Weibliche Genitalverstümmelung (FGM – Female Genital Mutilation)
Die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist eine Praxis, bei der Teile der weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Indikation entfernt werden, meist ohne Narkose
und unter Bedingungen, die gefährlich und auch hygienisch bei weitem nicht ausreichend sind. Sie wird vorwiegend in afrikanischen Ländern praktiziert, teilweise auch im arabischen Raum und Teilen Asiens. Diese schwere Menschenrechtsverletzung wird oft verharmlosend als „Beschneidung“ bezeichnet. Weltweit sind mindestens 200 Millionen Menschen betroffen (2021 UNICEF).
Aber auch in Deutschland leben zehntausende Überlebende von FGM
Die Regierung geht von etwa 68.000 Betroffenen sowie etwa 15.000 bedrohten Mädchen aus (2022 BMFSFJ). Die Eingriffe beeinträchtigen das Leben der Betroffenen wesentlich, sowohl körperlich als auch psychisch und können zu tiefen seelischen Schäden sowie medizinischen Komplikationen bis hin zum Tod führen.
Seit 1991 leistet der DFR Aufklärungsarbeit gegen FGM in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im westafrikanischen Burkina Faso. Auch als Mitglied des Netzwerkes INTEGRA bekämpfen wir die FGM in Deutschland und anderen Ländern.
Solange weibliche Genitalverstümmelung in einer Kultur als Voraussetzung für eine Heirat gilt, lassen viele Eltern ihre Töchter weiterhin der Praktik unterziehen
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt die unmittelbaren und langfristigen Folgen für bis zu 25 Prozent der Betroffenen durch das Ritual oder seine Folgen als sehr gravierend ein, denn der Eingriff wird häufig gegen den Willen der Mädchen durchgeführt. Auch in den betroffenen Ländern gibt es viele Akteure, die sich gegen diese Art von Gewalt stellen.
Plakatausstellung zur FGM
Interessierten Akteur*innen stellt der DFR gern seine Plakat-Ausstellung zur FGM zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Ausstellung finden Sie hier.
Eine kleine Auswahl der Plakate (Ansicht durch Klick vergrößern):
Wichtige Fortschritte in Deutschland:
- Seit Juni 2013 ist weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland ein eigener Straftatbestand und wird mit Freiheitsstrafen zwischen 1 und 15 Jahren geahndet
- Die Charakteristika der vier FGM-Typen wurden 2014 in den medizinischen Diagnoseschlüssel ICD (international gültiger Katalog) aufgenommen. Dadurch sind gesetzliche Krankenkassen selbst- und fremdverpflichtet, die Folgekosten von FGM zu übernehmen
- Mit der Eröffnung des Desert Flower Centers in Berlin wurde ein Ort für von FGM betroffene Frauen geschaffen, der medizinische und psychosoziale Betreuung anbietet
- Auf Anregung von Terre des Femmes existiert eine Bundesweite Liste mit Ansprechpartner*innen zur medizinischen, juristischen und sozialen Leistungen in Sachen FGM
- Seit 2017 gilt FGM auch dann als Straftat, wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Damit können sogenannte „Ferienbeschneidungen“ nun strafrechtlich verfolgt werden, außerdem kann Täter*innen die Einreise nach Deutschland verweigert werden.
- Die Bundesregierung gibt seit 2022 einen Schutzbrief in 14 Sprachen heraus, der gefährdeten Mädchen auf Auslandsreisen Rechtssicherheit geben soll.
Aber es gibt weiterhin Handlungsbedarf. Der DFR fordert:
- Eine Kinderschutzgesetzgebung aller Bundesländer mit dem Ziel, durch verbindliches Einlade- und Meldewesen eine größtmögliche Teilnahme der Kinder an Früherkennungsuntersuchungen zu erreichen und ein Ausweichen in angrenzende Bundesländer zu vermeiden. Diese Untersuchungen müssen den Genitalbereich miteinschließen
- Sensibilisierung der gesamten Bevölkerung in Bezug auf die FGM
- Fortbildung von Berufsgruppen, die mit von FGM gefährdeten Mädchen und mit betroffenen Frauen zu tun haben
FGM/C-Konferenz zum Weltfrauentag 2021: Abschaffung von Gewalt an Frauen
Am 10. März 2021 veranstaltete der Landesverband Berlin des DFR e.V. mit der Organisation Jàppoo gUG eine Zoom-Konferenz, um auf die Lücken in der Bekämpfung von FGM/C (female genital mutilation/cutting) aufmerksam zu machen. Im Zuge des ersten bundesweiten Schutzbriefes gegen FGM/C und des Tages „Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“ am 06. Februar ist es von besonderer Wichtigkeit, die thematische Verbreitung und Aufklärung sicherzustellen.
So möchte auch der DFR dafür sorgen, dass Politik, Medien und das Gesundheitswesen die Arbeit und die Bekämpfung von weibliche Genitalverstümmelung unterstützen und fördern. Um das Thema umfassend zu beleuchten, wurden verschiedenste Referent*innen geladen. Unter anderem konnten Herr Prof. Mor Mbaye, klinischer Psychologe aus dem Senegal und Berater für Betroffene und für den Umgang mit FGM/C, Frau Dr. med. Hannegret Diaw, welche als Gynökologin in Hamburg und im Senegal arbeitet und Frau Gwlady Awo, promovierte zu FGM/C, ist Mitbegründerin von Lessan e.V. und Projektkoordinatorin des EU-kofinanzierten Projekts „Men standing up for gender equality“ Einblicke in die Arbeit von Bekämpfung und Umgang mit FGM/C geben.