Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR)
vertritt seit 1949 die Interessen von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Wir sind unabhängig – überparteilich – überkonfessionell und als gesellschaftspolitischer Frauenverband in Deutschland bundesweit aktiv. Als Mitgliedsorganisation internationaler Frauenverbände arbeiten wir an der Verwirklichung von Frauenrechten weltweit und sind engagiert in der Entwicklungszusammenarbeit.










Aktuelles
Aktuelles vom Bundesverband
Jahresthema 2022: Klima und Feminismus
Klima und Feminismus
Keine Klimagerechtigkeit ohne Geschlechtergerechtigkeit?
Die gravierenden Folgen des Klimawandels betreffen, laut Weltklimarat (IPCC), gerade benachteiligte Bevölkerungsgruppen (IPCC Report 2022) . Diese ungleiche Verteilung wirft die Frage nach Gerechtigkeit auf. Meist lag bei der Frage nach Klimagerechtigkeit der Fokus auf Auswirkungen und Maßnahmen im globalen Süden. Länder des globalen Nordens als Hauptemittenten von CO2-Emissionen schaden mit ihrem Verhalten hauptsächlich den Ländern des globalen Südens. Doch auch innerhalb der einzelnen Staaten stellen sich im Hinblick (Klima-)Gerechtigkeitsfragen – auch zwischen den Geschlechtern. Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) möchte daher den Blick auf Klima und Feminismus richten und Geschlechterfragen im Umgang mit dem Klimawandel, auch im globalen Norden, adressieren.
„Der menschengemachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Alle Aspekte der Klimakrise haben eine Gender-Dimension: Frauen und Männer tragen unterschiedlich zu den Ursachen bei, werden unterschiedlich von den Auswirkungen getroffen und wählen unterschiedliche Lösungen zur Eindämmung des Klimawandels, wenn sie die Wahl haben.“ (UN Women 2022)
Geschlecht in der Klimapolitik
2001 wurde Geschlechtergerechtigkeit erstmals im UNFCCC-Prozess (UN-Klimarahmenkonferenz) aufgegriffen. „Gender und Klima“ wurde 2012 fester Bestandteil der Tagesordnung der Vertragsstaatenkonferenz. Auch das Pariser Klimaabkommen von 2015 hält verbindlich fest, dass Menschenrechte, Geschlechtergerechtigkeit und Empowerment von Frauen im Bereich Klimawandel berücksichtigt werden müssen. Der Gender-Aktionsplan zur Klimarahmenkonvention (2017) zielt auf die Förderung von Frauen in Klimaverhandlungen. Doch immer verläuft die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele des Pariser Klimaabkommens auf internationaler und nationaler Ebene schleppend. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) schreibt, dass in den Entwürfen der nationalen Klimabeiträge (NDCs) nur 40% der Dokumente die Rolle von Frauen und Gendergerechtigkeit erwähnen. Das BMZ gibt auch an, dass Frauen bei Klimaverhandlungen häufig unterrepräsentiert sind. Dies zeigte sich bei der Weltklimakonferenz 2019 mit einem Frauenanteil von 33%. So sind Frauen in den Verhandlungen und Umsetzungsplanungen zukunftsgerichteter Klimamaßnahmen unterrepräsentiert und bei Klimapolitiken werden Genderthematiken kaum betrachtet. Die Verursachung von Treibhausgasemissionen, die Betroffenheit durch Folgen des Klimawandels, Zugang zu Ressourcen, Kapazitäten zur Vermeidung von Emissionen, politische Entscheidungen und Interventionen sind alles genderrelevante Aspekte des Klimawandels.
Um die Genderperspektive in Klimapolitiken zu festigen, gibt es bereits verschiedene Ansätze.
Das Umweltbundesamt hat für die Überprüfung von Klimatransformationen sieben Gender-Dimensionen erstellt (Umweltbundesamt, Texte 30/2020). Die sieben Dimensionen dienen als Instrument die Genderperspektive in die Klimapolitik einzubringen. Verschiedene soziale Bereiche wie Gesundheit, Infrastruktur oder Versorgungsökonomie im Kontext der Klimapolitik können damit auf Genderaspekte geprüft werden.
Das internationale Netzwerk Gender-CC – Women for Climate Justice hat 2022 das Projekt Gender into Urban Climate Change Initiative und die Methode GAMMA in einem Bericht veröffentlicht. Mit der GAMMA-Methode haben Interessensvertretungen weltweit die Möglichkeit gezielt Schnittmengen von Gender und Klima, und die politische Einbeziehung dieser, zu prüfen und einzufordern.
Auch feministische Organisationen wie UN Women oder der Deutsche Frauenrat legen ihren Fokus auf Klima- und Geschlechtergerechtigkeit. Die 66. Frauenrechtskommission (FRK) 2022 betrachtete die Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung aller Frauen und Mädchen im Kontext des Klimawandels sowie die Entwicklung politischer Programme zur Umwelt- und Katastrophen-Risikominderung. Die Abschlusserklärung und zivilgesellschaftliche Handlungsempfehlung der 66. FRK finden Sie hier. Der Deutsche Frauenrat hat sich „Klimaschutz geht alle an! Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit aus Frauenperspektive.“ als Schwerpunktthema für die nächsten zwei Jahre gesetzt.
Auch der Deutsche Frauenring e.V. wird sich im Jahr 2022 verstärkt mit Klima und Feminismus beschäftigen. So soll das jährliche Bundesfachseminar in diesem Jahr die Fragen nach Schnittstellen von Klima und Geschlecht, nach Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Transformation bearbeiten. Damit setzen wir uns, in Zusammenarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren, für einen (gender-)gerechten Klimaschutz ein.
Geschlechterperspektive auf den Klimawandel
Bestehende soziale Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern führen dazu, dass Frauen weltweit durchschnittlich immer noch weniger Zugang zu Bildung, zu Land und anderen Ressourcen haben sowie weniger Entscheidungsmacht haben, wenn politische Maßnahmen zur Sicherung ihrer Lebensgrundlagen in der Klimakrise implementiert werden. Während Männer weltweit bei schwindender Lebensgrundlage oftmals bessere Ressourcen und eine höhere Mobilität im Umgang mit den Folgen des Klimawandels haben, ist dies Frauen aufgrund mangelnder Ressourcen und Care-Arbeit im Haushalt und in der Familie häufig verwehrt. Dementsprechend sind 80 Prozent der 21,5 Millionen Menschen, die aufgrund der klimabedingten Katastrophen fliehen mussten, Frauen. Durch schlechteres Einkommen, einen schlechteren Zugang zu Produktionsmitteln und Nahrungsunsicherheit sind Frauen häufig stärker und länger von Krisen betroffen. Die entstehende Mehrarbeit geht häufig mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einher. Flucht und längere Wege zu Wasserstellen und anderen Ressourcen, verstärken die Gefahr geschlechtsspezifischer Gewalt, wie sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt, Kinderheirat und Menschenhandel. Der fehlende Zugang zu guter und diskriminierungsfreier Gesundheitsversorgung, gerade zu reproduktiver Versorgung, wird durch Klimakrisen verstärkt (UN Women 2022).
Soziale Strukturen wirken sich auf die Rollenverteilung und Verhalten des jeweiligen Geschlechts aus. Bilder über Männlichkeit und Weiblichkeit und damit verbundene Verhaltensmuster begründen unterschiedliches Verhalten, so auch in Umwelt- und Klimabereichen. Es gilt also herauszufinden: Wo und wie werden Treibhausgasemissionen verursacht? Wie können diese verringert werden? Wer ist wie von den Folgen des Klimawandels betroffen? Wer hat Zugang zu klimarelevanten Ressourcen und kann sich an den Klimawandel anpassen? Wer hat welche Optionen und Kapazitäten zur Vermeidung von Emissionen?
Mit der feministischen Betrachtung des Klimawandels, sollen soziale Aspekte, wie Hierarchieordnung(en), finanzielle Verteilung und Sorgearbeit, Erwerb und Bildung, Definitionsmacht und Ressourcenzugang sowie Teilhabe und Entscheidungshoheit, beim traditionell naturwissenschaftlich-technisch orientierten Umweltschutz einbezogen werden. Wir möchten dazu beitragen, diversere Betrachtungsweisen in der Öffentlichkeit, Wissenschaft und auf der Entscheidungsebene einzuführen, um gerechtere Verteilung, genauere Analysen und Berichterstattung, umfassendere Zielgruppenerreichung sowie Akzeptanzschaffung im Umgang mit dem Klimawandel zu fördern.
Wir nehmen es uns vor, effektive Maßnahmen im Umgang mit dem Klimawandel zu diskutieren, bei denen alle gesellschaftlichen Gruppen, und alle Geschlechter, Einfluss haben und mitgedacht werden. Immer noch fehlt in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft häufig die Gender-Perspektive sowie die Erfahrung und die Expertise von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen (UN Women 2022).
In unserem Bundesfachseminar 2012 „Green Economy – Intelligent in das Morgen“ beschäftigten wir uns mit Fragen nach Maßnahmen für eine nachhaltige und geschlechtergerechte Zukunft. Lesen Sie hier die Seminardokumentation.
Stellenausschreibung: Leiter*in der Bundesgeschäftsstelle Berlin ab 01. Juni
Stellenausschreibung Leiter*in (m/w/d) der Bundesgeschäftsstelle
Leiter*in (m/w/d) der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Frauenrings e.V.
Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) engagiert sich seit mehr als 70 Jahren für gleiche Chancen und gleichwertige Anerkennung der Geschlechter in Beruf und Familie, in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Wir setzen uns für eine gerechte Geschlechterpolitik ein, die rückständige Rollenstereotype überwindet.
Die Bundesgeschäftsstelle in Berlin sucht zum 01. Juni 2022 eine*n neue Leiter*in (20 Wochenstunden) befristet auf ein Jahr mit Option auf Verlängerung. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bietet die Stelle eine Mischung aus Home-Office und Büro-Anwesenheit.
Die Leitung der Bundesgeschäftsstelle des DFR e.V. bietet die Möglichkeit in hochaktuellen und spannenden Fragen der Geschlechtergleichstellung mitzuwirken, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit eines bundesweiten Vereins zu planen und umzusetzen und so die feministische Arbeit für eine faire Gesellschaft voranzubringen.
Aufgaben als Leiter*in der Bundesgeschäftsstelle umfassen unter anderem:
- Büroleitung der Geschäftsstelle
- Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit zu frauen- und genderpolitischen Themen
- interne wie externe Kommunikation des Vereins
- Projektakquise und Projektanträge
- Vorbereitung und Durchführung von (digitalen) Veranstaltungen
- Unterstützung des Vorstands bei repräsentativen Aufgaben und der strategischen Entwicklung des Vereins
- Administration und Organisation des bundesweiten Verbandes
- Personalaufsicht und Teammanagement
Wir wünschen uns von Ihnen:
- Sie studieren oder haben ein für die Tätigkeit adäquates Studienfach studiert
- Verantwortungsbewusstes und strukturiertes Arbeiten
- Gute Organisationsfähigkeit, Leitungskompetenz und Teamfähigkeit
- Vorkenntnisse oder besonderes Interesse an genderpolitischen und feministischen Inhalten mit der Bereitschaft zur Einarbeitung
- Erfahrung in Vereinsarbeit und/oder Projektarbeit/-management sind von Vorteil
- Gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit, exzellente Kenntnisse der deutschen Sprache und gute Englischsprachkenntnisse
Wir bieten:
- eine sinnstiftende, interessante Aufgabe mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten
- eigenständiges Erarbeiten von gender- und frauenpolitischen Themen
- angenehme, offene Arbeitsatmosphäre in einem motivierten, tollen Team
- familienfreundliche Arbeitszeiten
- gute Möglichkeiten der Weiterbildung in feministischen Themen
Beim Deutschen Frauenring e.V. sind alle Menschen willkommen, die sich für eine gerechtere Gesellschaft einsetzen möchten. Uns ist Vielfalt wichtig, deswegen freuen wir uns sehr über Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und/oder von Menschen mit Behinderung.
Wenn Sie sich in dieser Stellenausschreibung wiederfinden und Interesse daran haben, den DFR e.V. mit Ihrer Mitarbeit zu unterstützen, senden Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen an: mail@d-fr.de.
