geschlechterrollen und propagieren ein reaktionäres Frauen- und Familienbild aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts. Diese Strömung zerstört alle Bestrebungen, eine inklusive und gerechte Gesellschaft aufzubauen.

Jeglichen Überlegenheitsvorstellungen aus der rechtsextremen Ideologie, die sich mittlerweile einen Weg in die Mitte der Gesellschaft bahnt, muss laut und sichtbar entgegengetreten werden!

Mitzeichnende Vereine und Verbände:
Arbeitskreis Frauengesundheit e.V.
Berliner Frauenbund 1945 e.V.
Büro für Staatsbürgerliche Frauenarbeit e.V.
Deutscher Frauenrat e.V.
Deutscher Frauenring e.V.
Deutscher LandFrauenverband e.V.
Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V.
FrauenRat Nordrhein-Westfalen e.V.
Landesfrauenrat Baden-Württemberg e.V.
Landesfrauenrat Berlin e.V.
Landesfrauenrat Bremen e.V.
Landesfrauenrat Hamburg e.V.
Landesfrauenrat Hessen
Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Landesfrauenrat Niedersachsen e.V.
Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz e.V.
Landesfrauenrat Saarland e.V.
Landesfrauenrat Thüringen e.V.
Sozialdienst muslimischer Frauen e.V.

Pressekontakt:
Silke Maria Schwenk,
Deutscher Frauenring e.V.,
Telefon: 0 157 3153 8643,
E-Mail: mail@d-fr.de

Marie-Florence Mahwera,
Landesfrauenrat Berlin e.V.,
Telefon: 0176 674 10409,
E-Mail: mahwera@lfr-berlin.de

Die Pressemitteilung hier als PDF

Deutscher Frauenring e. V. Berlin,
den 04. Juli 2023

E-Paper zu den Leitlinien zur Feministischen Außenpolitik des Auswärtigen Amtes durch Bündnis veröffentlicht

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) hat mit einigen Verbänden des zivilgesellschaftlichen Bündnisses zur Resolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit des UN-Sicherheitsrates eine kritische Stellungnahme zur Feministischen Außenpolitik des Auswärtigen Amtes veröffentlicht.

Als Teil des Bündnisses begrüßt der DFR ausdrücklich das Vorantreiben einer Feministischen Außenpolitik durch Annalena Baerbock und ihre Mitstreitenden und sieht diese als einen Anfang einer nachhaltigen Veränderung. „Die Leitlinien sind ein wichtiger erster Schritt hin zu einem notwendigen strukturellen Wandel. Nun kommt es darauf an, die Leitlinien systematisch, verbindlich und wirkungsvoll in die Praxis zu übertragen“, sagt Marion Böker, Gründungsmitglied des Bündnisses und Vertreterin des DFR darin.

Kritisch hingewiesen wird in der Stellungnahme auf einige fehlende Bezugnahmen in den Leitlinien, z.B. hinsichtlich der Migrationspolitik „Angesichts der seit Jahren steigenden Zahlen von Menschen auf der Flucht, ist es erschütternd, dass weder die daraus resultierenden Herausforderungen noch Positionen zu einer menschenrechtsorientierten Migrationspolitik in den Leitlinien Erwähnung finden,“ heißt es in der Stellungnahme.

Der Deutsche Frauenring e.V. setzt sich im Bündnis bereits seit vielen Jahren für die notwendige friedenspolitische, intersektionale feministische und anti-koloniale Perspektive in der Außenpolitik ein. Diese soll international und national marginalisierte Personengruppen verstärkt mit einbinden und dafür sorgen, dass Friedens- und Außenpolitik durch die adäquate Beteiligung von Frauen in ihrer Diversität und Vielfalt nachhaltiger wird.

Pressekontakt: Marion Böker
Vorsitzende des Ausschusses
für Internationale Arbeit beim DFR
+ 49 173 9377 240
marion.boeker@gmx.de

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Die Stellungnahme als PDF

Der DFR hat alle Innenminister*innen schriftlich dazu aufgefordert, sich auf der Innenminister*innenkonferenz (IMK) vom 14.-16. Juni 2023 mit dem Thema Femizide in Deutschland zu befassen.

Mit dem Unterzeichnen der Istanbul-Konvention, dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, hat sich Deutschland dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu stoppen. Femizide sind ein Ausdruck von Frauenhass und die extremste Form frauenfeindlicher Gewalt, weshalb Femizide als gesonderte Kategorie explizit bekämpft werden müssen.

Als Femizid bezeichnet man die Tötung von Frauen* aufgrund ihres Geschlechts.

Jährlich werden in Deutschland mehr als 100 Frauen ermordet. Statistisch wird jeden dritten Tag eine Frau* von ihrem männlichen (Ex-) Partner getötet. Das Sammeln von Daten über Femizide erfolgt bisher jedoch nicht in der erforderlichen Art und Weise, um nötige präventive Arbeit speziell gegen Femizide leisten zu können.

Daher fordert der DFR e.V. mit Nachdruck, dass sämtliche Innenminister*innen das Thema Femizid-Prävention mit hoher Wichtigkeit vorantreiben.

Es bedarf einer umfassenden Strategie und geeigneter flächendeckend eingesetzter Methoden, um insbesondere in der sozialräumlichen sowie polizeilichen und kriminalistischen Arbeit präventiv tätig zu werden. Verdachtsmomente müssen erfasst, eingeordnet und genutzt, Personal muss geschult und unterstützt werden.

Des Weiteren fordern wir die bundesweite Anerkennung und Verwendung des Begriffs „Femizid“ und die Aufnahme der Kategorie „Femizide“ in die polizeiliche Kriminalstatistik.

Diese Information als PDF zum Download

Die bisherigen inhaltlichen Reaktionen der Innenminister*innen finden Sie hier (PDF)

Die bisherigen Beschlüsse der Innenminister*innenkonferenz finden Sie hier (PDF)

Der Deutsche Frauenring e.V. ernennt Düzen Tekkal als Frauenringsfrau 2023

Deutscher Frauenring e. V.

Pressemitteilung Nr. 04/2023

Berlin, den 30. Mai 2023

Düzen Tekkal ist eine profilierte Menschenrechtsaktivistin. Sie arbeitet als Journalistin, Kriegsberichterstatterin und Filmemacherin, ist Advokatin der jesidischen Gemeinschaft und Mitbegründerin des gemeinnützigen Vereins für humanitäre Hilfe HÁWAR.help. Mit HÁWAR.help setzt sich Tekkal seit 2015 für die Sicherheit und Rechte verfolgter, diskriminierter und marginalisierter Personen ein, so zuletzt im Rahmen der Freiheitsbewegung im Iran. Zudem ist sie Gründerin und Geschäftsführerin der GermanDream gGmbH, die sich für das Empowerment junger Menschen in Deutschland unabhängig von ihrer Herkunft einsetzt. „Das unermüdliche Engagement von Düzen Tekkal für eine gerechte Gesellschaft ist uns Inspiration und Vorbild. Ihr Wirken unterstreicht die Bedeutsamkeit einer feministischen Perspektive für die politische Arbeit. Deshalb freuen wir uns sehr, Düzen Tekkal als unsere diesjährige Frauenringsfrau ernennen zu dürfen“, so Celeste Eden, Präsidiumsmitglied des Deutschen Frauenrings.

Jährlich ehrt der Deutsche Frauenring e. V. mit der Auszeichnung zur Frauenringsfrau eine Frau, die sich durch ihren Einsatz im Bereich feministischer Arbeit besonders verdient macht. Die Nominierung zur Frauenringsfrau würdigt Düzen Tekkals langjährige Arbeit für soziale Gerechtigkeit und ihren Einsatz gegen Diskriminierung in Deutschland und auf internationaler Ebene. „Mit großer Freude nehme ich die Ernennung zur Frauenringsfrau 2023 an. Sie bedeutet mir und dem gesamten Team von HÁWAR.help sehr viel und bestärkt uns in unserem Tun“, so Düzen Tekkal.

Auf dem diesjährigen Bundesfachseminar vom 24. bis 26. Oktober widmet sich der Deutsche Frauenring e. V. seinem Jahresthema „Demokratie unter Druck – Stärkung der feministischen Perspektive für eine gerechte und inklusive Gesellschaft“. Düzen Tekkal und weitere Aktivist*innen werden zu Wort kommen, um mit uns über ihre Versionen einer gendergerechten, starken Demokratie zu diskutieren.

Pressekontakt DFR e.V.:

Silke Maria Schwenk
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Deutscher Frauenring e. V.

Pressemitteilung Nr. 03/2023

Berlin, den 07. März 2023

Parität im Bundestag jetzt! 

Die Wahlrechtskommission zur Verkleinerung der Abgeordnetenzahl im Bundestag hat sich wiederholt mit der Frage der Erhöhung des Frauenanteils im Bundestag befasst. Im Juni 2023 soll sie ihren Abschlussbericht vorlegen. Der Gesetzesentwurf sieht bisher keine Regelung zur Hebung des Frauenanteils im Bundestag vor.

Der Deutsche Frauenring e.V. appelliert anlässlich des Internationalen Frauentages an die Bundestagsabgeordneten, echte Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Bundeswahlrecht herzustellen.

Aktuell sitzen 478 Männer und nur 258 Frauen im Bundestag. „Eine gleichberechtigte Demokratie sieht anders aus. Lippenbekenntnisse, die die Gleichstellung propagieren, reichen nicht aus. Was wir brauchen, ist nun endlich die Parität im Parlament. Frauen müssen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil vertreten sein“, sagt Gudula Hertzler-Heiler, Präsidiumsmitglied des Deutschen Frauenrings e.V.

Seit 1911 wird der Internationale Frauentag im März auch dafür genutzt, für die politische Teilhabe von Frauen einzutreten. Der Deutsche Frauenring e.V. macht sich seit Jahren für eine paritätische Besetzung des Bundestags stark und ist Mitglied der Kampagne #ParitätJetzt https://paritaetjetzt.de/.

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Durchbruch zu einer gerechteren Außenpolitik: Leitlinien zur feministischen Außenpolitik veröffentlicht

Der Deutsche Frauenring e.V. sieht in den Leitlinien zur feministischen Außenpolitik einen wichtigen und notwendigen Schritt auf dem Weg zum Gender Mainstreaming in der deutschen Politik.

Die Bundesaußenministerin Baerbock hat am Mittwoch zusammen mit der Bundesentwicklungsministerin Schulze ihre Leitlinien für eine feministische Außenpolitik vorgestellt.

„Wir begrüßen diesen Durchbruch zu einer gerechteren Außenpolitik. Feministische Außenpolitik berücksichtigt alle Geschlechter, Minderheiten und marginalisierte Gruppen im politischen Handeln. Sie wirkt bestehenden patriarchalen Strukturen und den daraus resultierenden Ungleichheiten und Notlagen zum Wohle aller Menschen entgegen“, sagt Celeste Eden, Präsidiumsmitglied des Deutschen Frauenrings.

In einer demokratischen Gesellschaft müssen alle politischen Maßnahmen auch daraufhin überprüft werden, welche Auswirkungen diese auf alle Geschlechter haben. Auf Grundlage dieser Erkenntnis muss das politische Handeln beruhen. Die Leitlinien sollen diese Herangehensweise nun zum Maßstab erheben. Die Glaubwürdigkeit der vorgestellten Leitlinien wird dadurch gestärkt, dass sich beide Ministerien intern feministische Vorgaben setzen. Der Härtetest erfolgt jedoch in der gelebten Realpolitik.

Der Deutsche Frauenring e.V. fordert alle anderen Ministerien und politischen Institutionen auf, es dem Bundesaußenministerium und dem Bundesentwicklungsministerium gleichzutun.
Die Leitlinien des Auswärtigen Amtes können nun als Vorbild dienen, um das Gender Mainstreaming politische Wirklichkeit werden zu lassen.

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Der Deutsche Frauenring e.V. begrüßt das Grundsatzurteil zu Equal Pay, das die Arbeitswelt verändern wird!

Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall Susanne Dumas ist ein historischer Moment in der Bewegung für eine echte Gleichberechtigung in der Bezahlung von Frauen und Männern. Denn mit dem Urteil stellt nun das oberste deutsche Arbeitsgericht klar: Frauen und Männern steht für die gleiche Arbeit der gleiche Lohn zu.

Jetzt geht es nicht mehr um das Verhandeln des Gehaltes, sondern um die eigentliche Arbeit!

Die Vermutung, dass die Klägerin aufgrund ihres Geschlechtes ein geringeres Grundgehalt bekommen hatte als ihr männlicher Kollege, konnte nicht entkräftet werden. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass der Arbeitgeber sich nicht allein auf eine erfolgreichere Gehaltsverhandlung berufen kann. Der Klägerin wurden daher Gehaltsnachzahlungen und eine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zugesprochen.

Das Urteil könnte dazu führen, dass in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren Tausende weitere Arbeitsverträge auf den Prüfstand kommen.

Der Deutsche Frauenring, der sich seit langem für dieses Thema stark macht, wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Grundsatz des Urteils tatsächlich gelebt wird.

Denn die Notwendigkeit für Veränderungen ist groß. Laut Statistischem Bundesamt betrug die Gehaltsdifferenz zwischen Männern und Frauen im Jahr 2022 immer noch 18 %.

Der Deutsche Frauenring e.V. vertritt seit 1949 die Interessen von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens.
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Annäherung an eine feministische Außenpolitik Deutschlands

Deutschen Frauenring e.V.                                                              
Berlin, den 08. August 2022

Anlässlich des Erscheinens des Papiers „Annäherung an eine feministische Außenpolitik Deutschlands“ des „Deutschen zivilgesellschaftlichen Netzwerks UNSCR 1325 Frauen, Frieden & Sicherheit“ in dem der DFR mitarbeitet veröffentlichen wir dessen gemeinsame Pressemitteilung mit dem Link zum E-Papier „Annäherung an eine feministische Außenpolitik Deutschlands“. Der DFR unterstützt seit einigen Jahren eine menschenrechtsorientierte Feministische Außenpolitik und streitet im Netzwerk für Frieden und die Partizipation von Frauen in allen Phasen der Friedenssicherung. Was wir von Feministischer Außenpolitik erwarten, lesen Sie hier:

„Die erneute Machtübernahme der Taliban vor fast genau einem Jahr, der russische Krieg gegen die Ukraine, die Krisen in Syrien, dem Jemen und auf dem sog. Balkan, die Probleme bei der Energiepolitik und der europäischen Flüchtlingspolitik: die Liste außenpolitischer Herausforderungen ist lang und lässt sich leicht fortsetzen.

Um eine strukturelle außenpolitische Veränderung anzukündigen, hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf eine “Feminist Foreign Policy” geeinigt. Was bedeutet eine feministische Außenpolitik Deutschlands konkret? Bislang liegt weder national noch international eine verbindliche Definition vor. 

Daher haben sich 18 intersektional feministisch arbeitende Nichtregierungsorganisationen gefragt: Was muss sich strukturell und inhaltlich ändern, damit zu Recht von einer feministischen Außenpolitik Deutschlands gesprochen werden kann? Antworten enthält ein gemeinsames Policy Brief, das heute erscheint.

In diesem stellen sie klar: „Feministische Außenpolitik wirkt transformativ. Sie bedeutet eine strikt menschenrechtsbasierte Neuorientierung der Außenpolitik entlang der Sicherheit von Menschen statt der von Staaten. (…) Sie setzt sich bei allen außenpolitischen Aktivitäten aktiv für die De-Kolonialisierung der Welt ein.“

Herrschaftssysteme, besonders Autokratien und Diktaturen, sind immer patriarchal organisiert. Erst die Überwindung von patriarchalen Verhältnissen, auch in Demokratien, erlaubt eine vollwertige Beteiligung aller Menschen am politischen System. Deutschland muss diesbezüglich auch in den eigenen Institutionen nachsteuern. Es gilt, die gesellschaftliche Vielfalt und damit verbundene Expertise beim eigenen Personal besser abzubilden und zu integrieren.

Für eine solche an Menschenrechten, sexueller Selbstbestimmung und Frieden ausgerichtete Außenpolitik setzt sich die feministische Zivilgesellschaft international seit Jahrzehnten ein. Ein Meilenstein ist dabei die „Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit“. Diese muss das Herzstück einer feministischen Außenpolitik sein. Gleichzeitig gilt es, weitere Politikfelder feministisch zu gestalten. Dazu gehören die internationale Handels- und Abrüstungspolitik genauso wie die Klimaaußenpolitik, um nur drei zentrale Bereiche zu nennen. Auch hierzu machen wir konkrete Vorschläge.

Annäherung an eine feministische Außenpolitik Deutschlands

Ein Positionspapier des Gunda-Werner-Instituts, CARE Deutschland, Greenpeace, medica mondiale, WILPF Deutschland, Owen, Deutscher Frauenrat, Plan International, Polis 180, Women for Women International Deutschland, AMICA, The Canaan Project, Frauennetzwerk für Frieden, Deutscher Frauenring, UN Women Deutschland, International Rescue Committee, Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen, Centre for Feminist Foreign Policy.

Berlin, August 2022, 25 Seiten, E-Paper https://gwi-boell.de/de/2022/08/04/e-paper-annaeherung-eine-feministische-aussenpolitik-deutschlands

Kontakte:

Dr. Ines Kappert, Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie in der Heinrich-Böll-Stiftung, E-Mail: kappert@boell.de

Anica Heinlein, CARE Deutschland, E-Mail: heinlein@care.de

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E-Paper «Feministische Außenpolitik»

219a StGB wird abgeschafft!

Deutschen Frauenring e.V.                                                              
Berlin, den 28. Juni 2022

Am 24. Juni 2022 ist die Entscheidung endgültig gefallen: Der § 219a StGB wird abgeschafft! Die Streichung des Paragrafen ermöglicht es Ärzt*innen nun endlich, Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen öffentlich zu machen, ohne dafür kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt zu werden. Dies ist ein großer Erfolg für alle Akteur*innen, die sich für die Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen. Ganz besonders möchten wir unserer Frauenringsfrau, Kristina Hänel, für ihr Engagement für das Recht auf Gesundheit und Selbstbestimmung von Schwangeren danken. Die Abschaffung von § 219a StGB ist ein wichtiger Erfolg, für den sich der DFR e.V. lange eingesetzt hat. Allerdings ist damit nur ein Schritt getan. Der Kampf für reproduktive Selbstbestimmung ist noch nicht vorbei! Wir fordern die Streichung der §§ 218 ff. StGB und eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen, bei der ungewollt Schwangere das Recht haben, über sich und ihren Körper zu bestimmen, ohne stigmatisiert, diskriminiert oder kriminalisiert zu werden.

Erschüttert schauen wir am 24. Juni 2022 aber auch in die USA: Der US Supreme Court kippt das landesweit geltende Recht auf Schwangerschaftsabbrüche. Dies bedeutet eine erhebliche Beschneidung des Menschenrechts auf eine sichere, zugängliche und selbstbestimmte Gesundheitsversorgung (UN-Sozialpakt 1966 (Art. 12)).

„Der 24.6.2022 zeigt, dass sich zivilgesellschaftliches Engagement für Frauenrechte auszahlt. § 219a StGB gehört endlich der Vergangenheit an – ein wichtiger und überfälliger Schritt! Gleichzeitig ist der 24.6.2022 ein Tag, der uns fassungslos macht und offenlegt, wie fragil Erfolge im Kampf für reproduktive Selbstbestimmung sind. Das Urteil des US Supreme Courts ist eine eklatante Verletzung reproduktiver Rechte in den USA – eine Katastrophe für Frauen in den USA und darüber hinaus. Unsere Solidarität und Unterstützung gilt allen, die sich weiterhin für die reproduktive Selbstbestimmung aller Frauen einsetzen!“, so Präsidiumsmitglied im DFR e.V. Johanna Nickels.

 

Der Deutsche Frauenring e.V. vertritt seit 1949 die Interessen von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Der gemeinnützige Verein ist unabhängig – überparteilich – überkonfessionell und als gesellschaftspolitischer Frauenverband in Deutschland bundesweit aktiv. Als Mitgliedsorganisation internationaler Frauenverbände arbeitet der DFR e.V.an der Verwirklichung von Frauenrechten weltweit und engagiert sich in der Entwicklungszusammenarbeit.

Pressekontakt DFR e.V.:
Emma Bombien
+49 157 31538643
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Pressemitteilung als PDF

Prof. Dr. Maja Göpel ist Frauenringsfrau 2022

Deutschen Frauenring e.V.                                                                 
Berlin, den 22. Juni 2022

Der Deutsche Frauenring ernennt Frau Prof. Dr. Maja Göpel als Frauenringsfrau 2022. Mit der Ernennung zur Frauenringsfrau ehrt der Deutsche Frauenring jährlich eine Frau, welche sich für soziale Gerechtigkeit einsetzt. Maja Göpel ist Politökonomin, Transformationsforscherin, Nachhaltigkeits- und Gesellschaftswissenschaftlerin. Nach ihrer Promotion in politischer Ökonomie arbeitete sie unter anderem im World Future Council, im Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie und im Wissenschaftlichen Beirat Globale Umweltveränderungen der Bundesregierung. Seit 2019 ist sie Honorarprofessorin an der Leuphana Universität Lüneburg.

Mit der Ernennung zur Frauenringsfrau würdigt der Deutsche Frauenring die langjährige und erfolgreiche Arbeit von Prof. Dr. Göpel an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. „Insbesondere mit der Klimakrise stehen wir vor globalen Herausforderungen, die ein „Weiter so!“ unmöglich machen und tiefgreifende Veränderungen in unserer Gesellschaft hervorrufen. Maja Göpel ist in dieser Zeit eine überaus wichtige und bereichernde Stimme, die mit Klarheit nicht nur auf die Zwangsläufigkeit und die Herausforderungen von tatsächlicher Transformation hinweist. Vielmehr schafft Maja Göpel es auch, die Potenziale einer gesellschaftlichen Neuausrichtung zu zeigen und dabei auch Kreativität und Machbarkeit aufzuzeigen.“, so Präsidiumsmitglied im DFR e.V. Johanna Nickels.

Im Sinne unseres Jahresthemas „Klima und Feminismus“ verbindet Prof. Dr. Göpel Umweltthemen mit sozialer Gerechtigkeit und Teilhabe an gesellschaftlicher Entwicklung. Als Mitbegründerin der Klimaschutzinitiative Scientists for Future und in ihrem Engagement bei verschiedenen Nichtregierungsorganisationen verbindet sie Theorie und Praxis. Als Autorin versteht sie es, komplexe transdisziplinäre Sachverhalte eingängig zu erläutern und neue Denkweisen aufzuzeigen. Ihr Bestseller „Unsere Welt neu denken“ aus dem Jahr 2020 wurde in sechs Sprachen übersetzt.

Am 14. und 15. Oktober 2022 veranstaltet der Deutsche Frauenring e.V. das jährliche Bundesfachseminar. Dieses Jahr möchten wir Wege in eine nachhaltige und gerechte Gesellschaft in den Blick nehmen und öffentlich machen. Sie können sich auf spannende Vorträge und Gespräche mit Prof. Dr. Göpel und weiteren Referent*innen im digitalen Format freuen.

Der Deutsche Frauenring e.V. vertritt seit 1949 die Interessen von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Der gemeinnützige Verein ist unabhängig – überparteilich – überkonfessionell und als gesellschaftspolitischer Frauenverband in Deutschland bundesweit aktiv. Als Mitgliedsorganisation internationaler Frauenverbände arbeitet der DFR e.V.an der Verwirklichung von Frauenrechten weltweit und engagiert sich in der Entwicklungszusammenarbeit.

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Pressekontakt DFR e.V.:
Emma Bombien
+49 157 31538643
mail@d-fr.de

Deutscher Frauenring e. V.
Pressemitteilung Nr. 02/2022
Berlin, den 07. März 2022

 

Equal Pay Day 2022

In Deutschland verdienen Frauen durchschnittlich 18 Prozent weniger als Männer. Umgerechnet auf Arbeitstage haben Frauen in Deutschland also von Jahresbeginn bis zum heutigen Tag umsonst gearbeitet. Selbst bei gleicher Position und Qualifizierung verdienen sie immer noch sechs Prozent weniger, was sich auch auf die Rentenlücke auswirkt und Frauen in die Altersarmut treibt. Mit diesen Zahlen befindet sich Deutschland unter den Schlusslichtern in Europa.