Für Rückfragen steht Ihnen Emma Bombien zur Verfügung.
Kontakt:
Emma Bombien
mail@d-fr.de
Bundesgeschäftsstelle Deutscher Frauenring e.V. (DFR)
Unternehmerinnen Centrum West (UCW)
Sigmaringer Str. 1
D-10713 Berlin
25. April: Geburstag von DFR-Mitbegründerin Theanolte Bähnisch
„Ohne Frauen ist kein Staat zu machen“
Theanolte Bähnisch war Frauenrechtlerin, Widerstandskämpferin, Juristin, erste Regierungspräsidentin Hannovers und 1949 Mitbegründerin des Deutschen Frauenring e.V. (DFR).
Sie setzte sich für die gesamtgesellschaftliche Gleichberechtigung der Frau ein und durchbrach politische Schranken, indem sie als erste Frau Ämter besetzte, welche zuvor Männern vorbehalten waren. Theanolte Bähnisch ist am 24. April 1899 in Beuthen geboren undstarb am 09. Juli 1973 in Hannover.
1922 Erste weibliche Regierungsreferendarin für die Verwaltung in Preußen
1926 Veröffentlichung antifaschistischer Schriften im eigenen „Freiheitsverlag“
1931 Verwaltungsassessorin im Polizeipräsidium, später zur Regierungsrätin befördert.
1949 Mitbegründerin des Deutschen Frauenring e.V.
1959 Staatssekretärin Niedersachsens, Vertreterin des Landes in Bonn
In Anerkennung ihrer beständigen Arbeit für die Gleichstellung von Frauen wurde 2019 der Theanolte-Bähnisch-Platz in Bad Pyrmont im Beisein des Deutschen Frauenring e.V. eingeweiht.
Der Deutsche Frauenring e.V. ist der erste bundesweite, gesellschaftspolitische, partei-unabhängige und überkonfessionelle Frauenverband, welcher nach dem 2. Weltkrieg gegründet wurde. Von Anfang an hat sich der DFR in der internationalen Frauenbewegung engagiert und ist heute nach wie vor Mitglied der International Alliance of Women (IAW) und des International Council of Women (ICW). Seit über 70 Jahren engagieren sich Frauen im DFR für die Gleichstellung der Geschlechter national und international:
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
- Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie
- Reproduktive Selbstbestimmung
- Parität auf allen Ebenen
- Gegen Gewalt gegen Frauen
- Diskriminierungsfreie Gesundheitspolitik
- Gegen Rollenstereotype und sexistische Werbung
- Für die Aufwertung von unter- und unbezahlter Pflegearbeit
„Wir haben politische Aufgaben zu erfüllen. Stellungnehmen zu allen wichtigen Gesetzesentwürfen und von uns aus Reformen vorschlagen. Es wird von unserer Initiative und Zähigkeit unserer Arbeit abhängen, welchen Einfluss wir auf diese Weise gewinnen. Entscheidend ist, dass wir bei uns selber die Voraussetzungen schaffen, um die Arbeit leisten zu können.“ (Bähnisch 1949)
Stellungnahme zum Tag der älteren Generation: Altersarmut ist ein Strukturproblem
Stellungnahme des Deutschen Frauenrings e.V.
Tag der älteren Generation: Altersarmut ist ein Strukturproblem
Berlin, 06. April 2022
„Altersarmut“ umschreibt die prekäre Lebenssituation älterer Personen, die aufgrund mangelhafter finanzieller Mittel nicht in der Lage sind, ihren Lebensstandard zu sichern. In der Folge sind diese Personen für die Deckung ihres Finanzbedarfes auf externe Hilfe angewiesen. Neben anderen Ursachen kann Altersarmut auf die Erwerbsbiografie zurückgeführt werden. Somit steigt das Risiko für Altersarmut für Personen mit niedrigem Berufsabschluss, niedrigen Löhnen, die in Teilzeit arbeiten oder ihre Erwerbsarbeit länger unterbrochen haben.
Besonders gefährdet und betroffen sind Frauen. 2021 schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dass „22,4 Prozent der Bevölkerung im Alter von 80 Jahren und älter […] von Einkommensarmut betroffen [sind]“ und dabei „die Armutsquote hochaltriger Frauen um mehr als neun Prozentpunkte höher [ist] als bei Männern“. Der sogenannte Gender-Pension-Gap beschreibt die geschlechtsspezifische Einkommensungleichheit zwischen Männern und Frauen in Bezug auf das Alterssicherungseinkommen. Demnach bezogen Frauen in Deutschland 2019 eine um 46 Prozent geringere Rente als Männer. Damit leiden Frauen in Deutschland im Vergleich zu anderen OECD-Ländern unter der größten geschlechtsbasierten Rentenlücke.
Die Gender-Pension-Gap hängt stark vom Gender-Pay-Gap, dem geschlechtsspezifischen Lohnunterschied ab. 2021 haben Frauen in Deutschland im Durchschnitt 18 Prozent weniger verdient als Männer. Dabei ist besonders der Zeitraum vom 30. zum 50. Lebensjahr signifikant für den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied und seine Auswirkung auf die geschlechtsbasierte Rentenlücke. Viele Personen entscheiden sich in diesem Zeitraum, eine Familie zu gründen. Die zunehmende Entgeltkluft ab dem 30. Lebensjahr kann demnach mit der darauf folgenden reduzierten Arbeitszeit, häufig die der Frau, verknüpft werden. Unter dem Begriff Motherhood Penalty wird dieses Phänomen beschrieben. Demnach erleiden Frauen einen erheblichen finanziellen Nachteil, wenn sie Kinder haben. Zumal meist die Frau nach der Geburt des Kindes längere Zeit aus dem Erwerbsleben aussteigt, sich auf Teilzeitbeschäftigung zurückzieht und auf eine Beförderung verzichtet. Diese Zugeständnisse im Berufsleben können weitreichende und lebenslange Konsequenzen für die finanzielle Sicherheit und Rente der Frauen haben.
Geschlechternormen und Vorstellungen über Familie und Elternschaft dienen als eine Erklärung für die höhere Teilzeitquote von Müttern im Vergleich zu Vätern. Außerdem von Bedeutung ist, dass Männer im Durchschnitt höhere Löhne verdienen als Frauen und Care-Arbeit immer noch gesellschaftlich abgewertet und nicht vergütet wird. Um das Haushaltseinkommen zu maximieren, tendieren daher mehr Mütter zur Einschränkung und zum Verzicht auf ihre Erwerbsarbeit.
Der Bertelsmann-Stiftung folgend, „[führt die] Entscheidung für Kinder […] bei Müttern mit einem Kind zu durchschnittlichen Einbußen an Lebenserwerbseinkommen von rund 40 Prozent im Vergleich zu kinderlosen Frauen. Bei Frauen mit drei oder mehr Kindern beträgt die Motherhood Lifetime Penalty nahezu 70 Prozent“ (2020).
Aufgrund der Pandemie hat sich die Ungleichverteilung von Haus- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern verschlimmert. In (heterosexuellen) Paarbeziehungen mit und ohne Kinder investieren Frauen im Durchschnitt deutlich mehr Zeit in unbezahlte Arbeit als Männer. Dreieinhalb Stunden bei Frauen, im Vergleich zu knapp zwei Stunden bei Männern. In (heterosexuellen) Paarbeziehungen mit Kindern verschärft sich dieses Ungleichgewicht bedeutend. 24 Prozent erwerbstätiger Mütter gaben im April 2021 an, ihre Arbeitszeit für die Betreuung ihrer Kinder reduziert zu haben. Unter den Vätern waren es nur 16 Prozent (WSI Report).
Altersarmut ist ein Strukturproblem. Die höhere Gefährdung und Betroffenheit von Frauen, im höheren Alter unter Armut zu leiden ist ein Strukturproblem. Der strukturellen und institutionellen Diskriminierung von Frauen in Bezug auf Erwerbsarbeit, darunter Aufstiegsmöglichkeiten, Löhne und Arbeitszeit im öffentlichen sowie privaten Bereich muss entgegengewirkt werden.
Diese Strukturen müssen endlich geändert werden! Es bedarf:
- Parität in der Partner- und Elternschaft
- Care-Arbeit muss aufgewertet werden
- gleicher Lohn für gleiche Arbeit
- gleiche Aufstiegsmöglichkeiten
- das Rentensystem darf nicht auf eine durchgehende Erwerbsbiografie ausgelegt sein
- Förderung finanzieller Unabhängigkeit der Frau, durch „eigenständige, existenzsichernde, möglichst durchgängige und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ (BMFSFJ 2021)
- der Möglichkeit und dem Zugang zu guter Bildung für ALLE
Zum Internationalen Frauentag: 8. März - 8 Forderungen
8. März – 8 Forderungen
Parität überall
Parität der Geschlechter heißt: die bevölkerungsgetreue, vielfältige Zusammensetzung gesellschaftlicher Institutionen. Um die strukturelle Benachteiligung von Frauen in Gesellschaft und Politik zu verringern und Chancengleichheit zu verstärken, ist ein Paritätsgesetz für verschiedenste gesellschaftliche Bereiche zwingend notwendig. Bisher liegt in Deutschland der Frauenanteil in den Parlamenten und politischen Vertretungen weit unter 50 Prozent – im aktuellen Bundestag etwa bei 35%.
Wir fordern die Einführung eines Paritätsgesetzes auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene als einen wichtigen Schritt hin zu
- einer vielfältigen, inklusiven und repräsentativen Politik und Gesetzgebung
- starker Partizipation von Frauen in politischen und gesellschaftlichen Prozessen
- Chancengleichheit und realer Gleichstellung!
Weg mit dem Transsexuellengesetz
Das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) muss endlich reformiert werden.
- Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes von trans Menschen durch Abschaffung der Begutachtung und des gerichtlichen Verfahrens
- Aufhebung des TSG als Sondergesetz
- Anstelle des gerichtlichen Verfahrens Änderung des Vornamens und des Personenstandes auf Antrag bei der für das Personenstandswesen zuständigen Behörde.
Wir begrüßen den Plan der Regierung, das Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen und plädieren für eine schnelle Umsetzung.
Verbandsklagerecht
Um die Einkommenslücken zwischen den Geschlechtern endlich schließen zu können, braucht es ein Verbandsklagerecht. Aktuell muss jede Frau einzeln klagen. So werden Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlung individualisiert und der Einzelnen zu geschrieben. Auch im Kontext von LSBTIAQ-Rechten und Diskriminierungsschutz ist ein Verbandsklagerecht dringend erforderlich. Menschen sollten nicht länger auf eigenes Risiko gegen Diskriminierung vorgehen müssen!
*LSBTIAQ = Lesben, Schwule, bisexuelle, trans, inter, asexuelle und queere Menschen
Gesetz gegen digitale Gewalt
Ein digitaler Aufbruch, wie die neue Bundesregierung ihn plant, muss die Förderung von Diversität, die Stärkung von Digitalkompetenz, Selbstbestimmung und Zusammenhalt einbeziehen. Dazu gehört auch ein Gesetz gegen digitale Gewalt, welche durchschnittlich mehr FLINTA-Personen betrifft. Der digitale Raum muss diskriminierungsfrei und sicher gestaltet werden! Nur so kann in diesem Raum Teilhabe und Repräsentation gesichert sein.
*FLINTA-Personen = Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre, trans und agender Personen
Zeitgemäße Ehegattenbesteuerung
Das Ehegattensplitting bringt steuerliche Vorteile: Zunächst werden die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet und die Gesamtsumme versteuert. Das was eine Person „zu viel“ an Steuern gezahlt hat, wird am Jahresende wieder ausgezahlt. Diese Vorteile greifen aber nur, wenn eine Person weniger verdient und in die Steuerklasse 5 wechselt. Durch gesellschaftliche Rollenbilder und strukturelle Diskriminierung sind es in heterosexuellen Ehen meistens die Frauen, welche ein niedrigeres Einkommen beziehen. Die Steuervorteile durch das Ehegattensplitting begünstigen, dass eine Person kein oder wenig Einkommen bezieht – meistens die Frau. Die Frauen in der Steuerklasse 5 zahlen überproportional höhere Steuern, verlieren damit bares Geld und überlassen den ihnen zustehenden Grundfreibetrag dem Mann. Frauen verlieren bei dieser Steuerkombination Geld, sind stärker finanziell abhängig und traditionelle Rollenbilder werden reproduziert!
Wir fordern eine Individualbesteuerung. Das Einkommen jeder natürlichen Person sollte einzeln besteuert werden, unabhängig vom Familienstand. Dabei müssen endlich mehr Aspekte verschiedener Lebensrealitäten, wie geschlechtsbedingte Unterschiede beim Einkommen, bei Erwerbsmustern, familiären Zuständigkeiten oder der Segregation des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, in die Steuernorm einbezogen werden.
Aufwertung und faire Verteilung von Care-Arbeit
Gesellschaftliches Miteinander, Gesundheit und Wohlbefinden hängen von privater wie beruflicher Fürsorgearbeit ab. Doch immer noch wird die Pflegearbeit abgewertet und übersehen. Der Gender Care Gap zeigt, dass gerade Frauen und Mädchen un(ter)bezahlte Pflegearbeit leisten. Mental Load und Doppelbelastung, schlechte Bezahlung in weiblich konnotierten Pflegeberufen und finanzielle Abhängigkeit sind Folgen der Abwertung und ungleichen Verteilung von Fürsorgearbeit. Nicht heterosexuelle Familienkonstellationen werden in Diskursen zur Fürsorgearbeit häufig nicht mit einbezogen. Familiale Lebensführung ist kein festes Konstrukt, sie ist immer wieder neu zu gestalten und sollte sich endlich von traditionellen Rollenbildern lösen.
Wir fordern für den Bereich der Sorge- und Pflegearbeit
- finanzielle und systematische Aufwertung,
- eine faire und gleichberechtigte Verteilung auf alle im Haushalt lebenden Personen
- die strukturelle Unterstützung durch Politik und Wirtschaft, sowohl in Pflegeberufen als auch bei privater Fürsorgearbeit
Wir wollen eine faire Verteilung von Care-Arbeit, unabhängig von Geschlecht, Einkommen und Herkunft!
Nein zu Gewalt an Frauen und Mädchen
Gewalt gegen Frauen umfasst Straftaten, von denen Frauen und Mädchen überproportional häufig betroffen sind, wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und häusliche Gewalt. Was die Erfahrung der Frauen mit sexueller und/oder physischer Gewalt angeht, liegt Deutschland laut der Studie leicht über dem EU-Durchschnitt (35 Prozent versus 33 Prozent EU-weit).
Eine Studie der FRA von 2014 mit dem Titel „Gewalt gegen Frauen“ legte offen, dass
- jede dritte befragte Frau in Europa seit ihrem 15. Lebensjahr schon einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren hat,
- 5 Prozent der Frauen sind seit ihrem 15. Lebensjahr vergewaltigt wurden,
- 18 Prozent der befragten Frauen schon einmal Opfer von Stalking waren
Der Deutsche Frauenring engagiert sich für
- die Sicherung der Finanzierung von Frauenhäusern
- die Entwicklung eines umfassenden staatlichen Handlungskonzeptes zum Schutz der von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen
- die Entwicklung koordinierter und qualitativ aufeinander abgestimmter Verbesserungen des bestehenden Betroffenenschutzes
- Maßnahmen zur Unterbindung von Frauenhandel und Zwangsprostitution
Streichung des § 218 StGB
Seit über 150 Jahren ist der Schwangerschaftsabbruch in den §§ 218ff. StGB als Straftat gegen das Leben definiert. Damit werden Schwangerschaftsabbrüche nicht nur kriminalisiert, ungewollt Schwangeren wird damit auch der Zugang zu sicherer medizinischer Versorgung erschwert und ihr Selbstbestimmungsrecht genommen. Zwar ist ein Schwangerschaftsabbruch mittlerweile unter bestimmten Bedingungen straffrei, er bleibt aber rechtswidrig und diskriminiert weiterhin ungewollt Schwangere.
Es braucht endlich eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen, bei der ungewollt Schwangere das Recht haben, über sich und ihren Körper zu bestimmen, ohne stigmatisiert oder diskriminiert zu werden.
Wir fordern die Politik auf,
- für das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung,
- für das Recht auf eine sichere Gesundheitsversorgung,
- für die Umsetzung des internationalen CEDAW-Abkommens,
- letztlich für das Menschenrecht auf eine sichere, zugängliche und selbstbestimmte Gesundheitsversorgung (UN-Sozialpakt 1966 (Art. 12)) einzustehen.
Am Internationalen Frauentag: Solidarität mit den Menschen in der Ukraine
Am Internationalen Frauentag: Solidarität mit den Menschen in der Ukraine
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2022 sprechen 41 Frauen- und weitere Nichtregierungsorganisationen in Deutschland allen Menschen in der Ukraine ihre volle Solidarität aus und fordern das sofortige Einstellen der Kriegshandlungen seitens der russischen Regierung.
Da der Arbeitsschwerpunkt vieler der mitzeichnenden Organisationen auf dem Thema geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen liegt, möchten wir unsere besondere Aufmerksamkeit auf die Situation von Frauen und Mädchen in der Ukraine richten. Krieg und damit einhergehend Vertreibung und Flucht bedeuten für Frauen und Mädchen immer die Bedrohung durch sexualisierte Gewalt, die weltweit ein Phänomen aller bewaffneten Konflikte ist. Krieg bedeutet für viele Frauen und Mädchen auch den Anstieg von häuslicher Gewalt, Traumatisierungen und ein mögliches Ausgeliefert-Sein in neue Gewaltstrukturen. Leider wird sexualisierte Kriegsgewalt oft verharmlost oder verschwiegen. Eine Studie von Amnesty International stellte bereits 2020 fest, dass das Ausmaß der geschlechtsspezifischen Gewalt in den konfliktbetroffenen Regionen Donetsk und Luhansk durch den Konflikt deutlich zugenommen hat.
Wir fordern die politisch Verantwortlichen in Deutschland und der EU auf, die Arbeit der Frauenrechtsorganisationen und Schutzeinrichtungen für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder in der Ukraine finanziell zu unterstützen und auszuweiten. Daneben müssen alle vor dem Krieg flüchtenden Menschen unabhängig von Aufenthaltsstatus, Herkunft, Behinderung, Geschlecht oder Religion, die in Europa und Deutschland Zuflucht suchen, unkompliziert Aufnahme finden. Erst nach der Ankunft in Deutschland trauen sich viele Frauen über die erlebte Gewalt zu berichten. An der Stelle sind kostenlose, flächendeckende Angebote zu psychologischer Beratung notwendig. Zudem ist enorm wichtig, dass in den Hilfs,- Beratungs,- und Unterstützungsstrukturen mehrsprachiges, kultursensibles und gut geschultes Fachpersonal vertreten ist.
Krieg ist der Ausdruck patriarchaler Machtstrukturen. Wir fordern eine feministische Politik, die diese Machtstrukturen in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik unterbindet und eine Abkehr von der Fokussierung auf militärische Gewalt, Dominanz und Unterdrückung möglich macht.
Wir fordern eine Politik, die auf langfristigen Frieden und Deeskalation in Europa abzielt.
Stoppt den Krieg in der Ukraine!
Stoppt den Krieg in der Ukraine!
Der Deutsche Frauenring verurteilt aufs Schärfste den völkerrechtswidrigen Angriff der russischen Regierung auf den souveränen Staat der Ukraine. Erste Berichte über den wahllosen Einsatz von Waffen sowie von verbotenen Waffen durch die russische Armee besorgen uns sehr. Die Nachrichten über die äußert schwierige Lage in der Ukraine erschüttern uns zutiefst.
Wir solidarisieren uns mit und unterstützen die ukrainische Bevölkerung in der Ukraine, die täglich um ihr Leben fürchtet und sind in Gedanken mit den Menschen, die im Konflikt bereits jemanden verloren haben. Wir solidarisieren uns mit all denjenigen, die wegen des Krieges auf der Flucht sind. Gleichzeitig solidarisieren wir uns mit den Menschen in Russland, die trotz der Gefahr einer Inhaftierung auf den Straßen protestieren oder in anderen Formen ihr Dissens mit der Kriegsführung der russischen Regierung äußern.
Wir fordern von den politischen Entscheidungsträger*innen:
- Umsetzung der notwendigen Sanktionen
- Waffenruhe auf dem gesamten Gebiet der Ukraine
- Humanitäre Hilfe an die Bevölkerung in der Ukraine und für alle Menschen auf der Flucht
- Schnelle Kontrollen an den Grenzen, um alle Flüchtlinge durchzulassen und humanitäre Hilfe zu leisten
Die Ereignisse der letzten Wochen haben uns einmal mehr deutlich vor Augen geführt: Der UN-Sicherheitsrat muss reformiert werden!
Der internationale Ausschuss des DFR e.V. arbeitet mit der International Alliance of Women, weiteren internationalen und ukrainischen NGOs eng zusammen.
Unsere Gedanken und unsere Solidarität sind bei den Menschen in der Ukraine. Lasst uns zusammenhalten, für den Frieden, Menschenrechte und eine starke Demokratie arbeiten!
Wir teilen die Forderungen vom IAW: https://www.womenalliance.org/lay-down-your-arms/
"Mehr Fortschritt wagen" - Auswertung des Koalitionsvertrags 2021-2025
Auswertung: Koalitionsvertrag 2021–2025
„Mehr Fortschritt wagen“ ist das Motto des am 07. Dezember 2021 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unterzeichneten Koalitionsvertrages. Mit diesem Vertrag zeigt die neue Bundesregierung Bereitschaft, die Gleichstellung der Geschlechter zu einem zentralen Aufgabenpunkt für die politische Arbeit im kommenden Jahrzehnt zu machen. Für uns und all die anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, welche sich für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen, bedeuten die gesetzten Ziele im Koalitionsvertrag, dass sich die beständige und starke feministische Arbeit endlich bezahlt macht. Doch nur wenn Gleichstellung tatsächlich in alle politischen Felder eingebunden wird, kann die Politik der neuen Bunderegierung wirklich zu einer fairen und zukunftsfähigen Gesellschaft führen.
Was also wagt die Bundesregierung und welchen Fortschritt möchte sie gehen?
Die Bundesregierung hat im kommenden Jahrzehnt für den Bereich Gleichstellung Großes vor, doch an vielen Stellen bleiben konkrete Handlungen und Umsetzungsstrategien offen.
Wir werden die Gleichstellungspolitik der neuen Bundesregierung genau verfolgen.
Mit einem Gleichstellungs-Check sollen zukünftige Gesetze überprüft werden und die Gender Data Gap geschlossen werden, das heißt, genderdiverse Datenerhebung in verschiedensten Bereichen fördern. Auf der EU-Ebene soll eine intersektionale Gleichstellungspolitik explizit gefördert werden (Kap. VI, S. 114ff.).
Den Gleichstellungs-Check und eine EU-weite intersektionale Gleichstellungspolitik begrüßen wir unter Vorbehalt. Wie genau der Gleichstellungs-Check implementiert werden soll, ergibt sich nicht aus dem Koalitionsvertrag. Auch wie die Gender Data Gap geschlossen werden soll, wird nicht genau geklärt. Für den Deutschen Frauenring e.V. ist klar, dass es eine diverse Aufstellung der Prüfinstitutionen braucht, damit tatsächliche Gerechtigkeit für alle Menschen durchgesetzt werden kann. Ob die neue Bundesregierung dies leisten kann und wird, werden wir verfolgen.
Die Istanbul-Konvention soll durch eine Koordinierungsstelle auch im digitalen Raum umgesetzt werden, außerdem sollen Schutzräume und Hilfsangebote gefördert werden. Auch die präventive Täter*innenarbeit möchte die Bundesregierung ausbauen (Kap. VI, S. 114ff.).
Seit 11 Jahren ist Deutschland Vertragsnation der Istanbul-Konvention und immer noch ist Deutschland weit von den beschriebenen Zielen und Maßnahmen entfernt. Es sollte also sowohl im realen als auch im digitalen Raum nachdrücklich gesichert werden, dass die Zielsetzung der Istanbul-Konvention geschützt und umgesetzt wird.
Der Koalitionsvertrag verweist deutlich auf das Ziel der Bundesregierung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Dabei soll auch die Lohnlücke geschlossen und das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickelt werden (Kap. VI, S. 115).