Zahlreiche Studien zeigen, dass sowohl eine horizontale Segregation des Arbeitsmarktes in typische Männer- und Frauenberufe als auch eine vertikale Unterscheidung hierarchischer Stellungen von Frauen und Männern eine geschlechtergerechte Partizipation im Arbeitsmarkt beeinträchtigen. Außerdem arbeiten 47,8% der Frauen in Teilzeit. Durch traditionelle Rollenbilder der Sorgearbeit und/oder schlechtere Bezahlung geraten Frauen immer wieder in die Teilzeitfalle. Finanzielle Abhängigkeit vom Hauptverdiener und ein hohes Risiko der Altersarmut sind Folgen dieser sozialen Positionierung von Frauen im Arbeitsmarkt.

Der Deutsche Frauenring e.V. begrüßt die von der neuen Bundesregierung geplanten Maßnahmen zu Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt: Eine umlagenfinanzierte Rente, einen Ausbau der Fachkräftestrategie und mehr Förderinitiativen für den Ausbildungsmarkt. Auch die Digitalisierung von Arbeit und Gesellschaft sehen wir positiv, allerdings muss sichergestellt werden, dass alle Geschlechter gleichermaßen davon profitieren. Beispielsweise dürfen diskriminierende Algorithmen bei der Personalwahl oder der Gehaltsfestlegung nicht mehr verwendet werden.

Der Deutsche Frauenring e.V. unterstützt die Initiative Equal Pay Day des BPW Germany und fordert:

  • Gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit
  • Flexible Arbeitsmodelle – auch nach der Pandemie weiterhin ein Recht auf Homeoffice, wo möglich
  • Einen Ausbau der Kinderbetreuung in den Betrieben
  • Das Ende des Ehegattensplittings
  • Förderung einer fairen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit

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Deutscher Frauenring e. V.
Pressemitteilung Nr. 01/2022
Berlin, den 01. März 2022

Equal Care Day 2022

Am 01. März ist Equal Care Day: Sorge- und Versorgungsarbeit muss endlich sichtbarer und fair verteilt werden! Längst ist es Zeit, dass Politik und Wirtschaft Sorgearbeit aufwerten. Die Pandemie zeigt uns deutlich das Ausmaß der ungerechten Verteilung der privaten und unbezahlten Pflegearbeit sowie die schlechten Arbeitsbedingungen im Care-Sektor.

Wir alle brauchen und profitieren von der Sorgearbeit anderer: Gesellschaftliches Miteinander, Gesundheit und Wohlbefinden hängen von privater wie beruflicher Fürsorgearbeit ab. Doch immer noch wird die Pflegearbeit abgewertet und übersehen. Ein Indikator dafür ist der Gender Care Gap. Denn es sind gerade Frauen und Mädchen, welche die Sorgearbeit leisten und dadurch mit Doppelbelastung, schlechter Bezahlung und finanzieller Abhängigkeit zu kämpfen haben. Durchschnittlich verwenden Frauen täglich 52,4 Prozent mehr Zeit als Männer auf unbezahlte Sorgearbeit, auch wenn sie erwerbstätig sind (2019 BMFSFJ). In medizinischen Pflegeberufen, welche häufig unterbezahlt sind, liegt der Anteil der Frauen bei 84,2 Prozent (2019 Arbeitsagentur). Die Strategie Deutschlands, die Pflegekrise durch ebenfalls unterbezahlte und meist weibliche Gesundheitsfachkräfte und Hausangestellte aus anderen Ländern – oft mit ungeklärtem Aufenthaltsstaus – abzuschwächen, ist ein trauriges Beispiel dafür, unter welchen Bedingungen Pflegearbeit geleistet wird. Dass die Arbeitsbedingungen und Löhne in weiblich konnotierten Sorgeberufen nicht ansatzweise den Anforderungen und Leistungen des Pflegepersonals gerecht werden, ist schon lange klar. Welch große Auswirkung die dramatische Abwertung von Care-Arbeit auf unser gesellschaftliches Leben und unsere Sicherheit hat, wurde uns durch die pandemische Situation vor Augen geführt.

Durch gesellschaftliche, stereotype Rollenverteilungen fällt die Sorgearbeit immer wieder den Frauen zu. Dass sie dadurch berufliche Abstriche machen müssen, führt letztlich zu den starken Einkommensunterschieden (Gender Pay Gap) und Rentenlücken (Gender Pension Gap) zwischen den Geschlechtern. Aber auch der Mental Load (mentale Belastung) durch das Organisieren von Alltagsaufgaben betrifft Frauen stärker und wird häufig nicht wahrgenommen und/oder anerkannt. Verteilung der Fürsorgearbeit heißt auch, faire Verteilung der Organisation der Alltagsaufgaben. Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Pflegearbeit darf nicht länger nur in privater Hand liegen. Es kann auch keine Lösung sein, den Gender Care Gap auf Menschen aus dem Ausland zu verschieben. Wir brauchen Veränderungen in gesellschaftlichen Rollenbildern und sozialen Verteilungsstrukturen. Ein gleichberechtigtes Miteinander in Familien und anderen Verantwortungsgemeinschaften muss endlich durch Politik und Wirtschaft unterstützt und gefördert werden.

Der Deutsche Frauenring e.V. fordert für den Bereich der Sorge- und Pflegearbeit

  • finanzielle und systematische Aufwertung,
  • eine faire und gleichberechtigte Verteilung von allen im Haushalt lebenden Personen
  • die strukturelle Unterstützung durch Politik und Wirtschaft sowohl in Pflegeberufen als auch bei privater Fürsorgearbeit

Wir wollen eine faire Verteilung von Care-Arbeit, unabhängig von Geschlecht, Einkommen und Herkunft!

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Deutscher Frauenring e.V.
Pressemitteilung Nr. 05/2021
Berlin, den 25. November 2021

Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen – Deutscher Frauenring fordert konkrete Maßnahmen gegen Femizide

Als im März diesen Jahres die Türkei aus der Istanbul-Konvention austrat, zog dies zu Recht weltweite Empörung und Proteste nach sich. Doch selbst in Deutschland werden die rechtlich verbindlichen Maßnahmen nur schleppend und nicht umfassend umgesetzt. Dabei besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf für gesellschaftliche Veränderungen, denn mehr als jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von körperlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen.

Der Deutsche Frauenring begrüßt das Förderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ der Bundesregierung. Der Ausbau von Unterstützungseinrichtungen wie Frauenhäusern ist längst überfällig. Noch immer sind diese zum Großteil für Frauen mit Behinderungen, trans Frauen oder Menschen in ländlichen Regionen schwer zugänglich.

Obwohl die Zahl der Straftaten in Deutschland seit Jahren rückläufig ist, haben sich die Fälle häuslicher Gewalt nicht reduziert. Im Gegenteil, durch die Corona-Pandemie und damit einhergehende Lockdowns wurde es für Frauen und Kinder deutlich schwerer, aus dem häuslichen Gewaltraum zu entkommen. Das macht die strukturellen Probleme und gesellschaftlich bedingten Abhängigkeiten sichtbar, die gerade der häuslichen Gewalt zugrunde liegen.

Polizeilich registrierte sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ betrifft zu über 80 Prozent Frauen. 2020 verzeichnete das Bundeskriminalamt 119.164 Fälle – über vier Prozent mehr als im Vorjahr. Nachhaltige Verbesserungen können hier nur durch ein gesamtgesellschaftliches Umdenken erzielt werden. Dazu gehört unter anderem ein Zurückweisen von verharmlosenden Begriffen wie „Verzweiflungstaten“ oder „Beziehungsdramen“. Der Mord an einer (ehemaligen) Partnerin muss als das benannt werden, was er ist: Femizid. Des Weiteren müssen die Darstellung von Gewalt in den Medien, die finanziellen und sozialen Abhängigkeitsverhältnisse sowie Rollenstereotype adressiert werden. Für nachhaltige Lösungen ist es daher notwendig, dass die politische Teilhabe aller Frauen gestärkt wird.

Der Deutsche Frauenring sieht daher akuten Handlungsbedarf in:

  • der Verstärkung der Präventionsmaßnahmen, Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit zu geschlechtsspezifischer Gewalt, besonders dem Ausbau von Täterarbeit und Anti-Gewalt-Trainings
  • der Ausweitung des aktiven Schutzes von Frauen und ihren Kindern in Gewaltsituationen durch Bereitstellung ausreichender Schutzräume in Frauenhäusern und Kapazitäten in Beratungsstellen, sowie deren gesicherter Finanzierung
  • verpflichtenden Schulungen von Polizei, Staatsanwaltschaften und Richter*innen zu geschlechtsspezifischer Gewalt
  • der konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention mit effektiven Plänen, Maßnahmen und Ressourcen und die Aufhebung des Vorbehalts gegen Art. 59

Pressekontakt: mail@d-fr.de, 0157 31538643

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Deutscher Frauenring e.V.
Pressemitteilung Nr. 04/2021
Berlin, den 20. November 2021

Transgender Day of Remembrance – Internationaler Gedenktag für die Opfer transfeindlicher Gewalt

Seit 1999 machen Organisationen weltweit am 20. November auf transfeindliche Gewalt aufmerksam. Auch der Deutsche Frauenring möchte der Menschen gedenken, die aus diesem Grund ihr Leben verloren haben und in der medialen Berichterstattung oft noch unsichtbar sind. In Deutschland wird dieser Tag nach wie vor hauptsächlich von Betroffenen begangen. 

Weltweit war 2021 bisher das Jahr mit den meisten Morden an trans Menschen seit Beginn der Aufzeichnung durch das Trans Murder Monitoring 2009. Im vergangenen Jahr wurden demnach 375 trans Menschen ermordet, davon 96% Frauen. Das Durchschnittsalter der Opfer beträgt lediglich 30 Jahre.

Der Deutsche Frauenring erkennt die intersektionale Diskriminierung an, die transgeschlechtliche Frauen erfahren. So sind diese überproportional von Armut und Gewalt betroffen – auch in Deutschland. Durch Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt werden viele trans Menschen in inoffizielle oder illegalisierte Arbeitsverhältnisse gedrängt und sind dort in einem hohen Maße geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt, welche rechtlich nicht verfolgt werden kann.

Seit 2020 erfasst das Bundeskriminalamt erstmals politisch motivierte Straftaten zum Unterthema „Geschlecht/Sexuelle Identität“. Von den 204 registrierten Straftaten handelte es sich bei 40 um Gewaltdelikte. Im Jahr 2019 befragte die Europäische Grundrechtsagentur knapp 140.000 Menschen, die sich selbst dem LGBTI-Spektrum zuordnen, unter anderem zu ihren Erfahrungen mit Diskriminierung und Gewalt. Von den in Deutschland lebenden befragten trans Personen erfuhr fast ein Fünftel innerhalb der letzten fünf Jahre körperliche oder sexualisierte Gewalt aufgrund ihrer Orientierung.

Es ist an der Zeit, patriarchale Gewalt zu erkennen, über die Strukturen und Wirkungen aufzuklären und endlich gegen sie vorzugehen!

Der Deutsche Frauenring fordert daher:

  • Die Verstärkung der Präventionsmaßnahmen, Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit zu geschlechtsspezifischer Gewalt unter intersektionalen Gesichtspunkten
  • Zugang zu Frauenhäusern auch für transgeschlechtliche Frauen
  • Ausbau von trans-inklusiven Schutzräumen für Sexarbeitende
  • Verpflichtende Schulungen von Polizei, Staatsanwaltschaften und Richter*innen zu transfeindlicher Gewalt
  • Konsequente Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Abschaffung von diskriminierender und stigmatisierender Gesetzgebung wie dem Transsexuellengesetz
  • Einen trans-inklusiven Feminismus

Pressekontakt: mail@d-fr.de, 0157 31538643

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Deutscher Frauenring e.V.
Pressemitteilung
Berlin, 28.09.2021

Internationaler Aktionstag: Safe-Abortion-Day

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) unterstützt den Aufruf der Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen §218 StGB – es reicht!“ und die Aktionen von 60 Städten zum Safe Abortion Day am 28.09.2021. Damit verweisen wir nochmals auf unsere Forderung zur Abschaffung der Paragrafen 219a und 218 StGB. Schwangerschaftsabbrüche sind Grundversorgung und keine Straftat gegen das Leben – 150 Jahre sind genug!