Finanzielle Gleichberechtigung und damit Selbstbestimmung ist ein wesentlicher Punkt der Gleichstellungsarbeit für eine gerechte Gesellschaft. Es ist also zwingend notwendig die finanzielle Ungleichheit zwischen Geschlechtern auszulösen, um Geschlechtergerechtigkeit tatsächlich durchzusetzen. Dabei ist zu betonen, dass es nicht nur im Bereich der Erwerbstätigkeit Förderung bedarf, sondern gerade im Bereich (unbezahlte) Pflegearbeit eine faire und gleichberechtigte Auffassung unterstützt wird, um Doppelbelastung von Frauen zu unterbinden.
Endlich wird die reproduktive Selbstbestimmung konkreter angegangen. Die Bundesregierung verspricht den § 219a StGB zu streichen und möchte die Selbstbestimmung stärken. Damit wäre ein wichtiger Schritt für die Umsetzung von reproduktiver Selbstbestimmung getan. Weiter sollen mehr Maßnahmen gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen eingeführt werden. Die Beratungseinrichtungen sollen flächendeckend ermöglicht werden. Die Bundesregierung betont auch, dass kostenfreie Schwangerschaftsabbrüche zur Gesundheitsversorgung gehören und somit gesichert werden müssen. Letztlich soll eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen (Kap. VI., S. 116).
Wir begrüßen den Referentenentwurf zur ersatzlosen Streichung des § 219a StGB. Das reproduktive Selbstbestimmungsrecht sollte aber nicht nur gestärkt werden, sondern umgesetzt! Dazu gehört die außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. So ist es uns ein besonderes Anliegen, auch die Arbeit der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu verfolgen.
Die umlagenfinanzierte Rente soll durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmer*innen sowie durch die erwerbsbezogene und qualifizierte Einwanderung gestärkt werden. Auch das Rentensplitting soll bekannter und für unverheiratete Paar ermöglicht werden (Kap. IV, S. 73ff.).
Zwar hilft die Unterstützung und Förderung von Erwerbsbeteiligung theoretisch die Lücke von Renten zwischen Frauen und Männern zu schließen, es wird aber nicht darauf eingegangen, dass die Teilzeitfalle, die Mehrarbeit durch unbezahlte Care-Work und die Gender Pay Gap zwingend mitbehandelt werden müssen. Gerade für die ältere Generation sollten Abhilfen bei finanziellen Schwierigkeiten und Altersarmut, welche auf patriarchale Familien- und Erwerbsstrukturen zurückzuführen sind, geschaffen werden.
Mit dem Ziel des Ausbaus der Fachkräftestrategie möchte die Bundesregierung auch die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen (Kap. III, S. 33ff.).
Bei dieser Maßnahme muss besonders darauf geachtet werden, die Doppelbelastung von Frauen durch unbezahlte Sorgearbeit und Lohnarbeit nicht zu verstärken. So sollten Arbeitgeber*innen Möglichkeiten zur Kinderbetreuung bereitstellen und Väter stärker in Familienpolitik einbezogen werden.
Auch der Ausbildungsmarkt und das Handwerk sollen durch Förderinitiativen diverser werden. Im Blick der Bundesregierung sind dabei im besonderen Menschen mit Migrationsgeschichte und Frauen (Kap. III, S. 28ff.).
Wir werden verfolgen, wann und wie die Förderinitiativen im Ausbildungsmarkt für Menschen mit Migrationsgeschichte und für Frauen im Handwerk umgesetzt werden. Es bedarf einer Erweiterung der Förderung von allen FLINTA* Personen im Handwerk und diskriminierungsfreie Räume im Ausbildungsmarkt.
Klimaschutz gehört für die neue Bundesregierung zur zukünftigen sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Sie bekennt sich dazu, die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) in ihrer Politik zu verfolgen (Kap. III, S. 24ff.).
Im Hinblick auf unser Jahresthema „Klima und Feminismus“ werden wir genau auf die Klimapolitik unter Einbezug von Geschlechtergerechtigkeit schauen. Wir werden verfolgen, wie die Bundesregierung Politiken im Sinne der SDG umsetzt. Zu den SDG gehört auch das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit. Gerade bei den Verhandlungen der Maßnahmen und Ziele, bei der Einführung von Handlungsstrategien und der Förderung von Klimaschutz, darf Gendergerechtigkeit nicht vergessen werden. Doch im Kapitel III. des Koalitionsvertrages ist keine explizite Darstellung einer diversen und intersektionalen Klimapolitik vorzufinden.
Die neue Bundesregierung spricht sich deutlich für einen digitalen Aufbruch aus und will nachhaltig gesellschaftliche Bereiche digitalisieren. Dabei soll auch die Förderung von Diversität, die Stärkung von Digitalkompetenz, Selbstbestimmung und Zusammenhalt mitbedacht werden. Die Koalitionspartner*innen setzten sich sogar das Ziel, die gesetzliche Lage zum Thema digitale Gewalt zu verbessern und für Betroffene mehr Handlungsalternativen und Sicherheit zu schaffen (Kap. II, S. 15ff.).
Ein Gesetz gegen digitale Gewalt sollte zeitnah implementiert werden. Der digitale Raum sollte zukünftig, insbesondere für FLINTA*, diskriminierungsfrei und sicher gestaltet werden! Nur so kann in diesem Raum Teilhabe und Repräsentation gesichert werden.
Eine starke Wissenschaft und Forschung sind für die Bundesregierung Garanten für Wohlstand, sozialen Zusammenhalt und eine nachhaltige Gesellschaft. Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt in all ihren Dimensionen gehört für die Politiker*innen zu einem solchen Wissenschaftssystem (Kap. II, S. 19ff.).
Wir werden verfolgen, ob und wie die Bundesregierung ihre Pläne zur gleichberechtigten Wissenschafts- und Forschungsentwicklung umsetzt. Immer noch gibt es riesige Lücken im Bereich der Forschung zwischen Geschlechtern: sowohl auf Ebene der Forschenden als auch auf Ebene der Forschungsinhalte.
International macht es sich die neue Bundesregierung zum Ziel mit einer Feminist Foreign Policy (feministische Außenpolitik) Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen zu stärken. Gesellschaftliche Diversität soll weltweit gefördert werden. Die Regierung möchte zukünftig verstärkt Frauen in internationale Führungspositionen entsenden. Auch die UN-Resolution 1325 und der nationale Aktionsplan zur Umsetzung dieser sollen im Fokus zukünftiger Außenpolitik stehen (Kap. VII, S.144ff.).
Der Vorstoß der Bundesregierung, sich zu einer feministischen Außenpolitik zu bekennen und diese Perspektive für zukünftige internationale Zusammenarbeit durchzusetzen, begrüßen wir. Jedoch fehlt es im Koalitionsvertrag an konkreter, wegweisender Benennung der Umsetzungsstrategien in den verschiedenen Bereichen der deutschen Außenpolitik und internationaler Zusammenarbeit.
Der Koalitionsvertrag erwähnt an einigen Stellen die Förderung von Diversität, trotzdem fehlt es an einer durchgehenden, bereichsübergreifenden intersektionalen Fassung der politischen Ziele der neuen Bundesregierung. Wir fordern, dass alle Menschen, die strukturelle Benachteiligung(en) erfahren, Gehör finden, in die Implementation von Politik einbezogen und unterstützt werden.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verspricht viel. Der Deutsche Frauenring begrüßt besonders die Hinwendung zu klaren Zielsetzungen in der Gleichstellungspolitik. Trotzdem müssen wir jetzt genau auf die Lücken und offenen Stellen der Politiken achten. Die Chance für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ist da und muss dringend genutzt werden!
Den Koalitionsvertrag 2021-2025 finden sie hier.
Offener Brief und Aufruf zum Stopp des Krieges in Nord- und Ostsyrien
Deutscher Frauenring e.V. (DFR) und das Friedensnetzwerk für Frieden (FNF) schließen sich dem Aufruf WOMEN DEFEND ROJAVA an.
Der Deutsche Frauenring, für das Präsidium Georgia Langhans und Marion Böker, Vorsitzende des Ausschusses Internationale Arbeit (AIA) im DFR e.V., gemeinsam mit Heide Schütz, 1. Vorsitzende Frauennetzwerk für Frieden e.V. (FNF), Bonn, und Margret Otto, Stellvertretende Vorsitzende unseres Mitgliedsverbands FNF, schließen sich dem Aufruf, der am 15.10. 2019 von WOMEN DEFEND ROJAVA veröffentlicht wurde, an, den Sie im Anhang in Deutsch und Englisch finden:
ERKLÄRUNG DER FRAUEN:
STOPPEN SIE DEN TÜRKISCHEN BESATZUNGSKRIEG GEGEN NORD- UND OSTSYRIEN – SOFORT !
Wir bitten Sie, die Forderungen auch in unserem Namen sofort umzusetzen:
Um neue Völkermorde und Femizide im 21. Jahrhundert zu verhindern, fordern wir den UN-Sicherheitsrat, alle zuständigen Gremien der internationalen Gemeinschaft und die Regierungen auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um
- die Invasion und Besetzung Nord- und Ostsyriens durch die Türkei sofort zu stoppen
- eine Flugverbotszone zum Schutz der Leben der Menschen in Nord- und Ostsyrien zu errichten
- weitere Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen durch türkische Streitkräfte, den IS, Al Nusra und andere dschihadistische Terrorgruppen zu verhindern
- alle Kriegsverbrechen und Kriegsverbrecher*innen vor Gericht zu bringen
- jeglichen Waffenhandel mit der Türkei zu stoppen
- politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen die Türkei durchzusetzen
- die demokratische autonome Verwaltung der Bevölkerung Nord- und Ostsyriens anzuerkennen
- sofortige Schritte für eine politische Lösung der Krise in Syrien unter Beteiligung von Frauen und Volksvertreter*innen aus allen verschiedenen nationalen, kulturellen und religiösen Gemeinschaften in Syrien zu unternehmen.
Wir, die Unterzeichnenden, arbeiten seit vielen Jahren im Bündnis der Zivilgesellschaft für die Umsetzung der UNSCR 1325 FRAUEN, FRIEDEN, SICHERHEIT in Deutschland mit. Im Rahmen des NAP I und II nehmen wir an den Konsultationen der Bundesministerien teil. Darüber hinaus setzen wir uns für UNSCR 1325 WPS und ihre Folgeresolutionen durch die International Alliance of Women (IAW) bei den Vereinten Nationen oder im Rahmen der CEDAW ALLIANZ DEUTSCHLAND ein. Der DFR e.V. arbeitet seit langem in Celle mit Ezid*innen zusammen. Der Bundesverband wie der DFRLandesverband Berlin e.V. haben seit 04/2017 Kooperationsverträge mit Ezidischen Frauenverbänden. So wurde eine gemeinsame Informations- und Wanderausstellung, finanziert von UN WOMEN DEUTSCHLAND, erstellt.
Wir sahen am 9.10. mit Entsetzen, dass Nord- und Ostsyrien von der Türkei völkerrechtswidrig überfallen wurden, um besetzt zu werden.
Der derzeitige, nichteingehaltene Waffenstillstand und die Aufforderung der Türkei an die dortige Bevölkerung, abzuziehen, und die Androhung weiterer Vernichtung haben den Konflikt nicht entschärft. Die Zivilgesellschaft wird angegriffen und damit alles, was sie aufgebaut hat. Darunter sind Frauengesundheits- und Partizipationsprojekte, die wir unterstützt haben.
Die Kurd*innen in Nord- und Ostsyrien waren Deutschland, der EU und der NATO ein Verbündeter. Sie haben nicht nur den IS bekämpft, Menschen gerettet, sondern für unsere Sicherheit gesorgt. Sie haben mit unseren Gerichten unter dem Pariser Statut des ICC kooperiert, um Kriegsverbrechen des IS zu ahnden. Sie haben die Türkei oder andere nicht bedroht.
Im Interesse unserer Sicherheit müssen Sie dafür sorgen, dass die UN CHARTA eingehalten wird und gemeinsame Abkommen und Vereinbarungen eingehalten werden.
Alle Stufen friedlichen Konfliktlösung sind nur mit allen Beteiligten und einer adäquaten Repräsentanz von Frauen zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Georgia Langhans Präsidiums DFR e.V.