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Seit 150 Jahren werden Betroffene entmündigt und der Zugang zu sicherer medizinischer Versorgung verwehrt. Die Kriminalisierung von Ärzt*innen durch §218 und §219a StGB schüren die soziale Verurteilung der gynäkologischen Gesundheitsleistung und gefährden damit die Versorgungssicherheit. Dank der feministischen Arbeit gegen die Kriminalisierung und Stigmatisierung ist ein Abbruch mittlerweile unter engen Voraussetzungen straffrei, bleibt aber grundsätzlich rechtswidrig. Die Paragrafen schützen kein Leben, sondern verwehren ungewollt Schwangeren ihr Selbstbestimmungsrecht, ihr Recht auf eine sichere Gesundheitsversorgung, und damit letztendlich Menschenrechte.

An der Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen §218 StGB – es reicht!“ des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung positionierten sich über 150 Organisationen mit einem Aufruf für die Streichung des §218 StGB und am Safe Abortion Day 2021 beteiligen sich 60 Städte. Der DFR e.V. ist Teil der Kampagne und solidarisiert sich mit allen Aktionspartner*innen. Den vollständigen Aufruf und alle Termine finden Sie unter wegmit218.de/aufruf und wegmit218.de/termine/#safeabortionday.

150 Jahre Entmündigung, 150 Jahre Stigmatisierung, 150 Jahre Kriminalisierung und 150 Jahre Widerstand: Wir sagen 150 Jahre sind genug!

Pressekontakt: mail@d-fr.de oder +49 157 31538643

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Deutscher Frauenring e.V.

Berlin, 10. März 2021

Pressemitteilung Nr. 02/2021

Deutscher Frauenring ernennt Dr. Natasha A. Kelly zur Frauenringsfrau 2021

Dr. Natasha A. Kelly ist promovierte Kommunikationswissenschaftlerin und Soziologin mit den Forschungsschwerpunkten (Post-)Kolonialismus und Feminismus. Sie ist in London geboren und in Deutschland aufgewachsen. Als Autorin, Kuratorin und Dozentin hat sie an zahlreichen Hochschulen in Deutschland und Österreich u. a. zum Thema Intersektionalität gelehrt und geforscht. 2018 erschien ihr preisgekrönter Film „Millis Erwachen“. Natasha A. Kelly veröffentlichte zahlreiche Bücher. Im April 2021 kommt ihr neues Buch „Rassismus. Strukturelle Probleme brauchen strukturelle Lösungen“ als Antwort auf die Bewegung Black Lives Matter 2020 heraus.

Mit der Ernennung zur Frauenringsfrau würdigt der DFR die Verdienste von Dr. Kelly für die Sichtbarmachung von schwarzen Frauen und schwarzem Feminismus sowie der Bedeutung von schwarzen Frauen und Person of Color für die feministische Bewegung mit Blick auf Intersektionalität und die Auseinandersetzung mit Rassismus. „Wir wollen mit der Unterstützung von Dr. Natasha A. Kelly die intersektionelle Perspektive in Antidiskriminierungsdiskursen vorantreiben“, so Georgia Langhans, Präsidium des DFR.

Intersektioneller Feminismus analysiert die Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts zusammen mit den verschiedenen Diskriminierungsformen wie Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, Transphobie, Behindertenfeindlichkeit, Altersdiskriminierung und Klassismus etc. und untersucht ihre Überkreuzungen (engl. intersections) und daraus entstehenden Wirkungen.

Der Deutsche Frauenring hebt mit der intersektionellen Perspektive auf Diskriminierung von Frauen die Wichtigkeit des Benennens der verschiedenen überschneidenden Wirkungsachsen von Diskriminierung hervor, die bisher nur unzureichend als Mehrfach-diskriminierung bezeichnet wurden.

„Für den Deutschen Frauenring ist die intersektionelle feministische Perspektive unabdingbar für eine Auseinandersetzung mit Diskriminierung und der Entwicklung von Wegen zur Veränderung“, so Georgia Langhans abschließend.

Pressekontakt: mail(at)d-fr.de

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Deutscher Frauenring e.V.

Berlin, 8. Februar 2021

Pressemitteilung Nr. 01/2021

Pressemitteilung zur rechtskräftigen Verurteilung von Kristina Hänel nach § 219a StGB

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Januar 2021 die Revision gegen die Verurteilung nach § 219a StGB von Kristina Hänel verworfen und damit die Verurteilung rechtskräftig werden lassen. Frau Hänel kündigte an, dagegen Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Damit ergibt sich die unerträgliche Situation, dass eine Ärztin, die einzig Informationen über die von ihr durchgeführten Methoden für Schwangerschaftsabbrüche veröffentlicht und damit betroffenen Frauen dringend notwendige Informationen frei und niederschwellig zugänglich gemacht hat, rechtskräftig nach dem Strafgesetzbuch verurteilt worden ist.

Der Deutsche Frauenring (DFR) bekundet daher ausdrücklich seine Solidarität mit Kristina Hänel, die aufgrund ihres Einsatzes für reproduktive Rechte von Frauen im Jahr 2019 auch vom Deutschen Frauenring als Frauenringsfrau gewürdigt wurde. „Da es Frau Hänel aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung nun nicht mehr möglich ist, die Informationen weiterhin zu veröffentlichen, unterstützen wir die Verbreitung der Informationen durch Unterstützer*innen der Ärztinnen Kristina Hänel, Nora Szász und Bettina Gabler unter diesem Link“, teilt Georgia Langhans mit, Präsidiumsmitglied des DFR. Damit zeigt der Deutsche Frauenring nicht nur seine Solidarität mit Frau Hänel und den anderen Ärzt*innen, sondern möchte Frauen gerade in Zeiten der Pandemie die Möglichkeit geben, sich weiterhin anonym und frei zugänglich notwendige Informationen zu beschaffen.

Außerdem sei ein weiteres Mal und mit Nachdruck auf die Forderung des DFR verwiesen, § 219 a StGB abzuschaffen und Frauen endlich die Ausübung ihrer reproduktiven Rechte zu ermöglichen und betroffene Ärzt*innen in der Ausübung ihrer Berufsfreiheit zu schützen, denn auch der kürzlich überarbeitete § 219a StGB stellt weiterhin bereits ein reines Informieren durch Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, unter Strafe.

Der Deutsche Frauenring ist zuversichtlich, dass auch das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Grundrechtsverletzungen zu der gleichen Einschätzung kommen wird.

„Wir bedauern sehr, dass die aktuelle Rechtslage und fehlende politische Entscheidungen eine Verfassungsbeschwerde notwendig machen. Frau Hänel sind wir sehr dankbar, dass sie konsequent diesen weiteren Schritt geht und damit auch für alle Frauen in Deutschland kämpft!“, so Frau Langhans.

Pressekontakt: mail@d-fr.de

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Deutscher Frauenring e.V.

Berlin, den 25.11.2020

Pressemitteilung Nr. 08/2020

Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen – Deutscher Frauenring fordert konkrete Maßnahmen gegen Femizide

Laut der aktuellen Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) für das Jahr 2019 lag die Zahl der Fälle partnerschaftlicher Gewalt bei 141.792. Davon waren Frauen im überwältigenden Maße betroffen, in 114.903 Fällen. Die Dunkelziffer ist weitaus höher zu vermuten. Insgesamt liegen die Fallzahlen über denen des Vorjahres. Für das Jahr 2020 müssen wir aufgrund der Corona-Pandemie mit deutlich höheren Zahlen rechnen, denn seit Beginn der Maßnahmen zur Beschränkung der Ausbreitung von Covid-19 warnen Beratungsstellen, Frauenhäuser und Frauenorganisationen vor den Auswirkungen der Isolation und fehlenden Kommunikations- und Schutzmöglichkeiten für Frauen und Kinder im häuslichen Gewaltraum.

Zwar wurde ein Bundesprogramm zum Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen aufgelegt. Das ist ein erster Schritt. Oft erhält jedoch das Thema Gewalt gegen Frauen geringe gesellschaftliche Aufmerksamkeit. „Nicht nur am 25. November müssen wir über Gewalt gegen Frauen und Mädchen sprechen. Sie ist ein Verbrechen und muss vorbehaltlos und ausnahmslos geahndet und gestoppt werden“, so Georgia Langhans, Präsidiumsmitglied des Deutschen Frauenrings. „Es ist inakzeptabel, dass im vergangenen Jahr laut BKA 301 Frauen als Opfer von Mord und Totschlag in Partnerschaften zu betrauern waren.“

Während im internationalen Kontext seit längerem vom Femizid die Rede ist – der „Tötung und Ermordung einer Frau auf Grund ihres Geschlechts“ laut Definition der WHO – fehlt in Deutschland seine Verwendung im politischen, gesellschaftlichen und juristischen Rahmen. Weder werden explizit Daten dazu erfasst, noch findet er sich konsequent in Strafverfolgung und Strafverfahren wieder. Viel zu oft wird die Tötung von Frauen durch ihre (Ex-)Partner als Beziehungs- und Verzweiflungstat oder Eifersuchtsdrama verharmlost, statt in Gerichtsprozessen als Strafverschärfung Berücksichtigung zu finden. Darin spiegelt sich Ignoranz, wenn nicht Abwertung von Frauen und ihren Rechten wider.

Der Deutsche Frauenring sieht daher akuten Handlungsbedarf in:
• der Verstärkung der Präventionsmaßnahmen, Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit zu geschlechtsspezifischer Gewalt
• der Ausweitung des aktiven Schutzes von Frauen und ihren Kindern in Gewaltsituationen durch Bereitstellung von ausreichenden Schutzräumen in Frauenhäusern und Kapazitäten in Beratungsstellen und deren gesicherter Finanzierung
• verpflichtenden Schulungen von Polizei, Staatsanwaltschaften und Richter*innen zu geschlechtsspezifischer Gewalt
• der konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention mit effektiven Plänen, Maßnahmen und Ressourcen sowie die Aufhebung des Vorbehalts gegen Art. 59
• gesetzgeberischen Maßnahmen zur Strafverschärfung bei Femizid

Pressekontakt: mail@d-fr.de, 0157 31538643

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Deutscher Frauenring e.V.

Berlin, den 28.09.2020

Pressemitteilung Nr. 07/2020

Internationaler Aktionstag: Save-Abortion-Day

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) unterstützt den Aufruf von vielen Organisationen zum Safe Abortion Day am 28.09.2020 und bekräftigt in diesem Zusammenhang erneut seine Forderung zur Abschaffung der Paragrafen 219a und 218 StGB. Schwangerschaftsabbruch ist Grundversorgung! Egal wo. Egal wer. Egal warum.

Der DFR weist darauf hin, dass Deutschland als Vertragsstaat dem „Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“, CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) verpflichtet ist. Dazu gehört die Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen zum Gesundheitssystem einschließlich der Familienplanung. Die UN-Frauenrechtskonvention wurde 1985 von Deutschland ratifiziert und ist geltendes Recht. Darüber hinaus formuliert der CEDAW-Ausschuss in seinen allgemeinen Empfehlungen ausdrücklich den Zugang der Frauen zur Gesundheitsfürsorge und Information im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. „Alle Schwangeren müssen das Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch haben. Dazu muss qualifiziertes medizinisches Personal vorhanden sein, und den Frauen muss der Zugang zu umfassenden Informationen für Schwangerschaftsabbrüche ermöglicht werden“, erklärt Gabriele Sabo, Präsidiumsmitglied des DFR. Behandelnde Ärzt*innen brauchen statt Kriminalisierung endlich Rechtssicherheit.

Der Deutsche Frauenring hat die Ärztin Kristina Hänel 2019 und 2020 zur Frauenringsfrau ernannt und sie damit für ihre Verdienste beim Einsatz für die Rechte von Schwangeren und deren Informationsfreiheit geehrt. Die Neufassung des § 219a StGB vom 21.02.2019 hat die Grundrechtsverstöße der alten Fassung nicht beseitigt.

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass vor allem die Frauen, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, uns durch die Krise gebracht haben. Gleichzeitig wurde Frauen während der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Covid-19 der Zugang zu Beratung und Schwangerschaftsabbrüchen deutlich erschwert. Daher unterstützt der DFR die Pro-Choice- Bewegung, die weltweit für reproduktive Rechte und Selbstbestimmung von Schwangeren kämpft.

Schwangerschaftsabbruch ist Grundversorgung: Egal wo. Egal wer. Egal warum.

Pressekontakt: mail@d-fr.de

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Berlin, den 11.06.2020

Pressemitteilung Nr. 06/2020

Deutsche Außenpolitik muss feministisch werden

17 Nichtregierungsorganisationen formulieren Empfehlungen an die Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit

In diesem Jahr feiert die UN-Resolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit ihr 20jähriges Jubiläum. Vor zwei Jahrzehnten erkannte die internationale Gemeinschaft erstmals an, dass die Mitwirkung von Frauen an Friedensprozessen erheblich zur internationalen Sicherheit beiträgt. Die Resolution verlangt außerdem den Schutz vor sexualisierter Kriegsgewalt und die konsequente Strafverfolgung. Zentral ist zudem, dass die Ursachen von gewaltsamen Konflikten adressiert werden. Im Herbst 2020 legt die Bundesregierung ihren Dritten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung vor. Damit diese gelingt, hat ein breites zivilgesellschaftliches Netzwerk bestehend aus 17 Organisationen konkrete Empfehlungen formuliert, darunter medica mondiale, CARE Deutschland, Centre for Feminist Foreign Policy und der Deutsche Frauenring e.V.

Zentrale Forderung des Papiers “Die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit. Was zählt, ist die Implementierung“ ist, Geschlechtergerechtigkeit in allen Politikfeldern der Außen- und Innenpolitik zu verwirklichen.

● Die Agenda darf nicht nur in der deutschen Außenpolitik Beachtung finden, sondern muss auch im Inland konsequent umgesetzt werden. Das bedeutet beispielsweise, dass Frauen und queere Personen in Unterkünften für Geflüchtete vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.

● Die Bundesregierung sollte im Dritten Nationalen Aktionsplan einen Schwerpunkt auf die Prävention von gewalttätigen Konflikten legen. Dazu gehört, dass Geschlechterverhältnisse grundsätzlich bei der Gestaltung von Politik berücksichtigt werden, etwa in den Länderanalysen des Auswärtigen Amtes.

● Und nicht zuletzt: die bislang weitgehend geschlechterblinden Reaktionen der Bundesregierung auf die Corona-Krise machen deutlich, dass noch ein weiter Weg zu gehen ist. Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe müssen stärker auf die Bedürfnisse von besonders benachteiligten Gruppen eingehen. Nur so können sie zur Überwindung sozialer Ungleichheit beitragen und gewaltsame Konflikte nachhaltig vorbeugen.

Seit 2014 zeigt insbesondere die schwedische Regierung, dass eine feministische Außenpolitik möglich ist. Auch das Auswärtige Amt nennt Schweden als Vorbild. Dennoch fehlt es in Deutschland bislang an einer kohärenten und transparenten Umsetzung der Agenda 1325. Außenminister Heiko Maas will die Gleichstellung der Geschlechter in den Fokus der deutschen Außen- und Innenpolitik stellen. Diese Ambitionen gilt es mit dem Dritten Nationalen Aktionsplan in konkrete Maßnahmen umzusetzen. “Die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit. Was zählt, ist die Implementierung“  liefert dazu umfangreiche Hilfestellungen.

Die beteiligten Organisationen

AMICA e.V.
CARE Deutschland e.V.
Centre for Feminist Foreign Policy
Deutscher Frauenring e.V.
Deutscher Frauenrat e.V.
Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)
Frauennetzwerk für Frieden e.V.
Gunda-Werner-Institut für Feminismus in der Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Handicap International e.V.
Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit / Women’s International League for Peace and Freedom
IRC Deutschland
medica mondiale e.V.
OWEN – Mobile Akademie für Geschlechterdemokratie und Friedensförderung e.V.
Plan International Deutschland e.V.
The Canaan Project
UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V.
Women for Women International Deutschland

Medienkontakte
Sabine Wilke, CARE Deutschland, wilke@care.de, 0 151 – 147 805 98
Nina Bernarding, Centre for Feminist Foreign Policy, CFFP, nina@centreforffp.org, 0162 – 17 49 501
Dr. Ines Kappert, Gunda-Werner-Institut, GWI, kappert@boell.de, 0179 – 23 21 281
Helena Haack, medica mondiale, presse@medicamondiale.org, 0221 – 93 18 98 25

Das Policy Paper auf Deutsch

Das Policy Paper auf Englisch

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Berlin, den 03.06.2020

Pressemitteilung Nr. 05/2020

Stellungnahme des Deutschen Frauenrings – § 219a StGB verletzt Grundrechte

Der Deutsche Frauenring weist in seiner aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass mit § 219a StGB Grundrechte verletzt werden. Dazu gehören die Berufsfreiheit, die Informationsfreiheit und Gleichberechtigung von Frau und Mann.

Seit dem Anstieg der Anzeigen gegen Ärzt*innen wegen des Verstoßes gegen das sogenannte Werbeverbot und deren Verurteilungen hat sich eine Kontroverse um § 219a StGB entsponnen. Forderungen nach seiner Abschaffung wurden laut, als Mediziner*innen wie Kristina Hänel sich gegen ihre Kriminalisierung zu wehren begannen. Doch die Reform 2019 des § 219a StGB hat keine Verbesserung gebracht. Der Deutsche Frauenring hat Kristina Hänel 2019 zur Frauenringsfrau für ihre Verdienste für die Rechte von Schwangeren und die Informationsfreiheit geehrt und in seiner Pressemitteilung vom 10.3.2020 anlässlich der 64. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission in New York die Abschaffung des § 219a StGB gefordert.

Der Deutsche Frauenring fordert erneut eine zeitgemäße Gesetzgebung, die den Zugang zu umfassenden Informationen für Schwangere garantiert und die Kriminalisierung von Ärzt*innen, die ihrer Informationspflicht nachkommen, beendet, indem § 219a StGB gestrichen wird.

Die bestehende Gesetzlage in Deutschland hinkt mit § 218 und § 219a StGB anderen Staaten hinterher. So entschied im März 2020 das neuseeländische Parlament, dass Schwangerschaftsabbruch in Zukunft nicht mehr strafbar ist.

Der Deutsche Frauenring fordert auch, die CEDAW-Konvention in Deutschland umzusetzen.

Deutschland ist als Vertragsstaat dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) verpflichtet. Dazu gehört die Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen zum Gesundheitssystem, einschließlich der Familienplanung (Art. 12 Abs. 1). Darüber hinaus formuliert der CEDAW-Ausschuss in seinen Allgemeinen Empfehlungen ausdrücklich den Zugang von Frauen zur Gesundheitsfürsorge und Information im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit (Nr. 24 1999).

Im November 2019 veröffentlichte die CEDAW-Allianz Deutschland, zu der der Deutsche Frauenring gehört, eine Stellungnahme zur Umsetzung von CEDAW anlässlich des 40-jährigen Bestehens der UN-Frauenrechtskonvention und 25 Jahre Pekinger Erklärung. Die Stellungnahme weist auf die Kriminalisierung von Schwangeren bei Schwangerschaftsabbruch und Ärzt*innen, die uneingeschränkt Informationen zur Verfügung stellen, durch die bestehenden §§ 218 und 219a StGB hin.

Im Februar 2020 hat der Deutsche Frauenring den Alternativbericht der German Alliance for Choice an den CEDAW-Ausschuss mitunterzeichnet, der sich kritisch zur bestehenden Gesetzeslage äußert. Der CEDAW-Ausschuss bat im März 2020 mit seiner List of Issues and questions an die Bundesregierung zur Vorbereitung des 9. Staatenberichts Deutschlands 2021 um Erläuterung „welche Arten von Informationen über Schwangerschaftsabbrüche durch das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten sind und wie diese Einschränkung des Rechts der Frauen auf Zugang zu Diensten und Informationen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit gerechtfertigt ist“.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Situation für Schwangere verschärft und das Drama der bestehenden Gesetze aufgezeigt. Frauen können unter diesen Umständen kaum fristgemäß Zugang zu einer angemessenen Beratung bei ungewollter Schwangerschaft erhalten, denn Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen waren entweder geschlossen oder boten nur Notfallversorgung an. In manchen Regionen wie im ländlichen Raum sind jedoch auch zu Nicht-Krisenzeiten ungenügend Beratungsdienste vorhanden und wichtige Informationen im Internet aufgrund von § 219a StGB nicht zugänglich.

Kontakt: mail@d-fr.de

Die Pressemitteilung als PDF

Die Stellungnahme als PDF

Berlin, den 13.05.2020
Nr. 4/2020

Sorgearbeit muss endlich anerkannt werden – nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie. Die Dokumentation des Bundesfachseminars „Care – eine Herausforderung für Alle“ des Deutschen Frauenrings liegt vor.

Seit Jahren wird von der Pflege in der Krise gesprochen. Gleichzeitig fordern Pflegekräfte und Verbände eine Aufwertung der Sorgearbeit. Der 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wies 2017 den Gender Care Gap mit 52,4% aus.

Der Deutsche Frauenring hat im Oktober 2019 auf seinem Bundesfachseminar „Care – eine Herausforderung für Alle“ wichtige Probleme der Care-Arbeit in Deutschland mit Expert*innen aus Wissenschaft und Gesellschaft thematisiert. Die Zusammenfassung steht nun als Dokumentation der Grünen Reihe des DFR zur Verfügung. Wir haben das komplexe Thema Sorgearbeit aus dem Blickwinkel der Geschlechtergerechtigkeit beleuchtet und dabei gesellschaftliche, politische und gesetzliche Aspekte einbezogen. Dazu gehörten die ungleiche Verteilung der Sorgearbeit, die Rolle der Pflegeversicherung, die Bedeutung der interkulturellen Kompetenz in der Pflegeberatung, aber auch Fragen wie „Wieviel ist uns Pflege wert im Vergleich zu anderen Ländern?“ und „Brauchen wir eine Care-Revolution?“

Die Corona-Pandemie hat die Pflege-Krise verstärkt und zurzeit in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Dort muss sie auch verankert werden, sagt Georgia Langhans, Deutscher Frauenring e.V. Denn jetzt wird sichtbar, dass wir auf die Arbeit der unterbezahlten und überbelasteten Pflegekräfte, die Mehrheit von ihnen Frauen, dringend angewiesen sind. Sie sind wegen ihrer Tätigkeit zusätzlich dem Risiko der Ansteckung mit Covid-19 ausgesetzt. Andere Frauen arbeiten im Homeoffice, sofern möglich. Alle jedoch müssen ihre Arbeit mit der privaten Sorgearbeit für Haushalt, ältere Angehörige und vor allem Kinder vereinbaren. Viele erleben Lohneinbußen oder Verdienstausfall. 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für ihr Lebenserwerbseinkommen und ihre spätere Rente. Die mittel- und langfristigen sozialen Folgen der Corona-Krise sind genauso wenig absehbar wie die Dauer der Pandemie selbst.

Deshalb hat der Deutsche Frauenring den Aufruf von Verbänden und Organisationen „Wann, wenn nicht jetzt!“ an die Bundesregierung und Arbeitgeber unterzeichnet.

Denn Loben und Klatschen allein reichen nicht. In der aktuellen Krise sind die jüngsten Gesetze und Maßnahmen sowie weitere Gesetzesvorschläge, die einerseits Entgeltersatzleistungen und Überbrückungsgelder vorsehen, andererseits die Voraussetzungen für die Notfallbetreuung in Kitas gelockert und für Alleinerziehende geöffnet haben, begrüßenswert. Sie sollten dringend erweitert werden. Dazu gehören auch die Prüfung der Einführung eines Corona-Elterngeldes und die Öffnung der Kindertagesbetreuung.

Auf längere Sicht muss sich jedoch die Situation der Care-Arbeit grundlegend und nachhaltig ändern – durch Aufwertung, bessere Ausstattung, bessere Bezahlung und menschenfreundlichere Arbeitsbedingungen und mit einer geschlechtergerechten Verteilung der privaten unbezahlten Sorgearbeit.

Wir brauchen eine Care-Revolution!