Marion Böker Vorsitz AIA DFR e.V.
Heide Schütz 1. Vorsitzende FNF e.V.
Margret Otto Stellvertretende Vorsitzende FNF e.V. Berlin, den 20.10.2019
70 Jahre Deutscher Frauenring 2019 · Feier in Bad Pyrmont
70 Jahre Deutscher Frauenring – 70 Jahre für die Gleichstellung der Frau
Am 11. Oktober 2019 feierte der Deutsche Frauenring (DFR) an seinem Gründungsort Bad Pyrmont zusammen mit Mitgliedern und Gästen sein 70-jähriges Jubiläum ab 19 Uhr im Hotel Steigenberger.
Vom 7. bis 10. Oktober 1949 trafen sich in Bad Pyrmont engagierte Frauen aus der ganzen Bundesrepublik und gründeten den ersten bundesweiten, gesellschaftspolitischen, partei-unabhängigen und überkonfessionellen Frauenverband nach dem 2. Weltkrieg.
Theanolte Bähnisch, Regierungspräsidentin in Niedersachsen, Staatssekretärin und Vertreterin des Landes Niedersachsen beim Deutschen Bundesrat, wurde die erste Vorsitzende des Deutschen Frauenrings.
Von Anfang an hat sich der Deutsche Frauenring in der internationalen Frauenbewegung engagiert und ist heute nach wie vor Mitglied der International Alliance of Women (IAW) und des International Council of Women (ICW).
In den letzten 70 Jahren haben engagierte Frauen im Kampf um die Gleichstellung von Männern und Frauen zahlreiche Erfolge erzielt, zuletzt mit Wahlparitätsgesetzen in verschiedenen Bundesländern.
(Den kompletten Text lesen Sie in der Pressemeldung)
Pressemeldung 70 Jahre Deutscher Frauenring (PDF)
Bilder: FOTO Kluge im Auftrag des DFR
Aktuelles von den Ortsringen und Landesverbänden
LEVERKUSEN: Frauen im Ehrenamt, Bürgermeisterinnen und Schauspielerinnen
Der Frauenring Leverkusen e.V, hatte erstmalig zum Frühlingsfest ins Bistro Wildpark Reuschenberg eingeladen.
Leverkusen. 2020 fand noch der jährliche Neujahrsempfang des Leverkusener Frauenrings statt. Dann machte Corona jegliche Veranstaltung zunichte. „Das war für uns wirklich nur schwer zu ertragen“ erklärte Roswitha Kneip, Sprecherin des Frauenring-Vorstandes. „Das Zusammensein fehlte uns allen. Besonders der persönliche Austausch mit anderen Frauenverbänden, Kultur, Unternehmen und Politik fehlte, besonders mit Blick auf die Zukunftsplanung“.
Es war kein Aprilscherz. Am 1. April hieß es: Statt Neujahrsempfang – ein Frühlingsfest. Auch wenn das Wetter eher an Winter erinnerte, waren alle Zeichen auf Frühling gestellt, als sich rund 60 Gäste des Leverkusener Frauenrings zum Frühlingsfest im Bistro vom Wildpark trafen.
Als Gäste geladen waren die aktuell zweite und dritte Bürgermeisterinnen Leverkusens, Heike Bunde (SPD) und Zöhre Demicir (Die Grünen). Für beide war diese Premiere ein besonderes Erlebnis: „Der persönliche Kontakt ist doch für uns Politikerinnen genau wie für den Frauenring die wichtigste Grundlage unserer Arbeit“, erklärt Bunde. „Wie sonst sollen wir erfahren, was die Menschen in unserer Stadt bewegt?“
Demicir bestätigt: „In der Pandemie hatten wir kaum Gelegenheit, uns und unsere Arbeit vorzustellen. Dass wir vom Frauenring Leverkusen eingeladen wurden, freut mich umso mehr, denn Frauenthemen sind immer auch die Themen, die uns als Gesellschaft betreffen.“
Dringende Probleme gibt es viele, für die sich der Leverkusener Frauenring einsetzt. Genannt sei hier die Unterstützung bedürftiger Frauen mit Monatshygieneartikel, die regelmäßig der Leverkusener Tafel oder des ehrenamtlichen Vereins Kältegang gespendet werden. Aber auch die beliebten Frauen-Fahrradkurse für alle Frauen in Leverkusen, jetzt aktuell auch für geflüchtete Frauen und neu das E-Bike-Training, stehen hier hoch im Kurs.
Ganz oben auf der Handlungsliste steht das Thema KiTa-Plätze. Der Frauenring fragt: Wie kann es sein, dass in Leverkusen immer noch über 1000 KiTa-Plätze fehlen? Auf diese Frage wird es wohl keine einfache Antwort geben. „Aber wir werden uns dafür einsetzen. Denn ohne Kitaplätze und Ganztagsbetreuung können Frauen nicht für ihre Alterssicherung sorgen.“ gibt sich Kneip kämpferisch.
Für ungewöhnliche Einlagen sorgten die Schauspielerinnen des Ensembles „Junges Theater Leverkusen“ unter der Leitung von Petra Clemens. Sie boten zwischendurch eindrucksvolle Vorstellungen von Frauenrollen von Gestern und Heute. „Also wenn das die zukünftige Generation von jungen Frauen repräsentiert, dann ist das einfach fabelhaft!“ zeigte sich Elisabeth Strauss beeindruckt, die seit über 15 Jahren im Leverkusener Frauenring aktiv ist. „Es ist immer wieder eine Bestätigung für uns zu sehen, wie sich die Rolle der Frau im Laufe der Zeit verändert hat. Wir haben noch viel zu tun, aber wir sind richtig gut unterwegs!“
Pressemitteilung als Pdf.
Roswitha Kneip
Teamvorstand Frauenring Leverkusen
Kontakt bei Rückfragen: H. Bausch-Weirauch Tel. 0214-53823
LÜBECK: Green Economy: Geschlechtergerecht, nachhaltig und intelligent in das Morgen – Ein feministisch-kritischer Blick auf Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität
Eine Hybrid-Veranstaltung am 03. März des Deutschen Frauenring Lübeck e.V. (DFR) in Kooperation mit der Volkshochschule (VHS) Lübeck
Green Economy
Geschlechtergerecht, nachhaltig und intelligent in das Morgen
Ein feministisch kritischer Blick auf Wachstum, Wohlstand, Lebensqualtität
Am 03. März 2022 veranstaltete der Deutschen Frauenring Lübeck e.V. (DFR) in Kooperation mit der Volkshochschule Lübeck (VHS) eine Podiumsdiskussion zum Thema „Geschlechtergerecht, nachhaltig und intelligent in das Morgen“. Christiane Wiebe, Leiterin der VHS Lübeck, und Angela Gläser, Vorsitzende des DFR Lübeck, luden zum Gespräch mit Aminata Touré, Landtagsabgeordnete (Bündnis 90/Die Grünen) und Vizepräsidentin des Landtages SH, Dr. Muriel Helbig, Präsidentin der TH Lübeck und Emma Bombien, Leiterin der Bundesgeschäftsstelle des DFR.
Wir haben durch die neue Regierungsformation die einmalige Chance, in der Demokratie die Strukturen zu hinterfragen und zu verändern. Die Menschen möchten vielfach nicht mehr nur den wirtschaftlichen Interessen hinterherrennen, sondern wollen und müssen die Klimakrise verhindern. Gefragt sind Wege zu nachhaltiger Wirtschaft mit bedarfsorientiertem statt konsumorientiertem Verbrauch. Wie können wir alternative Konzepte entwickeln, um die sozioökonomische Ungleichheit abzumildern und Entscheidungen zu Lasten der Frauen zu verhindern? Wir alle müssen uns gemeinsam die Frage stellen, wie wir ein geschlechtergerechtes, nachhaltiges und intelligentes Morgen schaffen können. Der Austausch zu dieser Thematik, wie wir ihn am 03. März 2022 erleben durften, zeigte, dass wir nur in Zusammenarbeit unser Morgen verändern können.
Die Podiumsteilnehmerinnen betonten in ihren Gesprächen, dass es einen strukturellen Wandel braucht, um Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit durchzusetzen. Es dürfen nicht länger nur Einzelpersonen in Verantwortung gezogen werden, wir müssen neue Strukturen und Perspektiven einbeziehen und schaffen. Dafür sollten gerade in Entscheidungsprozesse Menschen mit verschiedenen Lebensrealitäten einbezogen werden, so Aminata Touré. Nur so können wir ein gerechtes und intelligentes Morgen schaffen. Deutlich wurde auch, dass gerade Bildungsinstitutionen die Chance haben, Inhalte zu Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit zu verbreiten und zugänglich zu machen. Um dies zu ermöglichen, braucht es genau an dieser Stelle mehr Förderung und Unterstützung. Unser Blick muss sich auf eine gerechte und nachhaltige Zukunft richten und dabei vor allem die positiven Seiten des Wandels in Betracht nehmen. Es ist nun die Zeit nach vorne zu schauen, unsere Kräfte zu bündeln und gesellschaftliche Strukturen zu verändern.
Vielen Dank an die Podiumsteilnehmerinnen und alle Zuschauer*innen für die kostbaren und zukunftsgerichteten Gespräche!
HAMBURG: Deutschland 6 Monate nach der Wahl
Deutschland 6 Monate nach der Wahl
Referent: Martin Hoschützky
Beginn: 17.00 via Zoom
Anmeldung: c.zakrzewski (at) gmx.de
Nach recht zügig und vor allem tatsächlich hinter verschlossenen Türen vorgenommenen Verhandlungen wollen SPD, Grüne und FDP „mehr Fortschritt wagen“ im „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“.
Viel Zeit zur Einarbeitung blieb den Koalitionären nicht. Die Oppositionsparteien entfalten zwar keinerlei Druck, aber Außenpolitik und Pandemie kennen keine Pause. Worauf haben sich Scholz, Lindner und Baerbock (oder Habeck?) auf 178 Seiten Vertrag einigen können? Kann die Koalition die Erwartung ihrer Wählerschaften erfüllen? Was wird die Koalition in Krisen zusammenhalten und gilt ein Impfpflichtgesetz ohne Regierungsvorlage als erstes Zeichen der Schwäche, als Wortbruch oder als Ausdruck der Lernfähigkeit? Welche (drei?) Maßstäbe werden die Wähler und Wählerinnen heranziehen, um das Regierungshandeln am Ende zu bewerten?
Lesen Sie dazu auch die Auswertung des Koalitionsvertrags 2021-2025 des DFR e.V.
Pressemitteilungen
Neue Pressemitteilung Überschrift
Deutscher Frauenring e.V.
Berlin, den 19.01.2021
Pressemitteilung Nr. 01/2021
Titel der PM
Text
Pressekontakt: mail@d-fr.de, 0157 31538643
Pressemitteilung als PDF
Pressemitteilung zum EQUAL PAY DAY
Deutscher Frauenring e. V.
Pressemitteilung Nr. 02/2022
Berlin, den 07. März 2022
Equal Pay Day 2022
In Deutschland verdienen Frauen durchschnittlich 18 Prozent weniger als Männer. Umgerechnet auf Arbeitstage haben Frauen in Deutschland also von Jahresbeginn bis zum heutigen Tag umsonst gearbeitet. Selbst bei gleicher Position und Qualifizierung verdienen sie immer noch sechs Prozent weniger, was sich auch auf die Rentenlücke auswirkt und Frauen in die Altersarmut treibt. Mit diesen Zahlen befindet sich Deutschland unter den Schlusslichtern in Europa.
Zahlreiche Studien zeigen, dass sowohl eine horizontale Segregation des Arbeitsmarktes in typische Männer- und Frauenberufe als auch eine vertikale Unterscheidung hierarchischer Stellungen von Frauen und Männern eine geschlechtergerechte Partizipation im Arbeitsmarkt beeinträchtigen. Außerdem arbeiten 47,8% der Frauen in Teilzeit. Durch traditionelle Rollenbilder der Sorgearbeit und/oder schlechtere Bezahlung geraten Frauen immer wieder in die Teilzeitfalle. Finanzielle Abhängigkeit vom Hauptverdiener und ein hohes Risiko der Altersarmut sind Folgen dieser sozialen Positionierung von Frauen im Arbeitsmarkt.