Pressekontakt: mail@d-fr.de

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Berlin, den 29.04.2020
Nr. 3/2020

Deutscher Frauenring e.V. gehört zu den Erstunterzeichner*innen des Aufrufs „Wann, wenn nicht jetzt“ an die Bundesregierung und Arbeitgeber von 20 bundesweit tätigen Organisationen und Verbänden

Angesichts der schweren wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie insbesondere für Frauen stellen 20 bundesweit tätige Organisationen und Verbände Forderungen an die Bundesregierung und Arbeitgeber.
Frauen stellen die Mehrheit in den Pflegeberufen und sind daher dem Gesundheitsrisiko besonders ausgesetzt. Darüber hinaus tragen Frauen in der Regel die zusätzliche Last der privaten Sorgearbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige sowie den Haushalt.

Daher ist es Zeit, dass sich grundlegend etwas ändert. Wann, wenn nicht jetzt!

Die unterzeichnenden Verbände fordern u. a.
• finanzielle Aufwertung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, im Gesundheitswesen, der Erziehung und im Einzelhandel
• Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs
• Rahmenbedingungen und Arbeitszeiten, die es Eltern ermöglichen, sich die Care-Arbeit gereicht zu teilen
• eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen.

Den vollständigen Aufruf finden Sie hier.

 

Pressekontakt: mail@d-fr.de

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Berlin, den 10.03.2020
Nr. 2/2020

Deutscher Frauenring e.V. fordert anlässlich der 64. Sitzung der UN-Frauenrechts-kommission (FRK) und des 25. Jahrestags der Pekinger Erklärung konsequente und wirksame Schritte zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Trotz Absage der diesjährigen Sitzung der FRK aufgrund des Coronavirus gilt es, den Überprüfungsprozess „Peking +25“ weiter zu führen.

Der Deutsche Frauenring fordert daher im Sinne der Pekinger Erklärung von 1995 und des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 1979:

  • ein Paritätsgesetz auf allen Ebenen als Mittel zur gleichen politischen Repräsentanz von Frauen und Männern;
  • effektive Schritte zur Beseitigung des Gender Pay Gaps;
  • ein Maßnahmenpaket zur Aufwertung der privaten und beruflichen Sorgearbeit;
  • die Definierung einer feministischen deutschen Außenpolitik und eines wirkungsorientierten Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Sicherheitsrats-Resolution 1325;
  • die Abschaffung des §219a StGB, den unbeschränkten Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sowie ein Ende der Kriminalisierung von Ärzt*innen.

Der Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Pekinger Erklärung von 2019 verweist auf Errungenschaften wie die Ratifizierung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Reform des § 177 StGB („Nein heißt Nein“), das Entgelttransparenzgesetz oder die Frauenquote in Aufsichtsräten.

Doch dies reicht nicht aus. Bereits im Oktober 2019 hat der Deutsche Frauenring mit anderen NGOs bei einem vom Deutschen Frauenrat und UN Women organisierten Treffen zur Vorbereitung der 64. Sitzung der FRK und Peking +25 im  gemeinsamen Statement die Sorge um das schleppende Vorangehen der deutschen Regierung bei der Beendigung der Benachteiligung von Frauen zum Ausdruck gebracht und das Fehlen eines konsequenten, umfassenden und nachhaltigen Aktionsplans zur Beseitigung aller geschlechtsbezogenen Hürden kritisiert. Denn immer noch werden Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt und sind unzureichend in Parlamenten und Entscheidungspositionen vertreten. Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen weist nach wie vor sehr hohe Zahlen auf, während die Präventions- und Hilfestrukturen unter mangelnden finanziellen und personellen Ressourcen leiden.

Verbesserungen müssen gemeinsam erkämpft werden, während bereits Erreichtes verteidigt werden muss. Sowohl der Bericht der Expert Group als auch der Regionalbericht der UN-Wirtschaftskommission für Europa in Vorbereitung der UN-FRK-Sitzung, schlussfolgern die Dringlichkeit für ein entschlossenes und effektives Vorgehen gegen Gewalt gegen Frauen und für Geschlechtergerechtigkeit als politische Priorität.

Eine solidarische Gesellschaft, die sich für ihre Grundwerte und Menschenrechte also Frauenrechte einsetzt, ist die effektivste Kraft gegen erstarkende konservative Kräfte mit ihrer diskriminierenden, antifeministischen, homophoben und rassistischen Agenda.

Pressekontakt: 030/ 8871 8493

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Berlin, den 06.02.2020
Nr. 1/2020

Deutscher Frauenring begrüßt Berliner Finanzierung einer ersten landesweiten Koordinierungsstelle für Aktivitäten gegen Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) – Frauenrechtsschutz muss dringend effizienter werden

Anlässlich des Internationalen Tages Gegen Weibliche Genitalverstümmelung am 06. Februar erklärt der Deutsche Frauenring (DFR):

Der DFR begrüßt als Mitglied von INTEGRA und des Runden Tisches „Stopp FGM/C in Berlin-Brandenburg“, dass eine grundlegende Forderung nun eingelöst wird: als erstes Bundesland hat Berlin für eine landesweit arbeitende Koordinierungsstelle im Doppelhaushalt 2020/21 dafür 120.000 EUR vorgesehen. Die anderen Bundesländer sollten folgen.

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Verletzung der Menschenrechte an Mädchen* und Frauen* und hat häufig schwerwiegende gesundheitliche Folgen. Weltweit sind ca. 200 Millionen Mädchen* und Frauen* betroffen. Allein 2020 sind 4,1 Millionen Mädchen* von Genitalverstümmelung bedroht. Dabei würden nach Angaben des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) nur 87 EURO täglich eines dieser Mädchen* davor bewahren können. Bis 2030 hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, FGM/C völlig abzuschaffen. Deutschland muss gemäß der Istanbul Konvention umfassende Maßnahmen umsetzen. Der Regierungsbericht dazu wird im Juni erwartet. Es gilt, massiv zu investieren und Tempo zu machen. Auf dem Spiel steht das Leben und das Recht auf Unversehrtheit und Freiheit von Gewalt von Millionen von Mädchen* und Frauen*.

Zunahme in Deutschland
Die Dunkelzifferstatistiken von TERRE DES FEMMES zeigen, dass die Zahl Betroffener 2019 im Vergleich zu 2018 um 8 Prozent und zu 2016 sogar um 44 Prozent gestiegen sind. Aktuell sind ca. 70.000 Mädchen* und Frauen* betroffen.

Gründe für den Anstieg in Deutschland
° Zunahme der Migration aus Ländern, wo Mädchen* und Frauen* in hohem Maß FGM/C ausgesetzt sind wie in Somalia (zu 98%), Eritrea (zu 83%) und Irak (zu 8%)
° Nachzug von Familienangehörigen aus diesen und anderen Prävalenzländern
° „Ferienbeschneidungen“, d.h. Mädchen* werden während der Ferienreise beschnitten oder Beschneider*innen werden für mehrere Beschneidungen hierher eingeflogen
° Umgehung gesetzlich vorgeschriebener Gesundheits-Checks wo es sie gibt z.B. durch Ausweichen in andere Bundesländer

Handlungsbedarfe für gefährdete Mädchen* und Frauen*Der DFR fordert:

° Austeilung von Informationen über das FGM/C-Verbot in Deutschland vor der Ausreise aus Prävalenzländern nach Deutschland durch die deutschen Konsulate und Botschaften
° Anwendung des bestehenden Asylgrunds FGM/C
° Schulung von Personal in der Flüchtlingshilfe, in Ämtern und aller Kontaktpersonen
° Aufnahme von FGM/C in Curricula pädagogischer und medizinischer Ausbildung für Erzieher*innen, Mediziner*innen, Hebammen und Fortbildungen über Hilfe- und Beratungssysteme
° Einrichtung von Koordinierungsstellen durch die Bundesländer zur landesweiten Verknüpfung und Ergänzung von Angeboten
° Ausbau der Aufklärungs- und Präventionsarbeit und Finanzierung von Maßnahmen und Honoraren für Multiplikator*innen
° Stärkung der „Community-Organisationen“ und Übernahme von FGM/C-Folge- und Rekonstruktionskosten auch durch private Krankenkassen

DFR – Projekt in Burkina Faso

Der DFR unterstützt seit über 10 Jahren die Partnerorganisation Association Féminine Songmanègre pour le Développement (AFD) in ihren Aufklärungskampagnen zum Ablassen von FGM/C. Diese enden mit einer Abschwörungszeremonie, bei denen die Menschen bekräftigen, dieser Praktik auf Dauer abgeschworen zu haben. Aktuell wird die nächste Zeremonie für 2021 vorbereitet. Im Rahmen dieser Projektarbeit werden Jugendliche* und Frauen* über Gesundheit und Vermeidung von Schwangerschaften aufgeklärt. Der DFR arbeitet in dem Projekt mit zwei Partner*innen zusammen: LebensChancen International e.V. (Deutschland) und Günther Lanier (Burkina Faso), der mit seinem Freundeskreis in Österreich Spenden für ein Kleinkredit-Programm sammelt, u.a. für ein Krankenhaus zur Beseitigung schmerzhafter Folgen von FGM/C. Mehr Informationen zu den DFR-Partner*innen in Westafrika bietet die DFR-Internetseite.

Pressekontakt: Georgia Langhans

Deutscher Frauenring e.V, Sigmaringer Str. 1, 10713 Berlin, Tel.: 030-88 71 84 93 mail@d-fr.de www.d-fr.de
Mitglied der International Alliance of Women IAW und des International Council of Women ICW
Präsidium: Gudula Hertzler-Heiler, Georgia Langhans, Anna Maria Mechtcherine, Gabriele Sabo
Schatzmeisterin: Elsbeth Claußen
Vereinsregister: VR 2052 B Steuernummer: 27/663/60320
Bankverbindung: IBAN-Kto. DE95 2845 0000 0000 014605 Sparkasse Emden BIC: BRLA DE21EMD

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Am 11. Oktober 2019 feiert der Deutsche Frauenring (DFR) an seinem Gründungsort Bad Pyrmont zusammen mit Mitgliedern und Gästen sein 70-jähriges Jubiläum ab 19 Uhr im Hotel Steigenberger.

Vom 7. bis 10. Oktober 1949 trafen sich in Bad Pyrmont engagierte Frauen aus der ganzen Bundesrepublik und gründeten den ersten bundesweiten, gesellschaftspolitischen, partei-unabhängigen und überkonfessionellen Frauenverband nach dem 2. Weltkrieg. Theanolte Bähnisch, Regierungspräsidentin in Niedersachsen, Staatssekretärin und Vertreterin des Landes Niedersachsen beim Deutschen Bundesrat, wurde die erste Vorsitzende des Deutschen Frauenrings. Von Anfang an hat sich der Deutsche Frauenring in der internationalen Frauenbewegung engagiert und ist heute nach wie vor Mitglied der International Alliance of Women (IAW) und des International Council of Women (ICW).

In den letzten 70 Jahren haben engagierte Frauen im Kampf um die Gleichstellung von Männern und Frauen zahlreiche Erfolge erzielt, zuletzt mit Wahlparitätsgesetzen in verschiedenen Bundesländern.
„Allerdings zeigen die aktuellen Debatten um den Gender Pay Gap, die ungleiche Verteilung der Pflege- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen oder auch die skandalöse Aufrechterhaltung des § 219a, dass wir Frauen nicht aufhören dürfen, uns mit unseren Forderungen nach einer konsequenten Gleichstellung in die gesellschaftspolitische Auseinandersetzung zu begeben und um breite Unterstützung zu werben“, betont Georgia Langhans, Präsidiumsmitglied des Deutschen Frauenrings e.V.

Mit der Ernennung von Frauenärztin Kristina Hänel zur diesjährigen Frauenringsfrau hat der DFR ein deutliches Zeichen gesetzt. „Mit dem Titel Frauenringsfrau ehren wir Frauen, die sich aktiv für Frauenrechte einsetzen. Kristina Hänel kämpft für die Gesundheit und Selbstbestimmung schwangerer Frauen und gegen die Kriminalisierung von Ärzt*innen aufgrund eines Gesetzes von 1933“, so Langhans. Auch die gesetzliche Neuregelung des § 219a schützt Ärzt*innen nicht vor Kriminalisierung und verweigert Frauen weiterhin einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Der DFR setzt sich für die Abschaffung des § 219a ein. Kristina Hänel wird auf der Jubiläumsfeier des DFR ihr neuestes Buch vorstellen.