Der Deutsche Frauenring e.V. begrüßt die von der neuen Bundesregierung geplanten Maßnahmen zu Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt: Eine umlagenfinanzierte Rente, einen Ausbau der Fachkräftestrategie und mehr Förderinitiativen für den Ausbildungsmarkt. Auch die Digitalisierung von Arbeit und Gesellschaft sehen wir positiv, allerdings muss sichergestellt werden, dass alle Geschlechter gleichermaßen davon profitieren. Beispielsweise dürfen diskriminierende Algorithmen bei der Personalwahl oder der Gehaltsfestlegung nicht mehr verwendet werden.
Der Deutsche Frauenring e.V. unterstützt die Initiative Equal Pay Day des BPW Germany und fordert:
- Gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit
- Flexible Arbeitsmodelle – auch nach der Pandemie weiterhin ein Recht auf Homeoffice, wo möglich
- Einen Ausbau der Kinderbetreuung in den Betrieben
- Das Ende des Ehegattensplittings
- Förderung einer fairen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit
Pressemitteilung zum EQUAL CARE DAY
Deutscher Frauenring e. V.
Pressemitteilung Nr. 01/2022
Berlin, den 01. März 2022
Equal Care Day 2022
Am 01. März ist Equal Care Day: Sorge- und Versorgungsarbeit muss endlich sichtbarer und fair verteilt werden! Längst ist es Zeit, dass Politik und Wirtschaft Sorgearbeit aufwerten. Die Pandemie zeigt uns deutlich das Ausmaß der ungerechten Verteilung der privaten und unbezahlten Pflegearbeit sowie die schlechten Arbeitsbedingungen im Care-Sektor.
Wir alle brauchen und profitieren von der Sorgearbeit anderer: Gesellschaftliches Miteinander, Gesundheit und Wohlbefinden hängen von privater wie beruflicher Fürsorgearbeit ab. Doch immer noch wird die Pflegearbeit abgewertet und übersehen. Ein Indikator dafür ist der Gender Care Gap. Denn es sind gerade Frauen und Mädchen, welche die Sorgearbeit leisten und dadurch mit Doppelbelastung, schlechter Bezahlung und finanzieller Abhängigkeit zu kämpfen haben. Durchschnittlich verwenden Frauen täglich 52,4 Prozent mehr Zeit als Männer auf unbezahlte Sorgearbeit, auch wenn sie erwerbstätig sind (2019 BMFSFJ). In medizinischen Pflegeberufen, welche häufig unterbezahlt sind, liegt der Anteil der Frauen bei 84,2 Prozent (2019 Arbeitsagentur). Die Strategie Deutschlands, die Pflegekrise durch ebenfalls unterbezahlte und meist weibliche Gesundheitsfachkräfte und Hausangestellte aus anderen Ländern – oft mit ungeklärtem Aufenthaltsstaus – abzuschwächen, ist ein trauriges Beispiel dafür, unter welchen Bedingungen Pflegearbeit geleistet wird. Dass die Arbeitsbedingungen und Löhne in weiblich konnotierten Sorgeberufen nicht ansatzweise den Anforderungen und Leistungen des Pflegepersonals gerecht werden, ist schon lange klar. Welch große Auswirkung die dramatische Abwertung von Care-Arbeit auf unser gesellschaftliches Leben und unsere Sicherheit hat, wurde uns durch die pandemische Situation vor Augen geführt.
Durch gesellschaftliche, stereotype Rollenverteilungen fällt die Sorgearbeit immer wieder den Frauen zu. Dass sie dadurch berufliche Abstriche machen müssen, führt letztlich zu den starken Einkommensunterschieden (Gender Pay Gap) und Rentenlücken (Gender Pension Gap) zwischen den Geschlechtern. Aber auch der Mental Load (mentale Belastung) durch das Organisieren von Alltagsaufgaben betrifft Frauen stärker und wird häufig nicht wahrgenommen und/oder anerkannt. Verteilung der Fürsorgearbeit heißt auch, faire Verteilung der Organisation der Alltagsaufgaben. Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Pflegearbeit darf nicht länger nur in privater Hand liegen. Es kann auch keine Lösung sein, den Gender Care Gap auf Menschen aus dem Ausland zu verschieben. Wir brauchen Veränderungen in gesellschaftlichen Rollenbildern und sozialen Verteilungsstrukturen. Ein gleichberechtigtes Miteinander in Familien und anderen Verantwortungsgemeinschaften muss endlich durch Politik und Wirtschaft unterstützt und gefördert werden.
Der Deutsche Frauenring e.V. fordert für den Bereich der Sorge- und Pflegearbeit
- finanzielle und systematische Aufwertung,
- eine faire und gleichberechtigte Verteilung von allen im Haushalt lebenden Personen
- die strukturelle Unterstützung durch Politik und Wirtschaft sowohl in Pflegeberufen als auch bei privater Fürsorgearbeit
Wir wollen eine faire Verteilung von Care-Arbeit, unabhängig von Geschlecht, Einkommen und Herkunft!
Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen
Deutscher Frauenring e.V.
Pressemitteilung Nr. 05/2021
Berlin, den 25. November 2021
Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen – Deutscher Frauenring fordert konkrete Maßnahmen gegen Femizide
Als im März diesen Jahres die Türkei aus der Istanbul-Konvention austrat, zog dies zu Recht weltweite Empörung und Proteste nach sich. Doch selbst in Deutschland werden die rechtlich verbindlichen Maßnahmen nur schleppend und nicht umfassend umgesetzt. Dabei besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf für gesellschaftliche Veränderungen, denn mehr als jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von körperlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen.
Der Deutsche Frauenring begrüßt das Förderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ der Bundesregierung. Der Ausbau von Unterstützungseinrichtungen wie Frauenhäusern ist längst überfällig. Noch immer sind diese zum Großteil für Frauen mit Behinderungen, trans Frauen oder Menschen in ländlichen Regionen schwer zugänglich.
Obwohl die Zahl der Straftaten in Deutschland seit Jahren rückläufig ist, haben sich die Fälle häuslicher Gewalt nicht reduziert. Im Gegenteil, durch die Corona-Pandemie und damit einhergehende Lockdowns wurde es für Frauen und Kinder deutlich schwerer, aus dem häuslichen Gewaltraum zu entkommen. Das macht die strukturellen Probleme und gesellschaftlich bedingten Abhängigkeiten sichtbar, die gerade der häuslichen Gewalt zugrunde liegen.
Polizeilich registrierte sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ betrifft zu über 80 Prozent Frauen. 2020 verzeichnete das Bundeskriminalamt 119.164 Fälle – über vier Prozent mehr als im Vorjahr. Nachhaltige Verbesserungen können hier nur durch ein gesamtgesellschaftliches Umdenken erzielt werden. Dazu gehört unter anderem ein Zurückweisen von verharmlosenden Begriffen wie „Verzweiflungstaten“ oder „Beziehungsdramen“. Der Mord an einer (ehemaligen) Partnerin muss als das benannt werden, was er ist: Femizid. Des Weiteren müssen die Darstellung von Gewalt in den Medien, die finanziellen und sozialen Abhängigkeitsverhältnisse sowie Rollenstereotype adressiert werden. Für nachhaltige Lösungen ist es daher notwendig, dass die politische Teilhabe aller Frauen gestärkt wird.
Der Deutsche Frauenring sieht daher akuten Handlungsbedarf in:
- der Verstärkung der Präventionsmaßnahmen, Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit zu geschlechtsspezifischer Gewalt, besonders dem Ausbau von Täterarbeit und Anti-Gewalt-Trainings
- der Ausweitung des aktiven Schutzes von Frauen und ihren Kindern in Gewaltsituationen durch Bereitstellung ausreichender Schutzräume in Frauenhäusern und Kapazitäten in Beratungsstellen, sowie deren gesicherter Finanzierung
- verpflichtenden Schulungen von Polizei, Staatsanwaltschaften und Richter*innen zu geschlechtsspezifischer Gewalt
- der konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention mit effektiven Plänen, Maßnahmen und Ressourcen und die Aufhebung des Vorbehalts gegen Art. 59
Pressekontakt: mail@d-fr.de, 0157 31538643
Pressemitteilung zum Transgender Day of Remembrance
Deutscher Frauenring e.V.
Pressemitteilung Nr. 04/2021
Berlin, den 20. November 2021
Transgender Day of Remembrance – Internationaler Gedenktag für die Opfer transfeindlicher Gewalt
Seit 1999 machen Organisationen weltweit am 20. November auf transfeindliche Gewalt aufmerksam. Auch der Deutsche Frauenring möchte der Menschen gedenken, die aus diesem Grund ihr Leben verloren haben und in der medialen Berichterstattung oft noch unsichtbar sind. In Deutschland wird dieser Tag nach wie vor hauptsächlich von Betroffenen begangen.
Weltweit war 2021 bisher das Jahr mit den meisten Morden an trans Menschen seit Beginn der Aufzeichnung durch das Trans Murder Monitoring 2009. Im vergangenen Jahr wurden demnach 375 trans Menschen ermordet, davon 96% Frauen. Das Durchschnittsalter der Opfer beträgt lediglich 30 Jahre.
Der Deutsche Frauenring erkennt die intersektionale Diskriminierung an, die transgeschlechtliche Frauen erfahren. So sind diese überproportional von Armut und Gewalt betroffen – auch in Deutschland. Durch Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt werden viele trans Menschen in inoffizielle oder illegalisierte Arbeitsverhältnisse gedrängt und sind dort in einem hohen Maße geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt, welche rechtlich nicht verfolgt werden kann.
Seit 2020 erfasst das Bundeskriminalamt erstmals politisch motivierte Straftaten zum Unterthema „Geschlecht/Sexuelle Identität“. Von den 204 registrierten Straftaten handelte es sich bei 40 um Gewaltdelikte. Im Jahr 2019 befragte die Europäische Grundrechtsagentur knapp 140.000 Menschen, die sich selbst dem LGBTI-Spektrum zuordnen, unter anderem zu ihren Erfahrungen mit Diskriminierung und Gewalt. Von den in Deutschland lebenden befragten trans Personen erfuhr fast ein Fünftel innerhalb der letzten fünf Jahre körperliche oder sexualisierte Gewalt aufgrund ihrer Orientierung.
Es ist an der Zeit, patriarchale Gewalt zu erkennen, über die Strukturen und Wirkungen aufzuklären und endlich gegen sie vorzugehen!
Der Deutsche Frauenring fordert daher:
- Die Verstärkung der Präventionsmaßnahmen, Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit zu geschlechtsspezifischer Gewalt unter intersektionalen Gesichtspunkten
- Zugang zu Frauenhäusern auch für transgeschlechtliche Frauen
- Ausbau von trans-inklusiven Schutzräumen für Sexarbeitende
- Verpflichtende Schulungen von Polizei, Staatsanwaltschaften und Richter*innen zu transfeindlicher Gewalt
- Konsequente Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Abschaffung von diskriminierender und stigmatisierender Gesetzgebung wie dem Transsexuellengesetz
- Einen trans-inklusiven Feminismus
Pressekontakt: mail@d-fr.de, 0157 31538643
Pressemitteilung zum Internationalen Aktionstag: Safe-Abortion-Day
Deutscher Frauenring e.V.
Pressemitteilung
Berlin, 28.09.2021
Internationaler Aktionstag: Safe-Abortion-Day
Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) unterstützt den Aufruf der Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen §218 StGB – es reicht!“ und die Aktionen von 60 Städten zum Safe Abortion Day am 28.09.2021. Damit verweisen wir nochmals auf unsere Forderung zur Abschaffung der Paragrafen 219a und 218 StGB. Schwangerschaftsabbrüche sind Grundversorgung und keine Straftat gegen das Leben – 150 Jahre sind genug!
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Seit 150 Jahren werden Betroffene entmündigt und der Zugang zu sicherer medizinischer Versorgung verwehrt. Die Kriminalisierung von Ärzt*innen durch §218 und §219a StGB schüren die soziale Verurteilung der gynäkologischen Gesundheitsleistung und gefährden damit die Versorgungssicherheit. Dank der feministischen Arbeit gegen die Kriminalisierung und Stigmatisierung ist ein Abbruch mittlerweile unter engen Voraussetzungen straffrei, bleibt aber grundsätzlich rechtswidrig. Die Paragrafen schützen kein Leben, sondern verwehren ungewollt Schwangeren ihr Selbstbestimmungsrecht, ihr Recht auf eine sichere Gesundheitsversorgung, und damit letztendlich Menschenrechte.
An der Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen §218 StGB – es reicht!“ des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung positionierten sich über 150 Organisationen mit einem Aufruf für die Streichung des §218 StGB und am Safe Abortion Day 2021 beteiligen sich 60 Städte. Der DFR e.V. ist Teil der Kampagne und solidarisiert sich mit allen Aktionspartner*innen. Den vollständigen Aufruf und alle Termine finden Sie unter wegmit218.de/aufruf und wegmit218.de/termine/#safeabortionday.
150 Jahre Entmündigung, 150 Jahre Stigmatisierung, 150 Jahre Kriminalisierung und 150 Jahre Widerstand: Wir sagen 150 Jahre sind genug!
Pressekontakt: mail@d-fr.de oder +49 157 31538643
Deutscher Frauenring ernennt Dr. Natasha A. Kelly zur Frauenringsfrau 2021
Deutscher Frauenring e.V.
Berlin, 10. März 2021
Pressemitteilung Nr. 02/2021
Deutscher Frauenring ernennt Dr. Natasha A. Kelly zur Frauenringsfrau 2021
Dr. Natasha A. Kelly ist promovierte Kommunikationswissenschaftlerin und Soziologin mit den Forschungsschwerpunkten (Post-)Kolonialismus und Feminismus. Sie ist in London geboren und in Deutschland aufgewachsen. Als Autorin, Kuratorin und Dozentin hat sie an zahlreichen Hochschulen in Deutschland und Österreich u. a. zum Thema Intersektionalität gelehrt und geforscht. 2018 erschien ihr preisgekrönter Film „Millis Erwachen“. Natasha A. Kelly veröffentlichte zahlreiche Bücher. Im April 2021 kommt ihr neues Buch „Rassismus. Strukturelle Probleme brauchen strukturelle Lösungen“ als Antwort auf die Bewegung Black Lives Matter 2020 heraus.
Mit der Ernennung zur Frauenringsfrau würdigt der DFR die Verdienste von Dr. Kelly für die Sichtbarmachung von schwarzen Frauen und schwarzem Feminismus sowie der Bedeutung von schwarzen Frauen und Person of Color für die feministische Bewegung mit Blick auf Intersektionalität und die Auseinandersetzung mit Rassismus. „Wir wollen mit der Unterstützung von Dr. Natasha A. Kelly die intersektionelle Perspektive in Antidiskriminierungsdiskursen vorantreiben“, so Georgia Langhans, Präsidium des DFR.
Intersektioneller Feminismus analysiert die Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts zusammen mit den verschiedenen Diskriminierungsformen wie Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, Transphobie, Behindertenfeindlichkeit, Altersdiskriminierung und Klassismus etc. und untersucht ihre Überkreuzungen (engl. intersections) und daraus entstehenden Wirkungen.
Der Deutsche Frauenring hebt mit der intersektionellen Perspektive auf Diskriminierung von Frauen die Wichtigkeit des Benennens der verschiedenen überschneidenden Wirkungsachsen von Diskriminierung hervor, die bisher nur unzureichend als Mehrfach-diskriminierung bezeichnet wurden.
„Für den Deutschen Frauenring ist die intersektionelle feministische Perspektive unabdingbar für eine Auseinandersetzung mit Diskriminierung und der Entwicklung von Wegen zur Veränderung“, so Georgia Langhans abschließend.
Pressekontakt: mail(at)d-fr.de
Pressemitteilung zur rechtskräftigen Verurteilung von Kristina Hänel nach § 219a StGB
Deutscher Frauenring e.V.
Berlin, 8. Februar 2021
Pressemitteilung Nr. 01/2021
Pressemitteilung zur rechtskräftigen Verurteilung von Kristina Hänel nach § 219a StGB
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Januar 2021 die Revision gegen die Verurteilung nach § 219a StGB von Kristina Hänel verworfen und damit die Verurteilung rechtskräftig werden lassen. Frau Hänel kündigte an, dagegen Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Damit ergibt sich die unerträgliche Situation, dass eine Ärztin, die einzig Informationen über die von ihr durchgeführten Methoden für Schwangerschaftsabbrüche veröffentlicht und damit betroffenen Frauen dringend notwendige Informationen frei und niederschwellig zugänglich gemacht hat, rechtskräftig nach dem Strafgesetzbuch verurteilt worden ist.
Der Deutsche Frauenring (DFR) bekundet daher ausdrücklich seine Solidarität mit Kristina Hänel, die aufgrund ihres Einsatzes für reproduktive Rechte von Frauen im Jahr 2019 auch vom Deutschen Frauenring als Frauenringsfrau gewürdigt wurde. „Da es Frau Hänel aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung nun nicht mehr möglich ist, die Informationen weiterhin zu veröffentlichen, unterstützen wir die Verbreitung der Informationen durch Unterstützer*innen der Ärztinnen Kristina Hänel, Nora Szász und Bettina Gabler unter diesem Link“, teilt Georgia Langhans mit, Präsidiumsmitglied des DFR. Damit zeigt der Deutsche Frauenring nicht nur seine Solidarität mit Frau Hänel und den anderen Ärzt*innen, sondern möchte Frauen gerade in Zeiten der Pandemie die Möglichkeit geben, sich weiterhin anonym und frei zugänglich notwendige Informationen zu beschaffen.
Außerdem sei ein weiteres Mal und mit Nachdruck auf die Forderung des DFR verwiesen, § 219 a StGB abzuschaffen und Frauen endlich die Ausübung ihrer reproduktiven Rechte zu ermöglichen und betroffene Ärzt*innen in der Ausübung ihrer Berufsfreiheit zu schützen, denn auch der kürzlich überarbeitete § 219a StGB stellt weiterhin bereits ein reines Informieren durch Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, unter Strafe.
Der Deutsche Frauenring ist zuversichtlich, dass auch das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Grundrechtsverletzungen zu der gleichen Einschätzung kommen wird.
„Wir bedauern sehr, dass die aktuelle Rechtslage und fehlende politische Entscheidungen eine Verfassungsbeschwerde notwendig machen. Frau Hänel sind wir sehr dankbar, dass sie konsequent diesen weiteren Schritt geht und damit auch für alle Frauen in Deutschland kämpft!“, so Frau Langhans.
Pressekontakt: mail@d-fr.de
Seminare
Digitales Bundesfachseminar „Intersektionaler Feminismus – Warum eine umfassendere Perspektive auf Diskriminierungen notwendig ist“
Einladung und Programm des digitalen Bundesfachseminars „Intersektionaler Feminismus – Warum eine umfassendere Perspektive auf Diskriminierungen notwendig ist“ am 8. und 9. Oktober 2021
Sie sind herzlich eingeladen …
… zu unserem diesjährigen digitalen Bundesfachseminar am 8. und 9. Oktober 2021 „Intersektionaler Feminismus – Warum eine umfassendere Perspektive auf Diskriminierungen notwendig ist“.
„Nobody’s free until Everybody´s free“ Fannie Lou Hamer (1917-1977) – Schwarze US-amerikanische Bürgerrechtsaktivistin
Intersektionalität eröffnet die Perspektive auf sich überschneidende Diskriminierungen, die der Lebenswirklichkeit vieler Menschen erst gerecht wird. Mit diesem Ansatz ist es möglich, die Wechselbeziehungen von sozialen Ungleichheiten und Machtverhältnissen auf struktureller und systemischer Ebene zu benennen, aufzuzeigen und zu analysieren.
In Deutschland ist es bisher nicht gelungen, Diskriminierungen effektiv zu bekämpfen. Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) hat den Begriff der intersektionalen Diskriminierung zwar aufgenommen, aber es fehlt an einer konkreten Benennung der sogenannten Mehrfachdiskriminierung und einer Formulierung von Handlungsempfehlungen.
In feministischen Kontexten gewinnt Intersektionalität zunehmend an Bedeutung, wird aber häufig von ihrem Entstehungskontext abgekoppelt. Das Aufdecken und Benennen der Überschneidung von Diskriminierungen haben ihren Ursprung u. a. im Schwarzen Feminismus und in der Critical Race Theory in den USA. Die Juristin Kimberlé Crenshaw begründete mit ihrer Kritik am amerikanischen Rechtssystem 1989 das Konzept der Intersektionalität.
Der Deutsche Frauenring wird im diesjährigen Bundesfachseminar mit der intersektionalen Perspektive auf Diskriminierung von Frauen die Wichtigkeit des Bewusstwerdens und Benennens der verschiedenen überschneidenden Wirkungsachsen hervorheben. Gerade jetzt wo rechtsextreme und rechtspopulistische Bewegungen mit ihrem Antifeminismus bisher erreichte Erfolge der Frauenbewegung infrage stellen und gleichzeitig mit Antisemitismus, Rassismus und antimuslimischer Hetze verbinden, sollte auch der Feminismus intersektional sein. Die Verschränkung von Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht und Herkunft, sozialem Status, Alter, sexueller Präferenz, rassistischen Vorurteilen und/oder Behinderung entwickeln große Wirkungsmächte, die von Nichtbetroffenen übersehen und vernachlässigt werden. Umso wichtiger ist es, die intersektionale Perspektive auf Diskriminierung in der feministischen Arbeit einzubeziehen und zu verankern.
Das digitale Bundesfachseminar wird am 08.10. um 15 Uhr nach einem Check-In starten. Wir freuen uns, für unser digitales Bundesfachseminar vier Expertinnen gewonnen zu haben. Nach einer Einführung in das Seminar stellt Peggy Piesche, Literatur- und Kulturwissenschaftlerin, das Konzept der Intersektionalität im wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Kontext vor. Die Gefahr, die von massiven Angriffen von rechts auf die Frauenrechte ausgeht, wird Andrea Röpke, freie Journalistin, deutlich machen. Im Anschluss werden in einem Gespräch zwischen den Referentinnen und einer Abschlussdiskussion die gesellschaftlichen und individuellen Ebenen miteinander verbunden sowie notwendige Veränderungen reflektiert. Der zweite Tag wird mit einem Vortrag von Nava Zarabian, Musik- und Islamwissenschaftlerin, zur Einführung von Intersektionalität im Bildungsbereich beginnen. Natasha A. Kelly, Kommunikationswissenschaftlerin und Soziologin, stellt im zweiten Vortrag die Herausforderungen für einen intersektionalen Feminismus dar. Um 16 Uhr endet dieser Tag nach einem Dialog der Referentinnen und der Abschlussdiskussion. Nach allen Vorträgen und in den Dialogen wie Diskussionen haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie Anmerkungen zu machen und so ein spannendes und anregendes Seminar mitzugestalten.
Der DFR ist anerkannter Bildungsträger der Bundeszentrale für politische Bildung.
Format
Aufgrund der aktuellen Situation findet das Bundesfachseminar des DFR dieses Jahr online mit dem Programm Zoom statt und ist über einen Link zu erreichen. Für die Teilnahme benötigen Sie einen Computer, Tablet oder Mobiltelefon mit Mikrofon und Kamera. Weitere Informationen zur Handhabung von Zoom finden Sie hier.
Die Teilnehmendenzahl ist auf maximal 60 Personen begrenzt.
Kosten
Die Teilnahme am digitalen Bundesfachseminar ist kostenlos.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist bis zum 06.10.2021 möglich.
Spätestens nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Den Zugangslink für das Seminar werden wir Ihnen spätestens 24h vor Beginn des Seminars zusenden.
Link zur Anmeldung
Programm
Freitag, 8. Oktober 2021
14:30 Uhr Check-in
15:00 Uhr Begrüßung und Einführung durch den DFR e.V.