Der DFR widmet sich auch dringenden aktuellen Fragen der Pflege- und Sorgearbeit in seinem Bundesfachseminar „Pflege – eine Herausforderung für Alle“ am 11. und 12. Oktober ebenfalls in Bad Pyrmont. Mit Vorträgen und einer Podiumsdiskussion beleuchten und diskutieren Expert*innen aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik neue Wege aus der Geschlechterungerechtigkeit und der Verteilung der Last zu Ungunsten von Frauen im Sorge- und Pflegebereich. „Die schlechte Bezahlung der Pflege- und Betreuungsberufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, muss aufgehoben werden“, fordert in diesem Zusammenhang Georgia Langhans.

In Bad Pyrmont schließt sich am 11. Oktober 2019 der Kreis auch mit der Einweihung des Theanolte-Bähnisch-Platzes durch die Stadt Bad Pyrmont um 17 Uhr. Im Beisein des DFR wird der Platz im Kurpark der Stadt ihren Namen erhalten – dort wo seit letztem Jahr eine Stele zu Ehren der ersten Vorsitzenden des Deutschen Frauenrings steht.

Pressekontakt: 0171/7784747 und 0159/01532390

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>zu den Fotos von der Festveranstaltung

Anlässlich des Internationalen Frauentags gibt der Deutsche Frauenring e.V. bekannt, dass der diesjährige Titel „Frauenringsfrau 2019“ an Kristina Hänel geht.

„Wir ehren damit eine starke Frau, die mit ihrem Engagement für die Gesundheit und Selbstbestimmung der Frau im Fokus von Öffentlichkeit und Politik steht“, so Georgia Langhans vom Präsidium des Deutschen Frauenrings e.V.

Jedes Jahr ernennt der Deutsche Frauenring eine „Frauenringsfrau“, die mit Veranstaltungen das ganze Jahr über und am 8. Oktober, dem Gründungstag des Deutschen Frauenrings im Jahr 1949, geehrt wird. Hintergrund ist der Wunsch, den Wegbereiterinnen für Frauenrechte der Vergangenheit zu gedenken und lebende aktive Frauen zu unterstützen. Dieses Jahr feiert der Deutsche Frauenring sein 70-jähriges Jubiläum in Bad Pyrmont.

Kristina Hänel wurde bekannt, nachdem sie 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Website darüber informierte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Diese Verurteilung erfolgte auf der Grundlage des § 219a des Strafgesetzbuches als Verstoß gegen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Frau Hänel steht damit in einer Reihe von Ärzt*innen, die mit Strafanzeigen und Prozessen in ganz Deutschland konfrontiert sind. Frau Hänel hat mit ihrem Fall eine breite Öffentlichkeit erreicht und die Debatte um das umstrittene Gesetz belebt.

Der Deutsche Frauenring e.V. unterstützt Frau Hänel in ihrem Engagement: „Wir fordern die Abschaffung des § 219a, da dieser eine öffentliche Information durch Ärzt*innen zum Schwangerschaftsabbruch für Frauen behindert. Im Gegenteil fördert er Abtreibungsgegner*innen und sogenannte Lebensschützer*innen, die mit Anzeigen gegen Ärzt*innen vorgehen und damit zu ihrer Kriminalisierung beitragen“, betont Georgia Langhans.

„Auch schafft der jüngste Kompromiss der Großen Koalition keine Abhilfe, da jede fachliche Information von Ärzt*innen, die über den Sachverhalt hinausgeht, dass Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, weiterhin als Werbung verstanden und damit strafrechtlich verfolgt werden kann. Damit befinden sich Ärzt*innen in einer unsicheren Rechtslage, wenn sie ihrer ärztlichen Pflicht nachkommen wollen, Patientinnen zu informieren“, so Georgia Langhans.

Betroffene Frauen brauchen niedrigschwellige, schnelle und direkte Information, die Methoden und Risiken einschließt, statt sich durch verschiedene Kanäle und Instanzen zu quälen. Das ist keine Selbstbestimmung, sondern Bevormundung. Auch wird damit der Mythos aufrecht erhalten, Frauen seien nicht in der Lage, über ihr Leben und ihren Körper allein entscheiden zu können, da sie aufgrund von Information zu Schwangerschaftsabbrüchen zu diesen veranlasst würden.

Dieses Frauenbild ist anachronistisch im 21. Jahrhundert und gehört zusammen mit dem § 219a abgeschafft.
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Anlässlich des Internationalen Tages Gegen Weibliche Genitalverstümmelung am 06. Februar erklärt der Deutsche Frauenring (DFR):

Unser Ziel ist die Abschaffung dieser brutalen Praxis schwerer Verletzung der Menschenrechte von 200 Millionen betroffener Mädchen und Frauen weltweit, auch in Deutschland und Europa.

FGM/C ist eines der Haupthindernisse zum Erreichen der Gleichstellung von Frauen und Männern, so stellt das am 01.02.2018 in Kraft getretene „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“– Istanbul Konvention genannt – fest (Präambel; Art. 1, Art 38).

Der Deutsche Frauenring fordert die Bundesregierung zu Folgendem auf:

  • Aushändigung einer ausführlichen Information durch die diplomatischen Vertretungen Deutschlands in den Prävalenzländern an alle Ausreisenden vor der Ausreise über das Verbot von FGM/C, die menschenrechtliche Begründung und die schädlichen gesundheitlichen Folgen
  • Aufnahme von Kenntnissen zur Erkennung, Ansprache und Versorgung aller FGM/C-Betroffenen in die Curricula medizinischer Ausbildung für Hebammen und Ärzt*innen sowie Vermittlung von Kenntnissen über die Hilfe- und Beratungssysteme für von FGM/C Betroffene
  • Aufnahme von Kenntnissen und Aufklärung über FGM/C aller international agierenden deutschen Akteur*innen und international agierenden Akteur*innen in Kontexten wie Friedensmissionen, Botschaften, Nato, Gerichten, Justiz usw.
  • Finanzierung von Maßnahmen und Honoraren für Multiplikator*innen in der Aufklärung, Schulung über FGM/C und Maßnahmen zur Stärkung der Präventionsarbeit
  • Ausbau der Aufklärungs- und Präventionsarbeit
  • Stärkung der „Communityorganisationen“ durch Ausschreibung von Fördersummen mit einfach zu handhabenden Vergabekriterien
  • Vorbehaltlose Anerkennung von FGM/C als Asylgrund und Schulung von Personal in der Flüchtlingshilfe, allen Ämtern und Kontaktpersonen
  • Übernahme aller Rekonstruktions- und FGM-Folgekosten auch durch private Krankenkassen

Der DFR lädt aus diesem Anlass die Presse am 08. Februar gemeinsam mit Jàppoo gUG (Hand in Hand) im Rahmen der Kooperation im bundesweiten Netzwerk INTEGRA zu einer Fachtagung von 10.00 – 14.00 Uhr in 10713 Berlin im UCW, Sigmaringer Str. 1, im 4. OG, Konferenzraum ein.

Es werden Ärzt*innen und andere internationale Expert*innen– auch aus Prävalenzländern – bei diesem Fachaustausch anwesend sein. Ziel ist es, neue Handlungsperspektiven zu besprechen.
Die Wanderausstellung über FGM „Weibliche Genitalverstümmelung – Was geht uns das an?“ des DFR e.V. wird in dem Tagungsraum zu sehen sein. Diese bietet der DFR samt Power Point Präsentation zum Ausleihen an.

Der DFR unterstützt die Projektpartnerin l’Association Féminine Song-Manègre pour le Développement (AFD), die Ende 2016 Abschwörungszeremonien im Projektgebiet Kongoussi (Mossi-Plateau, Burkina Faso) zur Überwindung von FGM in zehn Dörfern erfolgreich durchführte. Die Menschen sind nun stolz, die Menschenrechte der Frau zu schützen und die Schädigung der ganzen Dorfgemeinschaft überwunden zu haben. Noch sind viele weitere Dorfgemeinschaften zu erreichen.

Mit Ihrer Spende an uns tragen Sie zur langfristigen und erfolgreichen Kampagne unserer Projektpartnerin gegen Genitalverstümmelung bei.

SPENDEN SIE mit dem Stichwort WESTAFRIKA
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Anlässlich dieser Würdigung erklärt der Deutsche Frauenring:

Der DFR ehrt und ernennt Prof. Dr. Silke Laskowski (Universität Kassel) und Rechtsanwältin Christa Weigl-Schneider (München, Verein für Fraueninteressen) zu den Frauenringsfrauen des Jahres 2018. Wir unterstützen ihr entschiedenes, durch viel Expertise und Ausdauer geprägtes Engagement. Über den Klageweg haben sie die grund- und menschenrechtlich längst überfällige paritätische Vertretung von Frauen in deutschen Parlamenten in die Hand genommen.

Damit geraten auch all jene in den Blick, die im Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten das Vorhaben langfristig und solidarisch unterstützen. Auch der UN-Frauenausschuss CEDAW sieht hier Handlungsbedarf. Die Popularklage zur geschlechterparitätischen Ausgestaltung des Wahlvorschlagsrechts in Bayern reichten Prof. Laskowski und RA Weigl-Schneider 2016 ein. Am 26. März 2018 wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof diese Klage ab. Gegen diese Entscheidung wurde am 3. Mai Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Auch wenn der Klageweg langwierig ist, wurde schon jetzt eine breite gesellschaftliche Debatte angeregt. Auch in der neuen Bundesregierung besteht Konsens darüber, durch die Einrichtung einer Bundesstiftung Maßnahmen zu fördern, die mehr Frauen in die Politik bringen. Dies ist dem Koalitionsvertrag zu entnehmen. Wie in vielen anderen Staaten kann eine sichtbare Änderung allerdings nur durch eine gesetzliche Grundlage herbeigeführt werden. Dafür arbeiten Prof. Laskowski und RA Weigl-Schneider und der DFR. Die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF), das Helene-Weber-Kolleg und diverse Landesfrauenräte stehen ihnen ebenfalls zur Seite.

Beim DFR-Empfang am 28.2.2018 stellten Laskowski und Weigl-Schneider erste strategische Erfolge vor. Darunter sind positive Positionierungen von Parteien und Politiker*innen in den Landtagen sowie Details zu den nötigen gesetzlichen Regelungen. Sie informieren bundesweit und erhalten vielfältige parteiübergreifende Unterstützung. In einigen Bundesländern sowie im Bundestag liegen Gesetzesentwürfe und Anträge vor. Das Vorhaben sollte bald Thema des Bundesrates werden. Im Sommer steht es auf der Tagesordnung der Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz (GFMK) in Bremen.

Der DEUTSCHE FRAUENRING e.V. (DFR) will den Klageweg weiter unterstützen. Durch unsere Onlinepetition #50Prozent-Frauen-in-den-Parlamenten bei change.org unterstreichen wir mit den Unterzeichner*innen das Anliegen. Die Petition wurde auf lange Sicht gestartet, um der Forderung dauerhaft zum Erfolg zu verhelfen. Unterzeichnende werden also weiter gesucht. Interessierte können an die Bundesgeschäftsstelle ihr 400-Zeichen-Statement und ein gern auch ein Foto senden: Wir werden das bei #50Prozent posten.

Auf der bevorstehenden Fachtagung „Parität ist das Ziel: Wie kommen mehr Frauen in der Politik an?“ am 26./27. Mai in Bad Pyrmont sind beide Expertinnen anwesend.