15:20 Uhr Vorstellung Peggy Piesche
15:30 Uhr Einführungsvortrag – Peggy Piesche
16:10 Uhr Fragen und Antworten (Q&A) zum Vortrag
16:25 Uhr Pause
16:40 Uhr Vorstellung Andrea Röpke
16:50 Uhr Vortrag – Andrea Röpke
17:30 Uhr Fragen und Antworten (Q&A) zum Vortrag
17:45 Uhr Pause
18:00 Uhr Moderiertes Gespräch mit den Referentinnen / Diskussion
19:20 Uhr Resümee des ersten Seminartages
19:30 Uhr Ende
Samstag, 9. Oktober 2021
11:15 Uhr Check-in
11:30 Uhr Begrüßung
11.35 Uhr Vorstellung Nava Zarabian
11:45 Uhr Vortrag – Nava Zarabian
12:25 Uhr Fragen und Antworten (Q&A) zum Vortrag
12:40 Uhr Pause
13:10 Uhr Vorstellung Natasha A. Kelly
13:20 Uhr Vortrag – Natasha A. Kelly
14:00 Uhr Fragen und Antworten (Q&A) zum Vortrag
14:15 Uhr Pause
14:25 Uhr Moderiertes Gespräch mit den Referentinnen / Diskussion
15:45 Uhr Resümee
16:00 Uhr Ende
Einladung und Programm als PDF
Datenschutz
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten zur Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation dieser Veranstaltung elektronisch gespeichert und verwendet werden. Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise auf der letzten Seite.
Für die Verwendung der Software Zoom übernimmt der Deutsche Frauenring e.V. keine Haftung. Die geltenden Datenschutzrichtlinien von Zoom finden Sie hier.
Neues aus den Westafrika-Projekten
Der DFR unterstützt in Projekten in Togo und Burkina Faso das Empowerment von Frauen.
Erfahren Sie mehr zum aktuellen Stand in Danyi Atigba/Togo
Neues zum Stand des Jugendbildungsprojektes
in Danyi Atigba (Togo) auf dem Plateau von Danyi
Foto: Lehrlinge in der Bibliothek des CJDA
DFR-Projektleiterin Gudrun Haupter erhielt diesen Bericht vom Leiter der Bildungseinrichtung im Dezember 2020:
„Die verschiedenen Aktivitäten liefen zunächst gut an, auch nötige bzw. begonnene Maßnahmen im großen mittleren Gebäude wurden angepackt. Auch begann die Renovierung der 2 Rundpavillons auf dem großen Gelände.
Hier erhalten die Lehrlinge Unterricht für die theoretische Prüfung, die Französisch- und Rechenkenntnisse umfasst. Die Angestellten kamen ihren Pflichten nach, für die sie von uns bezahlt wurden. Am 26. März schlug Covid-19 zu. Auch wurde der Termin für die Freisprechung von vier Lehrlingen im Februar wegen der Wahlen des Präsidenten verschoben, das 1. Halbjahr dauerte daher nur drei Monate.
Der von oben verordnete Lockdown mit Ausgangssperre und Maskenpflicht glich den aus Frankreich bekannten strikten Maßnahmen. Der Tourismus in Togo kam zum Erliegen, die Gästezimmer blieben ungenutzt. Auch die in Frankreich erfolgte Lockerung der Beschränkungen wurde übernommen. Auf meinen Vorschlag hin nähte die Ausbilderin Masken, die im Dispensaire – der Gesundheitsstation – an wartende Patienten verteilt wurden. Auch Frauen werden bedacht, die auf dem Markt die Zutaten zur Verköstigung ihrer großen Familien kaufen.
Auf örtlicher Ebene ist das CJDA dem Bürgermeister zugeordnet. Bei seinem Besuch im CJDA informierte er sich kürzlich über die verschiedenen Aktivitäten.
Wir benötigen Spenden, um – laut Vertrag mit LA Colombe – das Personal des CJDA zu bezahlen:
- den Leiter, der auch für die Fächer Französisch und Rechnen zuständig ist.
- die Nählehrerin
- die Verwalterin der Gästezimmer
- die Verwalterin der Jugendbibliothek
- den Wächter, der auch das Gelände pflegt und sauberhält
- den Mediator
- sowie die Verwalterin der Dorfapotheke.“
Der DFR bittet Sie um Spenden zur Unterstützung des Projekts!
Bericht und Spendenaufruf als PDF
Die Projekte in Togo/Danyi Atigba in Zeiten des Corona-VirusBericht vom April 2020
im April 2020
Die Projekte in Togo/Danyi Atigba in Zeiten des Corona-Virus / April 2020
Jugendbildungszentrum mit Gästehaus (CJDA)
Die Regierung verfügte die Schließung aller schulischen Einrichtungen. Daher ruht auch die Schneiderinnenausbildung im CJDA. Die aus Spenden finanzierten Gehälter für die Angestellten laufen weiter.
Dem Projektkoordinator zufolge verhungern die Leute schneller als an Covid-19 zu erkranken. Ihm zufolge gab es am 13. April in Togo 81 bestätigte Fälle von Corona, 45 Genesene, 5 Todesfälle.
„Hamsterkäufe“ sind auf den Märkten nicht möglich, Sicherheitsabstände können dort nicht eingehalten werden.
Atigba Gesundheitsstation
Unsere frühere Praktikantin Julia Schiller erhielt die Information von Chantal Yao, der Verwalterin der Apotheke, dass Masken und Handschuhe nicht für die Allgemeinheit vorhanden sind, jedoch für Entbindungen. Allerdings ist die Befolgung von Abstandsregeln im Warteraum nicht gegeben. Dort sitzen die Wartenden dicht nebeneinander. Nicht alle haben Gesichtsschutz.
Foto: Händewaschen auf der Atigba Gesundheitsstation April 2020
Spendenkonto
für Projekte in Burkina Faso:
Deutscher Frauenring e.V., Sparkasse Emden
IBAN DE52 2845 0000 0000 014894
BIC: BRLADE21EMD
Spendenkonto
für Projekte in Togo:
Deutscher Frauenring e.V., VR-Bank Südpfalz
IBAN DE60 5486 2500 0000 562033
BIC: GENODE61SUW
Bericht vom Projektbesuch im Juni 2019 zur 100-Jahr-Feier der EEPT (Eglise Evangélique Presbytérienne)durch die ehemalige DFR-Praktikantin Julia Schiller
von Gudrun Haupter, Leitung des AK Entwicklungspolitik, Koordinatorin des Projektkomitees für Westafrika
im Juli 2019
Kurzbericht zum Aufenthalt (21. – 25. Juni 2019) von Julia Schiller, einer früheren Praktikantin im Projekt des DFR in Togo, in Danyi Atigba.
Anlass des Projektbesuchs war die Feier von 100 Jahren EEPT (Eglise Evangélique Presbytérienne) in Togo.
Das Jugendbildungszentrum CJDA hat außer dem Lehrbetrieb für Schneiderinnen ein Gästehaus. Auch unterstützen wir die örtliche Gesundheitsstation. Die Verwalterin der Dorfapotheke begleitete Julia gemeinsam mit dem Projektkoordinator während des ganzen Togoaufenthalts. Am Ankunftstag im CJDA wurde abends das endgültige Programm beschlossen. In den folgenden Tagen wurde es dann beinahe non stop abgearbeitet.
Am Nachmittag des 22. Juni gab es einen Festgottesdienst in der evangelischen Kirche mit einer Andacht, verschiedenen Ansprachen und musikalischen Beiträgen der Chöre. Daran anschließend eine kleine Verköstigung in der Grundschule, die von der EEPT am Ort unterhalten wird (Foto).
Nach der Messe am Sonntag, dem 23. Juni, bei der Faltblätter zum CJDA auslagen, und einem Mittagessen im CJDA fand eine außerordentliche Sitzung statt. Anwesend waren: vom Personal der Leiter, der Koordinator – dessen Gesamtbericht uns vorliegt – und der Mediator sowie zwei ortsansässige Mitglieder des Verwaltungsrats, ein Mann und eine Frau. Als Gast nahm der Spezialist für Wartung und Reparatur der zahlreichen Nähmaschinen teil. Er ist für die Qualität seiner Arbeit landesweit bekannt und weist auch in den Gebrauch der elektrisch betriebenen Kentelmaschine ein. Diese ist, da selten anzutreffen, eine Attraktion.Am Montag, dem letzten Tag in Atigba, war dann vormittags der Ausbildungsbetrieb dran (siehe Foto). Julia gab in ihrer Ansprache den Lehrlingen nützliche Ratschläge, erzählte einiges von ihrer Jugend, auch vom zweigeteilten Deutschland. Sie legte den Lehrlingen ans Herz, die umfassende Ausbildung im CJDA bekanntzumachen – mit theoretischem Unterricht, Gesetzeskunde, Kenntnis der Maschinen, Französisch, Hygiene und Hilfe bei der Unterhaltung der Außenanlagen. Letztere befördert die Ownership, auf Deutsch die Identifizierung mit dem CJDA.
Abends gab es ein Gespräch mit dem Leiter, in dem auch Wünsche zur Sprache kamen, die wir nicht erfüllen können. Leider ist kein weiterer Geldgeber in Sicht.
Julia erlebte auch tropische Regengüsse, die typisch für die Sommermonate sind.
Deutlich wurde die große Bedeutung, die die Kirchen im ländlichen Togo haben. Sie koexistieren ohne sichtbare Konflikte. Konfliktfreiheit gibt es in der Dorfpolitik leider nicht, das zeigte ein Ereignis anlässlich der Freisprechungsfeier von Lehrlingen im Februar.
Überwältigt und total überrascht war Julia von der Herzlichkeit und der Freude des Wiedersehens bei allen, die sie 2011 getroffen hatte.
Julia Schiller reiste ab, beladen mit dem Dank und 1000 Grüßen an uns! Die Kosten des Projektbesuchs haben wir übernommen und sind jetzt dabei, das Projektkonto wieder aufzufüllen.
Spendenkonto
für Projekte in Burkina Faso:
Deutscher Frauenring e.V., Sparkasse Emden
IBAN DE52 2845 0000 0000 014894
BIC: BRLADE21EMD
Spendenkonto
für Projekte in Togo:
Deutscher Frauenring e.V., VR-Bank Südpfalz
IBAN DE60 5486 2500 0000 562033
BIC: GENODE61SUW
Praktikum in der DFR-Bundesgeschäftsstelle in Berlin
Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) engagiert sich seit mehr als 70 Jahren für gleiche Chancen und gleichwertige Anerkennung von Frauen und Männern in Beruf und Familie, in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Wir setzen uns für eine gerechte Geschlechterpolitik ein, die überkommene Rollenstereotype überwindet.
Zum 01. August 2022 sucht der DFR eine*n neue*n Praktikant*in (m/w/d).
Wir bieten die Möglichkeit für ein studentisches Teilzeitpraktikum z. B. im Rahmen eines Pflichtpraktikums für 3 Monate in der Bundesgeschäftsstelle. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie findet das Praktikum vorerst als mobiles Arbeiten statt.
Inhalte des Praktikums mit Schwerpunkt Planung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit des DFR sind unter anderem:
• interne wie externe Kommunikation des Vereins
• Erstellen und Redigieren von Beiträgen für Social-Media-Kanäle und Website
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von digitalen Veranstaltungen
• Recherche und Aufbereitung frauen- und genderpolitischer Themen für die Öffentlichkeitsarbeit
Wir wünschen uns an Geschlechtergerechtigkeit interessierte, motivierte und verbindlich arbeitende Bewerber*innen mit sehr guter sprachlicher Ausdrucksfähigkeit, exzellenten Kenntnissen der deutschen Sprache und guten Englischsprachkenntnissen. Sie sollten über gute Kenntnisse in Social Media und Office- und Kommunikationsprogrammen verfügen und Spaß an der Erstellung von Texten haben.
Wir bieten Einblick in spannende Themenfelder und hochaktuelle politische Fragen, die Möglichkeit zur Telearbeit in einem gemeinnützigen Umfeld, direkte Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung sowie eine Praktikumsvergütung.
Nachfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an: mail(at)d-fr.de
Der 8. Oktober ist Frauenringstag
Im Jahr 1949 wurde am 8./9. Oktober der Deutsche Frauenring e.V. in Bad Pyrmont gegründet.
Alljährlich erinnert der DFR am 8. Oktober an Wegbereiterinnen der Gleichstellung und ehrt Frauen, die sich aktuell für Gleichberechtigung besonders engagieren.
Bundesweit finden an diesem Tag öffentliche Veranstaltungen und Festlichkeiten statt.
Mehr über den Frauenringstag
Bildnachweis Header-Slider: Alle Fotos: Pixabay.