Mehr über die Frauenringsfrauen 2018 findet sich hier:
http://www.d-fr.de/de/aktivitaeten/frauenringstag/der-dfr-feiert-am-8-oktober-den-frauenringstag
Mehr zur Fachtagung findet sich hier:
http://www.deutscher-frauenring.de/de/informationen/events/termine-bv/2018/bad-pyrmont-feierliche-einweihung-des-theanolte-baehnisch-platzes-und-anschliessende-fachtagung
und das Programm http://www.deutscher-frauenring.de/de/informationen/pdf/programm-bad-pyrmont

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DEUTSCHER FRAUENRING e.V. – Präsidium
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Tel.: 030-88 71 84 93; Fax: 030-88 71 84 94
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Pressekontakt: Marion Böker. E-Mail: marion.boeker@d-fr.de

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Anlässlich des Internationalen Tages Gegen Weibliche Genitalverstümmelung am 06. Februar, und der am 01. Februar in Kraft getretenen Istanbul Konvention erklärt der Deutsche Frauenring (DFR):

Ziel ist die Abschaffung dieser brutalen Praxis. Weltweit, auch in Deutschland, werden die Menschenrechte von 200 Millionen betroffenen Mädchen und Frauen verletzt.
#MyIssueToo – die Kampagne des Europäischen Netzwerks zur Beseitigung von FGM/C bringt es auf den Punkt: Es geht uns alle an! Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen ist mitten unter uns. Diese brutale und lebensbedrohende körperliche Verletzung von Mädchen und Frauen, muss überwunden werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen wurden schon geschaffen. FGM/C ist eine Straftat, die angezeigt werden sollte und strafrechtlich verfolgt wird. Hier in Deutschland fehlen vor allem flächendeckende Hilfestruktur hinsichtlich der Aufklärungs- und Beratungsangebote, der Prävention, der Intervention und darüber hinaus der medizinischen Versorgung von Mädchen und Frauen. Nicht alle Ärztinnen und Ärzte sind geschult oder wissen, wie sensibel vorzugehen ist und welche Hilfeangebote hinzugezogen werden können.
Es gilt nun, wie es Art. 1 der Istanbul Konvention fordert, dass wir diese wie andere Formen der Gewalt gegen Mädchen und Frauen bekämpfen und besiegen.
Dazu zählt, alle Menschen aufzuklären, besonders das Personal in Kitas, Schulen, der Sozialarbeit, der Ämter. Vor dem Hintergrund der Vielsprachigkeit in unserem Land muss diese Arbeit alle Zielgruppen in allen Sprachen erreichen, um allen die Intervention zu ermöglichen.

Während des Frühjahrsempfangs am 28. Februar zeigt der DFR seine aufklärende Wanderausstellung über FGM in der Bundesgeschäftsstelle, bevor sie vom 8. bis 18. März durch den DFR in Leverkusen bei der Aktionswoche „Gemeinsam gegen Genitalverstümmelung“ präsentiert wird. Der DFR arbeitet im Netzwerk INTEGRA mit und setzte sich bundesweit gegen FGM/C ein.

Der DFR e.V. bietet die Wanderausstellung „Weibliche Genitalverstümmelung – Was geht uns das an?“ zusammen mit einer Power Point Präsentation an.
Mehr: auf der DFR-Webseite oder bei Ihrem Anruf in der Bundesgeschäftsstelle.

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Das „Menschenrecht Wohnen“ soll in das Deutsche Grundgesetz aufgenommen werden.

Mit Sorge betrachtet der DFR die bundesweit stetig wachsende Wohnraumverknappung und die noch nicht sichtbare Versorgung mit barrierefreiem und bezahlbarem (Sozial-) Wohnraum.
Mit Expertinnen und Experten diskutierten und analysierten die Teilnehmenden die Sachlage unter den Aspekten der staatlichen Daseinsvorsorge, sozialer Komponenten, Wirtschaftlichkeit und Nachverdichtung. Wissenschaftlerinnen, Bauaktivistinnen, Expert*innen aus der freien Wirtschaft, von Wohnungsbaugesellschaften, Verbraucherzentrale Bundesverband und Mietervertretung entwickelten einen entsprechend langen Forderungskatalog, den der DFR über seine angeschlossenen Landesverbände und Ortsringe an die zuständigen Fachstellen weiterreicht.

Der umfangreiche Forderungskatalog richtet sich an die künftige Bundesregierung bzw. die Entscheider in den Bundesländern:

  • „Recht auf Wohnen“ als Daseinsvorsorge soll in das Grundgesetz aufgenommen werden
  • Der Bund soll nach 2019 weiterhin für den Sozialen Wohnungsbau zuständig sein
  • Die Wohnbauförderung effektiv einsetzen und mit den Ländern Lösungen zur Erschließung des fehlenden Baugrundes finden
  • Mieterhöhungen müssen gesetzlich besser geregelt und gedeckelt werden
  • Die Modernisierungspauschale von 11% muss gesenkt und zeitlich begrenzt werden
  • Neue Steueranreize schaffen wie: Senkung der Grunderwerbsteuer, Grundsteuerbefreiung für den Sozialen Wohnungsbau
  • Weg von der Subjekt- hin zur Objektförderung
  • Förderprogramme sollen längere Laufzeiten anbieten
  • Grundstücksvergabe nach Konzept und nicht nach Höchstbieterverfahren
  • Fördermittel sollen 1:1 in die Wohnraumförderung fließen – kein Notstopfen für sonstige Haushaltslöcher
  • Ausbau des ÖPNV, um Bauvorhaben am Rand der Metropolen zu stärken
  • Systematische Erfassung von freien oder zu überbauenden Grundstücken- Maßnahmen gegen Grundstücksmangel
  • partizipative Planungs-und Kommunikationsverfahren mit Bürger*innen vom 1. Schritt der Planung an

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Im Rahmen der Bundesvorstandssitzung des Deutschen Frauenrings e.V. am 12./13. Oktober in Hannover wurden nachfolgende Handlungsfelder beschlossen:

  1. Novellierung/Abschaffung des Ehegattensplittings
  2. Bürger*innen sollen breit über die Option der Steuerklasse IV mit Faktor als häufig sinnvolle Alternative zur gerechteren Besteuerung ungleicher Einkommen informiert werden, um Nachteilen im Fall von Arbeitslosigkeit bzw. Berentung entgegenzuwirken
  3. Anwendung von Gender Budgeting als wirksames Instrument für mehr Transparenz bei der Verteilung öffentlicher Mittel im Bundeshaushalt
  4. Einführung einer rückwirkenden Anerkennung der Studien- und Ausbildungszeiten für die Rente
  5. Rentenpunkte auch für die Erziehungszeiten der Frauen, die Kinder vor 1992 geboren haben
  6. Streichung des Vorbehalts gegen Art. 59 der Istanbul-Konvention und Entwicklung einer verbindlichen Strategie für die Umsetzung der Istanbul-Konvention
  7. Einführung eines Parité-Gesetzes auf Bundesebene (hierzu verweisen wir auch auf unsere Petition unter dem Link https://www.change.org/p/50prozent-frauen-in-den-parlamenten)
  8. Einführung eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention CEDAW
  9. Erarbeitung einer neuen Variante von Erwerbs- und Sorgearbeit auf der Grundlage des von der Sachverständigenkommission im zweiten Gleichstellungsbericht vorgeschlagenen „Erwerbs- und Sorge-Modells“.

Wir wenden uns mit diesen Forderungen, die überwiegend mit UN CEDAW-Forderungen übereinstimmen, an die Verhandelnden in den Koalitionsgesprächen. Wir sehen darin wichtige Regierungsaufgaben, die es gilt in den Koalitionsvertrag aufzunehmen und in der 19. Legislaturperiode umzusetzen.

Auf Beschluss des Bundesvorstands wird der DFR künftig jungen Frauen einen eigenen Fachausschuss anbieten, in dem sie relevante Themen entwickeln, die verbandsinterne und gesellschaftliche Diskussion anregen und an einer Umsetzung mitarbeiten können.

Ebenso wird sich der DFR an die Öffentlich Rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten mit dem Appell wenden, bei Moderationen bzw. in Filmen und Sportsendungen die weibliche Sprachform zu verwenden, wenn über Frauen, Sportlerinnen, Ärztinnen etc. gesprochen wird.

V.i.S.d.P.
DEUTSCHER FRAUENRING e.V.
Präsidium
DFR-Bundesgeschäftsstelle
Sigmaringer Str. 1, 10713 Berlin
Tel.: 030-88 71 84 93 Fax: 030-88 71 84 94
www.deutscher-frauenring.de
Pressekontakt: Marion Böker
E-Mail: marion.boeker@d-fr.de

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Geschlechter-Rollenbilder haben immer noch einen entscheiden Einfluss auf die Teilhabe am Arbeitsleben. Da die Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt nicht besteht, sind insbesondere Frauen aufgrund ihrer Erwerbs-und Lebensbiografien dem Risiko Altersarmut ausgesetzt.

Die Sorgen um die Alterssicherung hat der Deutsche Frauenring e.V. im Oktober 2016 im Rahmen seines Bundesfachseminars aufgegriffen. Dabei wurden durch unterschiedliche Expert*innen Fragen rund um das Thema Altersarmut behandelt. Sie reichten von der Ursachen-Untersuchung, über Care-Arbeit bis zu einem Vergleich zwischen dem österreichischen und dem deutschen Rentensystem und der Frage, wer bei dieser Problematik gefordert ist. Dabei ist die Sicherung der gesetzlichen Rente ein zentraler Faktor zur Verringerung der Anzahl der von Altersarmut betroffenen Bürger*innen.
In einer Übersicht im Anhang dieser Dokumentation werden zentrale Begriffe erläutert. Besonders hilfreich ist auch der Risikofinder, der Risiken, die zur Altersarmut führen können, zusammenfasst und dabei auf die jeweiligen Beiträge der Expert*innen in der Dokumentation verweist.

Die Dokumentation kann als PDF heruntergeladen werden:
Grüne Reihe des DFR Nr. 78 Altersamut · 78 Seiten als PDF

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Anlässlich des Internationalen Frauentags und des bald 100-jährigen Bestehens des Frauenwahlrechts erklärt der Deutsche Frauenring:

Wir fordern den Gesetzgeber im Bundestag und alle für den nächsten Bundestag zur Wahl stehenden Kandidat*innen auf, 2018 ein Paritätswahlgesetz zu verabschieden, das die angemessen paritätische Vertretung von Frauen im Bundestag und anderen Parlamenten herstellt. Frauen sind noch immer nicht entsprechend ihres Anteils in der Bevölkerung (52 Prozent) sowie unter den Wahlberechtigten (51 Prozent) im Bundestag, den Landtagen und den Kommunen vertreten. Das muss endlich anders werden. Wir werden nicht mehr warten!

Der Deutsche Frauenring und Change.org fordern Sie alle auf: unterschreiben und unterstützen Sie unsere Online-Petition und posten Sie, was das Zeug hält – damit sich endlich etwas ändert. Machen Sie mit!

Unsere Online-Petition und alle Argumente bei Change.org können im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: https://www.change.org/p/50prozent-frauen-in-den-parlamenten.

Wenn Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sagt: „[…] Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, so heißt das für uns, er muss – auch mit Artikel 4.1. des UN-Frauenrechtsabkommens – mit einer gezielten speziellen Maßnahme darauf hinwirken, dass wir endlich #50Prozent Frauen in den Parlamenten haben und paritätisch vertreten sind.

Bei uns muss Recht und Realität werden, was längst in Frankreich, Irland, Belgien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Griechenland eingeführt wurde: Wir brauchen ein Paritätswahlgesetz im Bund und in den Bundesländern.

FAKTEN, die wir ändern wollen – #50 Prozent Frauen in Parlamenten

Im Durchschnitt liegt der Frauenanteil in den/im…

  • Europaparlament bei 35.2 Prozent (deutsche Europaabgeordnete 37.4 Prozent; 10 Staaten liegen vor uns)
  • Bundestag bei 36.5 Prozent (Wahlergebnis 2013)
  • Bundesrat bei 40.6 Prozent (kooptierte Angestellte der Verwaltung mitgerechtet, die aber nicht gewählt wurden)
  • Landtagen bei 32 Prozent (Thüringen 40.6, niedrigstes BaWü mit 24.5 Prozent)
  • Kommunen bei 25 Prozent (Tendenz sinkend).

Weitere Informationen zur Arbeit des DFR und zum Thema Wahlen:
In Bayern unterstützten wir als Verband und durch einzelne Mitglieder mit dem Münchener Verein für die Fraueninteressen e.V. die aktuelle Popularklage, mit der am Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft wird, ob das bayerische Wahlrecht verfassungswidrig ist, das wie das Wahlrecht des Bundes einer gleichen und gerechten Vertretung von #50Prozent Frauen in Parlamenten entgegen steht.
http://www.deutscher-frauenring.de/aktuelles/nachrichten/01.12.2016-presseerklaerung-zur-klageeinreichung-des-aktionsbuendnisses-parite

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